Berechne die Grundsteuer in Sachsen-Anhalt aus Grundsteuerwert und Hebesatz. Inklusive der Messzahl, einem Vergleich und den vierteljährlichen Raten online.
Bescheidwerte und Hebesatz in Sachsen-Anhalt
Berechne die Grundsteuer aus Messbetrag, Hebesatz, Grundstücksart, Anteil, Monaten und optionalem Vergleichswert.
Jahressteuer, Raten und Vergleich
Zeigt Messbetrag, Jahressteuer, Fälligkeiten, Monatsrücklage und Veränderung zum Vergleichswert.
Trage Messbetrag oder Grundsteuerwert und den Hebesatz deiner Kommune ein.
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Wie berechnet der Grundsteuer-Sachsen-Anhalt-Rechner die Jahressteuer?
ƒGrundsteuer aus Messbetrag und Hebesatz
G=W⋅1000m⋅100h⋅100a⋅12t⋅(1−100r)
Variablen
G
Grundsteuer-Jährliche Grundsteuer nach Anteil, Monaten und Erlass.
W
Grundsteuerwert-Festgestellter Wert aus dem Grundsteuerwertbescheid.
m
Steuermesszahl-0,31 ‰ für Wohngrundstücke, 0,34 ‰ für sonstige Grundstücke und 0,55 ‰ für Grundsteuer A.
h
Hebesatz-Hebesatz der Stadt oder Gemeinde in Sachsen-Anhalt.
a
Anteil-Wirtschaftlicher Anteil für interne Aufteilung.
t
Monate-Monate des betrachteten Steuerjahres.
r
Erlass-Erlass oder Abschlag in Prozent.
Grundsteuer in Sachsen-Anhalt mit Bescheidwerten
Die Beispiele zeigen, wie stark Messzahl und Hebesatz die Jahressteuer verändern. Der konkrete Hebesatz kommt immer von der Kommune.
Fall
Wert oder Messbetrag
Messzahl
Hebesatz
Jahressteuer
Wohnhaus mit Messbetrag
55,80 €
Bescheidwert
500 %
279,00 €
Wohnhaus aus Grundsteuerwert
180.000,00 €
0,31 ‰
500 %
279,00 €
Sonstiges Grundstück
250.000,00 €
0,34 ‰
620 %
527,00 €
Land- und Forstwirtschaft
120.000,00 €
0,55 ‰
350 %
231,00 €
Geprüft am 29. Mai 2026. Sachsen-Anhalt nutzt für die Wertfeststellung das Bundesmodell. Die Kommune setzt die endgültige Steuer mit dem Hebesatz fest.
Hebesatzwirkung bei gleichem Messbetrag
Wenn der Messbetrag gleich bleibt, erklärt fast der gesamte Unterschied in der Zahlung den kommunalen Hebesatz.
Hebesatz
Jahressteuer
Quartal
Einordnung
350 %
195,30 €
48,83 €
Niedriger Beispielwert für die Hebesatzmechanik.
500 %
279,00 €
69,75 €
Standardbeispiel dieses Rechners.
650 %
362,70 €
90,68 €
Spürbar höhere Jahressteuer bei gleichem Messbetrag.
800 %
446,40 €
111,60 €
Hoher Hebesatz. Den kommunalen Bescheid genau prüfen.
Die Tabelle zeigt nur die Rechenmechanik. Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung deiner Stadt oder Gemeinde.
Welche Werte du für Sachsen-Anhalt prüfen solltest
Die Grundsteuer besteht aus Grundlagenbescheiden des Finanzamts und dem späteren Gemeindebescheid.
Wert
Rechnerfeld
Hinweis
Grundsteuermessbetrag
55,80 €
Der Messbetrag aus dem Finanzamtsbescheid ist für die Kommune verbindlich.
Hebesatz
500 %
Stadt oder Gemeinde legen Hebesatz A, B und optional C fest.
Wohngrundstück
0,31 ‰
Gilt für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum.
Sonstiges Grundstück
0,34 ‰
Gilt etwa für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und unbebaute Grundstücke.
Grundsteuer C
Grundsteuer C, baureifes Grundstück
Nur relevant, wenn die Kommune diese Hebesatzart für baureife Grundstücke nutzt.
Häufig gestellte Fragen zum Grundsteuer-Sachsen-Anhalt-Rechner
Was berechnet der Grundsteuer-Sachsen-Anhalt-Rechner?
Der Rechner bildet die kommunale Grundsteuer aus Bescheidwerten nach. Am zuverlässigsten ist die Eingabe des Grundsteuermessbetrags aus dem Finanzamtsbescheid und des aktuellen Hebesatzes deiner Stadt oder Gemeinde. Optional kannst du aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl einen Messbetrag plausibilisieren.
Warum ist der Grundsteuermessbetrag so wichtig?
Der Grundsteuermessbetrag ist die Brücke zwischen Finanzamt und Kommune. Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Messbetrag fest. Die Kommune multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz und setzt dadurch die konkrete Jahressteuer im Grundsteuerbescheid fest.
Welche Steuermesszahlen nutzt der Rechner?
Für Wohngrundstücke nutzt der Rechner 0,31 ‰. Für sonstige Grundstücke und baureife Grundstücke im Modus Grundsteuer C nutzt er 0,34 ‰. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nutzt er 0,55 ‰. Diese Werte helfen nur im Grundsteuerwert-Modus. Ein Messbetrag aus dem Bescheid geht vor.
Gilt in Sachsen-Anhalt das Bundesmodell?
Ja. Sachsen-Anhalt wendet bei der Wertfeststellung das Bundesmodell an. Das bedeutet aber nicht, dass alle Grundstücke denselben Eurobetrag zahlen. Der konkrete Betrag hängt vom festgestellten Messbetrag und vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab.
Wo finde ich den Hebesatz?
Den Hebesatz findest du im Grundsteuerbescheid, in der Hebesatzsatzung oder auf den Seiten deiner Stadt oder Gemeinde. Wichtig ist die richtige Hebesatzart. Grundsteuer A, Grundsteuer B und eine mögliche Grundsteuer C können unterschiedliche Hebesätze haben.
Kann ich mit dem Rechner meinen Grundsteuerwert prüfen?
Nur begrenzt. Der Rechner prüft nicht die Bewertungsdetails des Bundesmodells wie Wohnfläche, Baujahr, Bodenrichtwert, Mietniveaustufe oder Grundstücksart. Er zeigt, was aus einem eingetragenen Grundsteuerwert rechnerisch als Messbetrag und Jahressteuer folgt.
Warum kann meine neue Grundsteuer höher oder niedriger sein als früher?
Seit dem Start des neuen Grundsteuerrechts ersetzen neue Grundsteuerwerte die alten Einheitswerte. Dadurch ändern sich die Messbeträge. Zusätzlich haben Kommunen neue Hebesätze festgelegt. Eine höhere Zahlung kann also aus dem Wertansatz, dem Hebesatz oder aus beiden Faktoren entstehen.
Was bedeutet Grundsteuer C im Rechner?
Grundsteuer C betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke, wenn eine Kommune diese Hebesatzart nutzt. Der Rechner kann dafür rechnen, aber du solltest zuerst prüfen, ob deine Stadt oder Gemeinde tatsächlich einen Hebesatz C festgelegt hat und ob dein Grundstück darunter fällt.
Wozu dienen Anteil und Monate?
Anteil und Monate sind für wirtschaftliche Aufteilungen gedacht, etwa bei Miteigentum, Vermietung, Kaufpreisverhandlungen oder unterjährigen internen Abrechnungen. Sie ändern nicht automatisch den öffentlich-rechtlichen Grundsteuerbescheid der Kommune.
Wann sollte ich den Bescheid prüfen lassen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn Grundstücksart, Messbetrag, Hebesatz, Eigentümerdaten, Flächen oder die Zuordnung zu Grundsteuer A, B oder C unplausibel wirken. Fehler im Grundsteuerwert- oder Messbescheid muss grundsätzlich das Finanzamt korrigieren. Fehler im Hebesatz oder in der Zahlungshöhe gehören zur Kommune.