Zu versteuerndes Einkommen-Reguläres zu versteuerndes Einkommen ohne außerordentliche Einkünfte
A
Abfindung-Außerordentliche Einkünfte
f
Steuertarif-Einkommensteuer-Tariffunktion ohne Solidaritätszuschlag und ohne landesgenaue Kirchensteuer
Fünftelregelung: Beispielberechnung
Steuerersparnis bei 50.000 € Jahresgehalt und 30.000 € Abfindung
Berechnungsschritt
Ohne Fünftelung
Mit Fünftelung
Reguläres Einkommen
50.000 €
50.000 €
Abfindung (gesamt)
30.000 €
30.000 € (1/5 = 6.000 €)
Zu versteuerndes Einkommen
80.000 €
56.000 € (dann ×5)
Einkommensteuer
~21.500 €
~18.000 €
Steuerersparnis
-
~3.500 €
Die Fünftelregelung ist umso vorteilhafter, je höher die Abfindung im Verhältnis zum Einkommen ist.
Wann gilt die Fünftelregelung?
Art der Einkünfte
Fünftelung möglich?
Voraussetzung
Abfindung bei Kündigung
Ja
Zusammenballung in einem Jahr
Entschädigung
Ja
Einmalzahlung
Aufhebungsvertrag-Zahlung
Ja
Nicht selbst verursacht
Jubiläumszahlung
Nein
-
Bonus/Prämie
Nein
-
Urlaubsabgeltung
Nein
-
Fünftelung nur bei "außerordentlichen Einkünften", nicht bei regelmäßigen Zahlungen.
Effektiver Steuersatz auf Abfindungen
Grenzsteuersätze bei verschiedenen Einkommenshöhen
Jahreseinkommen
Grenzsteuersatz
Netto bei 20.000 € Abfindung
Netto bei 50.000 € Abfindung
30.000 €
~27 %
~15.500 €
~38.000 €
50.000 €
~36 %
~14.000 €
~35.000 €
70.000 €
~42 %
~12.500 €
~31.000 €
100.000 €
~42 %
~12.000 €
~30.000 €
Mit Fünftelregelung. Ohne: ca. 5-15 % weniger netto. Werte ohne Soli/Kirchensteuer.
Häufig gestellte Fragen zum Fünftelregelung-Rechner
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Die Steuer wird berechnet, als würde die Zahlung auf 5 Jahre verteilt. Das mildert die Steuerprogression und spart oft mehrere Tausend Euro.
Für welche Einkünfte gilt die Fünftelregelung?
Die Regelung gilt für Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Veräußerungsgewinne bei Betriebsaufgabe. Voraussetzung ist eine Zusammenballung der Einkünfte in einem Steuerjahr.
Wie wird die Steuer nach der Fünftelregelung berechnet?
Der Rechner berechnet zuerst die Einkommensteuer auf das reguläre zu versteuernde Einkommen ohne außerordentliche Zahlung. Danach berechnet er die Steuer auf dieses Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung. Die Differenz wird verfünffacht und als Steuer auf die außerordentliche Zahlung addiert. Falls du Kirchensteuer auswählst, nutzt der Rechner pauschal 8 %. Solidaritätszuschlag, Bundesland und Kirchensteuer-Kappung sind nicht enthalten.
Wie viel spare ich durch die Fünftelregelung?
Die Ersparnis hängt vom regulären zu versteuernden Einkommen und von der Höhe der Abfindung ab. Bei 50.000 € regulärem zu versteuerndem Einkommen und 30.000 € Abfindung kann die Fünftelregelung den effektiven Steuersatz auf die Abfindung senken. Der genaue Vorteil hängt vom Tarifjahr, der Veranlagungsart und den Zuschlagsteuern ab.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?
Die Fünftelregelung bringt weniger Vorteil bei niedrigem Gesamteinkommen, kleiner Abfindung oder sehr hohem Einkommen, wenn der Spitzensteuersatz ohnehin erreicht ist. Bei Einkommen im Grundfreibereich oder negativem Einkommen kann sie sogar nachteilig sein.
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?
Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Tarifermäßigung nach § 34 EStG nicht mehr im Lohnsteuerabzug. Die Prüfung läuft über die Einkommensteuererklärung. Bewahre Abfindungsvereinbarung und Lohnsteuerbescheinigung auf, damit du die außerordentlichen Einkünfte sauber nachweisen kannst.
Gilt die Fünftelregelung auch für Kirchensteuer und Soli?
Grundsätzlich kann eine niedrigere Einkommensteuer auch Zuschlagsteuern beeinflussen. Dieser Rechner bildet Kirchensteuer aber nur als pauschalen Zuschlag von 8 % ab und berechnet keinen landesgenauen Kirchensteuerabzug, keine Kappung und keinen Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone. Nutze das Ergebnis deshalb als grobe Schätzung.
Was ist eine Zusammenballung von Einkünften?
Zusammenballung bedeutet, dass die Einkünfte in einem Jahr konzentriert anfallen, obwohl sie für mehrere Jahre bestimmt sind. Bei Abfindungen muss die Zahlung in einem Kalenderjahr zufließen. Wird die Abfindung auf 2 Jahre verteilt, kann die Begünstigung entfallen.
Kann ich die Fünftelregelung auf mehrere Abfindungen anwenden?
Ja, wenn mehrere begünstigte Einkünfte in einem Jahr anfallen, werden sie zusammengerechnet und die Fünftelregelung auf die Summe angewendet. Das ist oft günstiger als getrennte Berechnung. Jede einzelne muss die Voraussetzungen erfüllen.
Was ist der Unterschied zwischen Fünftelregelung und Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG?
Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1) ermäßigt die Progression automatisch. § 34 Abs. 3 ist ein einmaliger halber Durchschnittssteuersatz für Betriebsaufgaben und -veräußerungen ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit (max. 5 Mio. € Veräußerungsgewinn).
Welche Eingaben braucht der Fünftelregelung-Rechner?
Du brauchst reguläres zu versteuerndes Einkommen, Höhe der Abfindung oder außerordentlichen Einkünfte, Auszahlungsjahr, Veranlagungsart, Kirchensteuer und weitere steuerpflichtige Einkünfte. Entscheidend ist, ob die Zahlung tatsächlich zusammengeballt in einem Jahr zufließt.
Warum ist das Auszahlungsjahr bei der Fünftelregelung so wichtig?
Die Begünstigung setzt voraus, dass außerordentliche Einkünfte in einem Jahr konzentriert zufließen. Wird eine Abfindung auf mehrere Jahre verteilt, kann die Zusammenballung fehlen. Gleichzeitig beeinflusst das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr die mögliche Steuerersparnis erheblich.