Berechne den geldwerten Vorteil der 1 %-Regelung als Selbständiger. Mit Fahrtenbuch-Vergleich und Steuerbelastung
Firmenwagen Daten
Vereinfachte Schätzung des geldwerten Vorteils
E-Fahrzeuge: Nur 0,25 % bis 100.000 € Bruttolistenpreis, darüber 0,5 %. Plug-in-Hybride: 0,5 % nur bei mindestens 80 km elektrischer Reichweite oder höchstens 50 g CO2 pro km.
Ergebnis
Vereinfachte steuerliche Schätzung auf Basis der 1 %-Regelung
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Häufig gestellte Fragen zum 1-%-Regelung-Rechner für Selbstständige
Was ist die 1 %-Regelung für Selbständige?
Die 1 %-Regelung ist eine pauschale Methode zur Versteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens. Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises (Neupreis) als Betriebseinnahme versteuert. Für Selbständige erhöht dies den zu versteuernden Gewinn.
Wie berechne ich den geldwerten Vorteil bei der 1 %-Regelung?
Geldwerter Vorteil = 1 % des Bruttolistenpreises × 12 Monate. Plus 0,03 % des Listenpreises × Entfernung Wohnung-Betrieb. Beispiel: 50.000 € Listenpreis, 20 km Entfernung = 500 € + 300 € = 800 €/Monat = 9.600 €/Jahr zu versteuern.
Wann ist das Fahrtenbuch besser als die 1 %-Regelung?
Das Fahrtenbuch lohnt sich bei: Geringem Privatanteil (unter 30-40 %), hohem Listenpreis, günstigen tatsächlichen Kosten. Faustregel: Wenn der private Nutzungsanteil unter 30 % liegt, ist das Fahrtenbuch meist günstiger. Der Rechner vergleicht beide Methoden.
Welche Vorteile gibt es für E-Fahrzeuge bei der 1 %-Regelung?
E-Autos und Plug-in-Hybride haben reduzierte Sätze: Elektrofahrzeuge bis 70.000 €: nur 0,25 % (statt 1 %). Über 70.000 €: 0,5 %. Plug-in-Hybride: 0,5 %. Für Wohnungsentfernung entsprechend: 0,0075 % bzw. 0,015 % statt 0,03 %.
Was ist der Bruttolistenpreis?
Der Bruttolistenpreis ist der Neupreis des Fahrzeugs inklusive MwSt. und Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers). Rabatte und tatsächlicher Kaufpreis sind irrelevant. Der Listenpreis gilt auch bei Gebrauchtwagen.
Kann ich zwischen 1 %-Regelung und Fahrtenbuch wechseln?
Ein Wechsel ist nur zum Jahreswechsel möglich. Die gewählte Methode gilt für das gesamte Kalenderjahr. Einzige Ausnahme: Neues Fahrzeug innerhalb des Jahres. Tipp: Am Jahresende beide Varianten durchrechnen und für das Folgejahr optimieren.
Wie wirkt sich die 1 %-Regelung auf meine Steuer aus?
Der geldwerte Vorteil erhöht deinen Gewinn. Du zahlst darauf: Einkommensteuer (14-45 % je nach Steuersatz), ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, ggf. Gewerbesteuer. Bei 42 % Grenzsteuersatz und 9.600 € Vorteil: ca. 4.000 € Mehrsteuer pro Jahr.
Was muss ich beim Fahrtenbuch beachten?
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch: Jede Fahrt einzeln dokumentieren (Datum, Uhrzeit, km-Stand, Reiseziel, Zweck, Fahrer). Zeitnah und lückenlos führen. Keine nachträglichen Änderungen. Separate Aufstellung privat/geschäftlich. Bei Fehlern droht die 1 %-Regelung rückwirkend.
Wie berechne ich die Kosten beim Fahrtenbuch?
Fahrtenbuch-Methode: Alle tatsächlichen Kosten ermitteln (AfA, Sprit, Versicherung, Steuer, Wartung, Reparaturen). Privatanteil der km ermitteln (Private km ÷ Gesamt-km). Privatanteil × Gesamtkosten = zu versteuernder Betrag. Mehr Aufwand, aber oft günstiger.
Gilt die 1 %-Regelung auch bei geleasten Fahrzeugen?
Ja, bei Leasing gelten dieselben Regeln. Der Bruttolistenpreis ist der Neupreis (nicht die Leasingrate). Die Leasingraten sind Betriebsausgaben, der geldwerte Vorteil wird davon unabhängig berechnet. Das kann bei günstigen Leasingverträgen nachteilig sein.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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