Berechne die Denkmalschutz-Abschreibung aus bescheinigten Kosten, Zuschüssen und Nutzung. Inklusive AfA-Verlauf, Gebäude-AfA und deiner Steuerentlastung.
Denkmalschutz-Kosten und Nutzung
Berechne die steuerliche Abschreibung für bescheinigte Denkmalschutz-Aufwendungen mit Zuschüssen, Nutzungsanteil und Steuerwirkung.
Abschreibung und Steuerentlastung
Jahreswert, Gesamtverlauf und Steuerwirkung der Denkmalschutz-Abschreibung.
Trage bescheinigte Kosten, Nutzung, Zuschüsse und Steuersatz ein.
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Wie berechnet der Rechner die Abschreibung bei Denkmalschutz?
ƒAbschreibbare Denkmalschutz-Basis und Jahresabzug
A=(K−F)⋅100q⋅100pundE=(A+N)⋅100s
Variablen
A
Jährliche Denkmalschutz-Abschreibung-Abzug aus der begünstigten Basis im jeweiligen Steuerjahr.
K
Bescheinigte Kosten-Kosten, die für denkmalbegünstigte Maßnahmen bescheinigt oder belastbar abgegrenzt werden.
F
Fördermittel-Öffentliche Zuschüsse oder Förderungen, die die abschreibbare Basis mindern.
q
Abziehbarer Anteil-Steuerlich relevanter Anteil nach Eigentum, Fläche und Nutzung.
p
Jahressatz-Gesetzlicher Satz je Jahr. Bei Vermietung 9 % und später 7 %, bei Eigennutzung 9 %.
N
Normale Gebäude-AfA-Zusätzlicher Jahresabzug auf getrennte, nicht begünstigte Gebäudekosten bei Vermietung.
E
Geschätzte Steuerentlastung-Überschlägige Steuerwirkung aus Abschreibung und Grenzsteuersatz.
s
Grenzsteuersatz-Persönlicher Grenzsteuersatz für die grobe Umrechnung in Steuerentlastung.
Verlauf der Denkmalschutz-Abschreibung
Die Denkmalschutz-Abschreibung hängt stark davon ab, ob das Objekt vermietet oder selbst bewohnt wird.
Nutzung
Grundlage
Zeitraum
Satz
Rechnerischer Ansatz
Vermietung oder Betrieb
§ 7i EStG
Jahr 1 bis 8
9 %
72 %
Vermietung oder Betrieb
§ 7i EStG
Jahr 9 bis 12
7 %
28 %
Eigene Wohnnutzung
§ 10f EStG
Jahr 1 bis 10
9 %
90 %
Der Rechner bildet den rechnerischen Verlauf ab. Maßgeblich bleiben Bescheinigung, Nutzung und Steuerbescheid.
Standardrechnung für bescheinigte Denkmalschutz-Kosten
Das Beispiel zeigt, wie aus Bescheinigung, Zuschüssen und Anteil ein Jahresabzug entsteht.
Schritt
Wert
Bedeutung
Bescheinigte Kosten
140.000,00 €
Ausgangspunkt der Denkmalschutz-Abschreibung
Öffentliche Zuschüsse
10.000,00 €
mindern die Bemessungsgrundlage
Abschreibbare Basis
130.000,00 €
Kosten nach Zuschüssen und Anteil
Abschreibung Jahr 1
11.700,00 €
9 % der abschreibbaren Basis
Steuerentlastung Jahr 1
6.574,00 €
Gesamtabzug multipliziert mit Grenzsteuersatz
Die Steuerentlastung ist eine Schätzung. Sie ersetzt keine vollständige Einkommensteuerberechnung.
Szenarien für Zuschüsse, Nutzung und Anteil
Die Beispiele ändern jeweils einen wichtigen Faktor der Denkmalschutz-Abschreibung.
Fall
Nutzung
Basis
Jahr 1
Abschreibung gesamt
Steuerwirkung aus AfA
Einordnung
Standardfall
Vermietung
130.000,00 €
11.700,00 €
130.000,00 €
74.936,00 €
volle vermietete Denkmalschutz-Basis
Eigene Wohnnutzung
Eigennutzung
130.000,00 €
11.700,00 €
117.000,00 €
44.460,00 €
Sonderausgabenabzug ohne normale Gebäude-AfA
Hoher Zuschuss
Vermietung
80.000,00 €
7.200,00 €
80.000,00 €
55.936,00 €
Fördermittel senken die Abschreibung deutlich
Halber Anteil
Vermietung
65.000,00 €
5.850,00 €
65.000,00 €
50.236,00 €
Miteigentum oder Teilnutzung reduziert alle Jahreswerte
Szenarien helfen beim Plausibilitätscheck. Für die Steuererklärung zählt die tatsächliche Bescheinigung.
Was vor dem Ansatz geprüft werden sollte
Die wichtigsten Stolperstellen liegen meist nicht in der Prozentrechnung, sondern in der Abgrenzung.
Thema
Prüffrage
Risiko
Bescheinigung
Liegt eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalstelle vor?
ohne Nachweis kann die Abschreibung nicht belastbar angesetzt werden
Abstimmung
Wurden Maßnahmen vor Beginn mit der zuständigen Stelle abgestimmt?
nicht abgestimmte Maßnahmen können aus der Förderung fallen
Kostenabgrenzung
Sind Grund und Boden, Kaufpreisanteile und normale Modernisierung getrennt?
die Denkmalschutz-Basis wird zu hoch angesetzt
Zuschüsse
Sind öffentliche Förderungen vollständig berücksichtigt?
die Abschreibung wird doppelt begünstigt
Nutzung
Passt die Nutzung zu § 7i oder § 10f?
der falsche Jahresverlauf wird genutzt
Der Rechner ist für den strukturierten Vorabcheck gedacht. Er entscheidet nicht über die Anerkennung durch das Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen zum Abschreibung Denkmalschutz
Was berechnet der Abschreibung-Denkmalschutz-Rechner?
Der Rechner zeigt, wie bescheinigte Denkmalschutz-Kosten steuerlich verteilt werden können. Er unterscheidet vermietete oder betrieblich genutzte Objekte nach § 7i EStG und selbst genutzte Objekte nach § 10f EStG. Zusätzlich berücksichtigt er öffentliche Zuschüsse, einen abziehbaren Anteil, normale Gebäude-AfA bei Vermietung und eine grobe Steuerentlastung über den Grenzsteuersatz.
Welche Kosten darf ich eintragen?
Eintragen solltest du nur Kosten, die für denkmalbegünstigte Maßnahmen relevant sind und durch die zuständige Stelle bescheinigt werden oder klar aus einer Bescheinigung ableitbar sind. Der gesamte Kaufpreis einer Immobilie ist dafür fast nie der richtige Wert. Grund und Boden, Finanzierung, laufende Kosten und nicht begünstigte Modernisierung gehören nicht in die Denkmalschutz-Basis.
Warum fragt der Rechner nach öffentlichen Zuschüssen?
Öffentliche Zuschüsse mindern regelmäßig die Aufwendungen, die über die Denkmalschutz-Abschreibung angesetzt werden können. Der Rechner zieht sie deshalb von den bescheinigten Kosten ab. Wenn Zuschüsse erst später bewilligt werden, sollte die Rechnung aktualisiert werden. Für bereits erklärte Steuerjahre kann zusätzlicher Prüfbedarf entstehen.
Was ist der Unterschied zwischen Vermietung und eigener Wohnnutzung?
Bei Vermietung oder betrieblicher Nutzung wird die erhöhte Absetzung typischerweise über zwölf Jahre verteilt. Acht Jahre mit 9 %, danach vier Jahre mit 7 %. Bei eigener Wohnnutzung wird der Abzug als Sonderausgabenabzug über zehn Jahre mit jeweils 9 % modelliert. Deshalb verändert die Nutzungsart Zeitraum, Gesamtansatz und normale Gebäude-AfA.
Warum gibt es ein Feld für den abziehbaren Anteil?
Der abziehbare Anteil ist wichtig, wenn das Objekt mehreren Personen gehört, nur teilweise begünstigt ist oder gemischt genutzt wird. Ohne diese Kürzung würde der Rechner schnell zu hohe Jahreswerte anzeigen. Das Feld bildet keine rechtliche Prüfung ab, sondern macht sichtbar, welcher Anteil der bescheinigten Kosten wirklich in die Modellrechnung eingeht.
Kann ich zusätzlich normale Gebäude-AfA berücksichtigen?
Ja, aber nur getrennt von den begünstigten Denkmalschutz-Kosten und im Rechner nur für Vermietung oder betriebliche Nutzung. Gemeint sind übrige Gebäudekosten, die nicht in der Denkmal-Bescheinigung stecken. Der Bodenanteil bleibt außen vor. Bei eigener Wohnnutzung setzt der Rechner keine normale Gebäude-AfA an.
Was bedeutet die geschätzte Steuerentlastung?
Die Steuerentlastung ist kein Erstattungsversprechen. Der Rechner multipliziert den Jahresabzug mit deinem Grenzsteuersatz, damit du die Größenordnung besser einordnen kannst. Eine echte Steuerberechnung hängt von Mieteinnahmen, Werbungskosten, übrigen Einkünften, Sonderausgaben, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Verlustverrechnung ab.
Warum ist die Bescheinigung so wichtig?
Die Bescheinigung der zuständigen Denkmalstelle ist die zentrale Grundlage für den steuerlichen Ansatz. Sie klärt nicht nur die Denkmaleigenschaft, sondern auch die begünstigten Aufwendungen. Ohne saubere Bescheinigung kann eine mathematisch richtige Rechnung steuerlich trotzdem wertlos sein. Der Rechner ersetzt diesen Nachweis nicht.
Muss ich die Maßnahmen vor Beginn abstimmen?
In der Praxis ist die rechtzeitige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalstelle entscheidend. Wer erst baut und danach eine Begünstigung erwartet, riskiert, dass einzelne Maßnahmen nicht anerkannt werden. Der Rechner kann nur die Beträge verteilen, die du als begünstigt einträgst. Er prüft nicht, ob die Abstimmung rechtzeitig erfolgt ist.
Warum zeigt der Rechner bei Eigennutzung eine nicht genutzte Basis?
Bei eigener Wohnnutzung werden im Modell zehn Jahre lang jeweils 9 % angesetzt. Dadurch werden rechnerisch 90 % der begünstigten Basis verteilt. Der Rechner zeigt den verbleibenden Anteil, damit der Unterschied zur vermieteten Nutzung sichtbar bleibt. Das bedeutet nicht, dass der Rest automatisch anders abgezogen werden kann.
Welche Unterlagen brauche ich für eine belastbare Rechnung?
Hilfreich sind die Denkmal-Bescheinigung, Zuschussbescheide, Rechnungen nach Gewerken, Zahlungsnachweise, die Kaufpreisaufteilung und eine klare Nutzungsaufteilung. Bei Vermietung kommen Mietdaten und Werbungskosten hinzu. Je sauberer diese Unterlagen getrennt sind, desto sinnvoller lassen sich die Werte im Rechner abbilden.
Wann reicht dieser Rechner nicht aus?
Der Rechner reicht nicht aus bei Bauträgermodellen, mehreren Bauabschnitten, Nutzungswechseln, Betriebsvermögen, Erhaltungsaufwand, gemischten Förderungen, strittigen Bescheinigungen oder rückwirkenden Änderungen. Dann ist er nur ein Plausibilitätscheck für die Abschreibungslogik und ersetzt keine Steuerberatung.