Berechne den Härteausgleich nach Paragraf 19 ErbStG aus deinem steuerpflichtigen Erwerb. Inklusive der Steuerklasse, Tarifgrenze und deiner Entlastung.
Härteausgleich prüfen
Berechne die Tarifglättung nach § 19 Abs. 3 ErbStG aus steuerpflichtigem Erwerb, Steuerklasse und Vorerwerben.
Ergebnis zum Härteausgleich
Das Ergebnis trennt reguläre Tarifsteuer, gesetzliche Begrenzung und Zahlbetrag nach Anrechnung von Vorerwerben.
Gib Erwerb, Steuerklasse und mögliche Vorerwerbe ein, um die Tarifglättung zu prüfen.
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Wie wird der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG berechnet?
ƒBegrenzung des Tarifstufensprungs
S=SG+min(SR−SG,U⋅q)
Variablen
S
Steuer nach Härteausgleich-Begrenzte Steuer nach § 19 Abs. 3 ErbStG.
SR
reguläre Tarifsteuer-Steuer aus dem aktuellen Steuersatz der erreichten Tarifstufe.
SG
Steuer an der vorherigen Wertgrenze-Steuer, die angefallen wäre, wenn der Erwerb die vorherige Grenze nicht überschritten hätte.
U
übersteigender Betrag-Teil des steuerpflichtigen Erwerbs oberhalb der vorherigen Wertgrenze.
q
Deckungsanteil-50 % bei Steuersätzen bis 30 %, sonst 75 %.
Beispiele für Härteausgleich an Tarifgrenzen
Die Beispiele zeigen typische Fälle knapp oberhalb einer Wertgrenze. Genau dort kann der Härteausgleich die Steuer spürbar senken.
Fall
Erwerb
Klasse
Tarifgrenze
Regulär
Nach Ausgleich
Entlastung
Einordnung
Voreinstellung
80.000,00 €
Klasse I
über 75.000
8.800,00 €
7.750,00 €
1.050,00 €
Kind knapp über der Grenze von 75.000 €
Klasse II bei 310.000 €
310.000,00 €
Klasse II
über 300.000
77.500,00 €
65.000,00 €
12.500,00 €
deutlicher Sprung von 20 % auf 25 %
Klasse III bei 80.000 €
80.000,00 €
Klasse III
über 75.000
24.000,00 €
24.000,00 €
0,00 €
kein Ausgleich, weil der Steuersatz gleich bleibt
Mit Vorerwerb
50.000,00 €
Klasse I
über 300.000
46.500,00 €
38.000,00 €
8.500,00 €
Vorerwerbe können die kombinierte Tarifstufe verschieben
Alle Beträge beziehen sich auf den steuerpflichtigen Erwerb nach Freibeträgen und Abzügen. Die Tabelle ersetzt keine Festsetzung durch das Finanzamt.
Rechenweg im Standardfall
Die Tabelle zeigt die Voreinstellung mit 80.000 € steuerpflichtigem Erwerb in Steuerklasse I.
Schritt
Wert
Einordnung
Steuerpflichtiger Erwerb
80.000,00 €
Betrag nach Freibeträgen, Nachlasskosten und Vorerwerben
Reguläre Tarifsteuer
8.800,00 €
11 % auf den Erwerb
Vorherige Wertgrenze
75.000,00 €
mit 7 % in derselben Steuerklasse
Übersteigender Betrag
5.000,00 €
nur dieser Teil begrenzt die zusätzlich erhobene Steuer
Maximal erhobene Mehrsteuer
2.500,00 €
50 % des übersteigenden Betrags
Härteausgleich
1.050,00 €
Differenz zwischen regulärer Steuer und begrenzter Steuer
Steuerklassen im Härteausgleich
Der Härteausgleich hängt an Steuerklasse, Tarifgrenze und Steuersatz. Bei Steuerklasse III wirkt er an den unteren Grenzen häufig nicht, weil der Satz dort unverändert 30 % bleibt.
Steuerklasse
Typische Erwerber
Beispiel
Satz
Ausgleich
Einordnung
Steuerklasse I
Ehepartner, Kinder, bestimmte Enkel, Eltern bei Erbschaft
80.000,00 €
11 %
1.050,00 €
Ausgleich wirkt an der nächsten Tarifgrenze
Steuerklasse II
Geschwister, Nichten, Neffen und weitere Angehörige
80.000,00 €
20 %
2.250,00 €
Ausgleich wirkt an der nächsten Tarifgrenze
Steuerklasse III
Alle übrigen Erwerber
80.000,00 €
30 %
0,00 €
kein Ausgleich, weil kein belastender Sprung entsteht
Welche Werte gehören in den Härteausgleich-Rechner?
Der Rechner setzt an der Tarifstufe an. Deshalb müssen Freibeträge und Abzüge vorher schon berücksichtigt sein.
Eingabe
Eintragen
Nicht eintragen
Warum
Aktueller Erwerb
steuerpflichtiger Erwerb nach Freibeträgen und Nachlasskosten
Bruttonachlass oder Verkehrswert vor Freibeträgen
§ 19 ErbStG arbeitet mit dem steuerpflichtigen Erwerb.
Steuerklasse
Klasse I, II oder III nach dem Verhältnis zur verstorbenen Person
Einkommensteuerklasse oder Familienstand ohne ErbStG-Bezug
Die Tarifstufen nutzen je Steuerklasse andere Prozentsätze.
Vorerwerbe
bereits steuerpflichtige Erwerbe derselben Person innerhalb von 10 Jahren
Erwerbe von anderen Personen oder schon freigestellte Beträge
Vorerwerbe können die kombinierte Tarifstufe erhöhen.
Härteausgleich
wird vom Rechner automatisch aus Tarifgrenze und Mehrsteuer ermittelt
frei geschätzte Abschläge oder Billigkeitsbeträge
Die Begrenzung folgt einer festen gesetzlichen Deckungsrechnung.
Häufig gestellte Fragen zum Härteausgleich-Erbschaftsteuer-Rechner
Was berechnet der Härteausgleich-Erbschaftsteuer-Rechner?
Der Rechner prüft, ob ein steuerpflichtiger Erwerb durch das Überschreiten einer Tarifgrenze nach § 19 ErbStG überproportional belastet würde. Er zeigt die reguläre Tarifsteuer, die vorherige Wertgrenze, den übersteigenden Betrag, die gesetzliche Begrenzung und die dadurch entstehende Entlastung.
Wann wirkt der Härteausgleich bei der Erbschaftsteuer?
Der Härteausgleich wirkt vor allem knapp oberhalb einer Tarifgrenze. Dort kann die reguläre Steuer wegen des höheren Prozentsatzes stärker steigen als der zusätzliche Erwerb. Weiter entfernt von der Grenze verschwindet dieser Effekt meist, weil die normale Mehrsteuer wieder durch den übersteigenden Betrag gedeckt ist.
Warum fragt der Rechner nach dem steuerpflichtigen Erwerb?
§ 19 ErbStG knüpft an den steuerpflichtigen Erwerb an. Das ist nicht automatisch der Bruttonachlass. Persönliche Freibeträge, abziehbare Nachlassverbindlichkeiten, Bewertungsabschläge und weitere Korrekturen müssen vorher abgezogen oder berücksichtigt werden, damit die Tarifprüfung sinnvoll ist.
Wie begrenzt § 19 Abs. 3 ErbStG die Mehrsteuer?
Der Rechner vergleicht die reguläre Steuer mit der Steuer, die an der vorherigen Wertgrenze angefallen wäre. Die darüber hinausgehende Mehrsteuer wird nur erhoben, soweit sie durch einen Teil des Betrags oberhalb der Grenze gedeckt ist. Bis 30 % Steuersatz sind das 50 %, darüber 75 %.
Warum ist Steuerklasse III oft anders als Steuerklasse I oder II?
In Steuerklasse III beträgt der Steuersatz bis 6.000.000 € durchgehend 30 %. Wenn ein Erwerb von 75.000 € auf 80.000 € steigt, ändert sich der Satz in dieser Klasse nicht. Dann entsteht kein belastender Tarifstufensprung, den der Härteausgleich abfedern müsste.
Gilt der Härteausgleich auch bei Schenkungen?
Ja, § 19 ErbStG gilt für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Der Mechanismus ist derselbe. Praktisch muss aber sauber geprüft werden, welche Erwerbe innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet werden und welche Freibeträge noch verfügbar sind.
Was bedeuten Vorerwerbe in diesem Rechner?
Vorerwerbe sind hier bereits steuerpflichtige Erwerbe derselben Person innerhalb von 10 Jahren. Der Rechner addiert sie zum aktuellen steuerpflichtigen Erwerb, berechnet die Steuer auf den Gesamtbetrag und zieht die rechnerische Steuer auf die Vorerwerbe wieder ab.
Kann der Härteausgleich die Steuer vollständig auf 0 € senken?
Nur selten. Der Härteausgleich ist keine allgemeine Steuerbefreiung, sondern eine Begrenzung der Mehrsteuer beim Überschreiten einer Wertgrenze. Wenn nach Freibeträgen ein steuerpflichtiger Erwerb bleibt, entsteht meist weiterhin eine Steuer, nur eben mit geglättetem Tarifübergang.
Warum brauche ich erst Freibeträge und Nachlasskosten?
Der Härteausgleich prüft nur die Tarifwirkung. Ob ein Erwerb überhaupt steuerpflichtig ist, entscheidet sich vorher über Freibeträge, Versorgungsfreibeträge, Schulden, Kosten, Bewertungsabschläge und weitere Sonderregeln. Diese Vorfragen gehören nicht in die Tarifglättung selbst.
Warum kann die reguläre Steuer höher sein als die Steuer nach Härteausgleich?
Die reguläre Steuer wendet den erreichten Steuersatz auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb an. Der Härteausgleich korrigiert nur den Sprung direkt nach der vorherigen Grenze. Dadurch bleibt die Steuer an der Grenze erhalten, aber die zusätzliche Belastung wird auf den gesetzlich gedeckten Betrag begrenzt.
Welche Grenzen sind für den Härteausgleich relevant?
Relevant sind die Tarifgrenzen des § 19 ErbStG: 75.000 €, 300.000 €, 600.000 €, 6.000.000 €, 13.000.000 € und 26.000.000 €. Der Rechner nutzt immer die letztvorhergehende Grenze zur erreichten Tarifstufe.
Wann sollte ich den Steuerbescheid prüfen lassen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn der steuerpflichtige Erwerb knapp oberhalb einer Tarifgrenze liegt, Vorerwerbe angesetzt wurden, mehrere Erwerber beteiligt sind, Betriebsvermögen betroffen ist oder der Bescheid die Tarifglättung nicht nachvollziehbar ausweist.