Hebesätze variieren stark. Den genauen Hebesatz erfragst du bei deiner Gemeinde.
Häufig gestellte Fragen zum Einheitswert berechnen
Was ist der Einheitswert und wofür wird er benötigt?
Der Einheitswert war die alte Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Seit der Grundsteuerreform 2025 wurde er durch den Grundsteuerwert ersetzt. Der Grundsteuerwert wird nach dem Bundesmodell oder Ländermodell berechnet und dient zusammen mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Grundsteuerberechnung.
Wie wird die Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnet?
Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Die Steuermesszahl beträgt 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und variiert stark (von unter 200 % bis über 900 %).
Wo finde ich den Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der Gemeinden veröffentlicht. Abrufbar sind sie online über das BORIS-Portal (Bodenrichtwertinformationssystem) der Bundesländer. Alternativ kann der Bodenrichtwert bei der Gemeinde erfragt oder im Grundsteuerbescheid nachgelesen werden.
Welche Bundesländer haben eigene Grundsteuermodelle?
Eigene Modelle haben: Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Bayern (Flächenmodell), Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen (Flächen-Faktor-Modell), Niedersachsen (Flächen-Lagemodell). Die übrigen Bundesländer wenden das Bundesmodell an.
Wie hoch ist der typische Hebesatz?
Der Hebesatz variiert stark nach Gemeinde: Durchschnitt ca. 400-500 %. Großstädte haben oft höhere Sätze (Berlin ca. 810 %, München ca. 535 %, Hamburg ca. 540 %). Ländliche Gemeinden teilweise unter 300 %. Den genauen Hebesatz findest du auf der Website deiner Gemeinde.
Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer wird vierteljährlich fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November. Auf Antrag kann auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli vereinbart werden. Der Grundsteuerbescheid wird von der Gemeinde verschickt.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Gegen den Grundsteuermessbescheid und den Grundsteuerbescheid der Gemeinde kann Widerspruch oder Klage erhoben werden. Die Fristen beginnen mit Zustellung des jeweiligen Bescheids.
Können Mieter die Grundsteuer auf die Nebenkostenabrechnung umlegen?
Ja, Vermieter können die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Grundsteuer ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als umlagefähige Nebenkosten aufgeführt.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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