Zu versteuerndes Einkommen-Ohne außerordentliche Einkünfte
A
Abfindung-Außerordentliche Einkünfte
f
Steuertarif-Einkommensteuer-Tariffunktion
Fünftelregelung – Beispielberechnung
Steuerersparnis bei 50.000 € Jahresgehalt und 30.000 € Abfindung
Berechnungsschritt
Ohne Fünftelung
Mit Fünftelung
Reguläres Einkommen
50.000 €
50.000 €
Abfindung (gesamt)
30.000 €
30.000 € (1/5 = 6.000 €)
Zu versteuerndes Einkommen
80.000 €
56.000 € (dann ×5)
Einkommensteuer
~21.500 €
~18.000 €
Steuerersparnis
—
~3.500 €
Die Fünftelregelung ist umso vorteilhafter, je höher die Abfindung im Verhältnis zum Einkommen ist.
Wann gilt die Fünftelregelung?
Art der Einkünfte
Fünftelung möglich?
Voraussetzung
Abfindung bei Kündigung
Ja
Zusammenballung in einem Jahr
Entschädigung
Ja
Einmalzahlung
Aufhebungsvertrag-Zahlung
Ja
Nicht selbst verursacht
Jubiläumszahlung
Nein
—
Bonus/Prämie
Nein
—
Urlaubsabgeltung
Nein
—
Fünftelung nur bei "außerordentlichen Einkünften", nicht bei regelmäßigen Zahlungen.
Effektiver Steuersatz auf Abfindungen
Grenzsteuersätze bei verschiedenen Einkommenshöhen
Jahreseinkommen
Grenzsteuersatz
Netto bei 20.000 € Abfindung
Netto bei 50.000 € Abfindung
30.000 €
~27 %
~15.500 €
~38.000 €
50.000 €
~36 %
~14.000 €
~35.000 €
70.000 €
~42 %
~12.500 €
~31.000 €
100.000 €
~42 %
~12.000 €
~30.000 €
Mit Fünftelregelung. Ohne: ca. 5-15 % weniger netto. Werte ohne Soli/Kirchensteuer.
Häufig gestellte Fragen zum Fünftelregelung-Rechner
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Die Steuer wird berechnet, als würde die Zahlung auf 5 Jahre verteilt. Das mildert die Steuerprogression und spart oft mehrere Tausend Euro.
Für welche Einkünfte gilt die Fünftelregelung?
Die Regelung gilt für: Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Veräußerungsgewinne bei Betriebsaufgabe. Voraussetzung: Zusammenballung der Einkünfte in einem Steuerjahr.
Wie wird die Steuer nach der Fünftelregelung berechnet?
Berechnung: 1) Steuer auf reguläres Einkommen berechnen. 2) Steuer auf reguläres Einkommen + 1/5 der Abfindung berechnen. 3) Differenz × 5 = Steuer auf die Abfindung. 4) Gesamtsteuer = Steuer regulär + Steuer Abfindung. Das Ergebnis ist günstiger als die normale Besteuerung.
Wie viel spare ich durch die Fünftelregelung?
Die Ersparnis hängt von Einkommen und Abfindungshöhe ab. Beispiel: 50.000 € Einkommen, 30.000 € Abfindung. Ohne Fünftelregelung: Grenzsteuersatz ca. 42 %. Mit Fünftelregelung: Effektiver Steuersatz auf Abfindung ca. 30 %. Ersparnis: ca. 3.600 €.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?
Weniger Vorteil bei: Niedrigem Gesamteinkommen (Steuersatz ohnehin niedrig), kleiner Abfindung, sehr hohem Einkommen (Spitzensteuersatz erreicht). Bei Einkommen im Grundfreibereich oder negativem Einkommen kann sie sogar nachteilig sein.
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?
Seit 2025 wird die Regelung nur noch in der Steuererklärung berücksichtigt, nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Du solltest die Erklärung abgeben, um die Ermäßigung zu erhalten.
Gilt die Fünftelregelung auch für Kirchensteuer und Soli?
Ja, die ermäßigte Besteuerung wirkt sich auch auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus. Da diese Zuschläge auf der Einkommensteuer basieren, sinken sie proportional. Die Ersparnis ist damit höher als nur die Einkommensteuer-Differenz.
Was ist eine Zusammenballung von Einkünften?
Zusammenballung bedeutet, dass die Einkünfte in einem Jahr konzentriert anfallen, obwohl sie für mehrere Jahre bestimmt sind. Bei Abfindungen: Muss in einem Kalenderjahr ausgezahlt werden. Wird die Abfindung auf 2 Jahre verteilt, entfällt die Begünstigung.
Kann ich die Fünftelregelung auf mehrere Abfindungen anwenden?
Ja, wenn mehrere begünstigte Einkünfte in einem Jahr anfallen, werden sie zusammengerechnet und die Fünftelregelung auf die Summe angewendet. Das ist oft günstiger als getrennte Berechnung. Jede einzelne muss die Voraussetzungen erfüllen.
Was ist der Unterschied zwischen Fünftelregelung und Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG?
Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1) ermäßigt die Progression automatisch. § 34 Abs. 3 ist ein einmaliger halber Durchschnittssteuersatz für Betriebsaufgaben und -veräußerungen ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit (max. 5 Mio. € Veräußerungsgewinn).
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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