Berechne die Grundsteuer für deine Eigentumswohnung aus Grundsteuerwert und Hebesatz. Inklusive dem Wohnungsanteil, Umlage und vierteljährlichen Raten.
Wohnung, Messbetrag und Hebesatz
Berechne die Grundsteuer einer Wohnung aus Bescheidwert, Hebesatz, Wohnungsanteil und optionalem Umlageanteil.
Jahressteuer, Monatswert und Umlage
Zeigt Grundsteuer pro Jahr, Monatsrücklage, Raten, Umlagewert und Vergleich zum Vorjahr.
Trage Messbetrag oder Grundsteuerwert und den Hebesatz ein.
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Wie berechnet der Grundsteuer-Wohnung-Rechner die Jahressteuer?
ƒGrundsteuer für eine Wohnung aus Messbetrag und Hebesatz
G=M×H/100×A/100,M=W×m/1000,U=G×u/100
Variablen
G
Grundsteuer der Wohnung-Jahresbetrag nach Hebesatz und Wohnungsanteil.
M
Grundsteuermessbetrag-Messbetrag aus Bescheid oder aus Grundsteuerwert und Messzahl.
H
Hebesatz-Kommunaler Hebesatz in Prozent.
A
Wohnungsanteil-Anteil der Wohnung am Objekt, falls der Messbetrag nicht bereits wohnungsbezogen ist.
W
Grundsteuerwert-Festgestellter Wert aus dem Grundsteuerwertbescheid.
m
Steuermesszahl-Promillesatz. Im Bundesmodell für Wohngrundstücke häufig 0,31 ‰.
U
Umlagefähiger Anteil-Betriebskostenanteil, den du zusätzlich modellieren kannst.
Wohnungsszenarien mit Messbetrag und Hebesatz
Die Beispiele zeigen, wie stark Messbetrag, Hebesatz, Wohnungsanteil und Umlageanteil den Jahreswert verändern.
Fall
Messbetrag
Hebesatz
Jahressteuer
Monat
Umlage pro Monat
Einordnung
Wohnungsbezogener Messbetrag
46,50 €
520 %
241,80 €
20,15 €
20,15 €
Bescheidwert genutzt
Objektmessbetrag mit 25 % Wohnungsanteil
200,00 €
500 %
250,00 €
20,83 €
20,83 €
Wohnungsanteil eingerechnet
Wertmodell mit 0,31 ‰
46,50 €
520 %
241,80 €
20,15 €
20,15 €
Plausibilitätsrechnung
Prüfpunkte vor der Nebenkosten- oder Eigentümerrechnung
Die Tabelle trennt Steuerbescheid, Wohnungseigentum und Betriebskostenumlage, damit die Rechnung nicht doppelt gekürzt wird.
Prüfpunkt
Warum wichtig
Aktion
Messbetrag ist wohnungsbezogen
Viele Eigentumswohnungen haben bereits einen eigenen Messbetrag.
Wohnungsanteil bei 100 % lassen.
Hebesatz passt zum Jahr
Nach der Reform setzen Gemeinden neue Hebesätze fest.
Aktuellen Bescheid oder Gemeindeseite prüfen.
Grundsteuer ist Betriebskostenposition
§ 2 BetrKV nennt laufende öffentliche Lasten mit Grundsteuer.
Umlage nur für Nebenkostenmodell nutzen, nicht für die Steuerfestsetzung.
Landesmodell weicht ab
Einige Länder nutzen eigene Modelle oder Messzahlen.
Im Zweifel Messbetrag aus Bescheid statt Wertmodell nutzen.
Häufig gestellte Fragen zum Grundsteuer-Wohnung-Rechner
Welche Zahl ist für eine Eigentumswohnung am wichtigsten?
Am wichtigsten ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Messbescheid des Finanzamts. Wenn dieser Betrag schon für deine Wohnung festgesetzt wurde, musst du nicht noch einmal mit Grundsteuerwert, Steuermesszahl oder Miteigentumsanteil arbeiten. Der Rechner nutzt diesen Messbetrag direkt und multipliziert ihn mit dem Hebesatz deiner Gemeinde.
Warum bietet der Rechner trotzdem einen Grundsteuerwert-Modus?
Der Grundsteuerwert-Modus ist eine Plausibilitätsrechnung. Er ist nützlich, wenn du den Grundsteuerwert und die passende Steuermesszahl hast, aber den Messbetrag noch nicht griffbereit findest. Für endgültige Zahlungen ist der Messbetrag aus dem Bescheid zuverlässiger, weil dort Landesmodell, Grundstücksart und mögliche Abschläge bereits eingeflossen sein können.
Welche Steuermesszahl passt bei einer Wohnung?
Im Bundesmodell nennt das Bundesfinanzministerium für Wohngrundstücke, darunter Wohnungseigentum, 0,031 % beziehungsweise 0,31 ‰. Sachsen, Saarland und mehrere Länder mit eigenen Modellen können abweichen. Deshalb ist das Eingabefeld editierbar und der Messbetrag aus dem Bescheid bleibt die bessere Basis.
Was bedeutet der Hebesatz bei der Grundsteuer?
Der Hebesatz ist der kommunale Multiplikator. Die Gemeinde wendet ihn auf den Grundsteuermessbetrag an und setzt damit die konkrete Jahressteuer fest. Ein Hebesatz von 520 % bedeutet, dass der Messbetrag mit 5,2 multipliziert wird. Prüfe den aktuellen Hebesatz im Grundsteuerbescheid, in der Hebesatzsatzung oder auf der Seite deiner Kommune.
Wann nutze ich den Wohnungsanteil?
Den Wohnungsanteil brauchst du nur, wenn dein eingegebener Messbetrag oder Objektwert noch für das gesamte Gebäude gilt. Bei einer bereits einzeln veranlagten Eigentumswohnung ist der Bescheid meist wohnungsbezogen. Dann würdest du mit einem zusätzlichen Anteil die Steuer künstlich zu niedrig rechnen.
Kann ich damit Nebenkosten für Mieter berechnen?
Ja, als Modellwert. § 2 BetrKV nennt die Grundsteuer bei den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks. Ob und wie sie in deinem konkreten Mietvertrag umgelegt werden darf, hängt vom Vertrag und der Abrechnung ab. Deshalb trennt der Rechner Jahressteuer, Monatsrücklage und optionalen Umlageanteil.
Warum weicht mein Bescheid vom Rechner ab?
Häufig sind ein anderer Hebesatz, ein bereits wohnungsbezogener Messbetrag, ein Landesmodell oder ein abweichender kommunaler Bescheid der Grund. Auch Rundungen können kleine Unterschiede auslösen. Nutze zuerst die Zahlen aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid und rechne erst danach mit Wert und Messzahl zurück.
Welche Fälligkeiten zeigt der Rechner?
Der Rechner bildet die regulären Fälligkeiten nach § 28 GrStG ab. Danach wird die Grundsteuer grundsätzlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig. Für Kleinbeträge können abweichende Termine gelten. Gemeinden können außerdem Jahreszahlung auf Antrag zulassen.
Gilt die Rechnung nach der Grundsteuerreform?
Ja, der Rechner ist auf die aktuelle Grundsteuerlogik ausgelegt. Das Bundesfinanzministerium beschreibt die neue Berechnung als Zusammenspiel aus Wert des Grundbesitzes, Steuermesszahl und Hebesatz. Weil mehrere Länder eigene Modelle nutzen, bleibt der Messbetrag aus dem Bescheid die sicherste Eingabe.
Welche Unterlagen sollte ich bereitlegen?
Lege den Grundsteuermessbescheid, den kommunalen Grundsteuerbescheid, den aktuellen Hebesatz, bei Bedarf die Teilungserklärung und den Wirtschaftsplan bereit. Für Vermietungssituationen brauchst du zusätzlich Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung, damit der Umlageanteil nicht mit der öffentlich-rechtlichen Steuer verwechselt wird.