Berechne die Grundstücksteuer aus Grundsteuerwert, Messzahl und Hebesatz. Inklusive deinem Anteil, dem Monatswert und den vierteljährlichen Raten online.
Bescheidwerte und Hebesatz
Berechne Grundstücksteuer aus Messbetrag, Grundsteuerwert, Messzahl, Hebesatz, Anteil, Monaten und Vergleichswert.
Jahressteuer, Raten und Vergleich
Zeigt Messbetrag, Jahressteuer, Fälligkeiten, Monatsrücklage und Veränderung zum Vergleichswert.
Trage Messbetrag oder Grundsteuerwert und den Hebesatz deiner Kommune ein.
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Wie berechnet der Grundstück-Steuer-Rechner die Jahressteuer?
ƒGrundsteuer aus Messbetrag und Hebesatz
G=W⋅1000m⋅100h⋅100a⋅12t⋅(1−100r)
Variablen
G
Grundstücksteuer-Jährliche Grundsteuer nach Anteil, Monaten und Erlass.
W
Grundsteuerwert-Festgestellter Wert aus dem Grundsteuerwertbescheid.
m
Steuermesszahl-0,31 ‰ für Wohngrundstücke, 0,34 ‰ für sonstige Grundstücke und 0,55 ‰ für Grundsteuer A.
h
Hebesatz-Hebesatz der Stadt oder Gemeinde.
a
Anteil-Wirtschaftlicher Anteil für interne Aufteilung.
t
Monate-Monate des betrachteten Steuerjahres.
r
Erlass-Erlass oder Abschlag in Prozent.
Grundstücksteuer mit Bescheidwerten
Die Beispiele zeigen, wie Messzahl und Hebesatz die Jahressteuer verändern. Maßgeblich bleibt der Bescheidwert für dein konkretes Grundstück.
Fall
Wert oder Messbetrag
Messzahl
Hebesatz
Jahressteuer
Wohnhaus mit Messbetrag
55,80 €
Bescheidwert
500 %
279,00 €
Wohnhaus aus Grundsteuerwert
180.000,00 €
0,31 ‰
500 %
279,00 €
Sonstiges Grundstück
250.000,00 €
0,34 ‰
620 %
527,00 €
Land- und Forstwirtschaft
120.000,00 €
0,55 ‰
350 %
231,00 €
Geprüft anhand BMF-FAQ und Grundsteuergesetz. Die Grundsteuer wird endgültig mit dem kommunalen Hebesatz festgesetzt.
Hebesatzwirkung bei gleichem Messbetrag
Wenn der Messbetrag gleich bleibt, erklärt fast der gesamte Unterschied in der Zahlung den kommunalen Hebesatz.
Hebesatz
Jahressteuer
Quartal
Einordnung
350 %
195,30 €
48,83 €
Niedriger Beispielwert für die Hebesatzmechanik.
500 %
279,00 €
69,75 €
Standardbeispiel dieses Rechners.
650 %
362,70 €
90,68 €
Spürbar höhere Jahressteuer bei gleichem Messbetrag.
800 %
446,40 €
111,60 €
Hoher Hebesatz. Den kommunalen Bescheid genau prüfen.
Die Tabelle zeigt nur die Rechenmechanik. Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung deiner Stadt oder Gemeinde.
Welche Werte du vor der Zahlung prüfen solltest
Die Grundstücksteuer setzt sich aus Grundlagenbescheiden des Finanzamts und dem späteren Gemeindebescheid zusammen.
Wert
Rechnerfeld
Hinweis
Grundsteuermessbetrag
55,80 €
Der Messbetrag aus dem Finanzamtsbescheid ist der sicherste Recheneinstieg.
Hebesatz
500 %
Stadt oder Gemeinde legen Hebesatz A, B und optional C fest.
Wohngrundstück
0,31 ‰
Gilt im Bundesmodell für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum.
Sonstiges Grundstück
0,34 ‰
Gilt etwa für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und unbebaute Grundstücke.
Grundsteuer C
Baureifes Grundstück, mögliche Grundsteuer C
Nur relevant, wenn die Kommune diese Hebesatzart für baureife Grundstücke nutzt.
Häufig gestellte Fragen zum Grundstück-Steuer-Rechner
Was berechnet der Grundstück-Steuer-Rechner?
Der Rechner bildet die Grundstücksteuer aus Bescheidwerten nach. Am zuverlässigsten ist die Eingabe des Grundsteuermessbetrags aus dem Finanzamtsbescheid und des aktuellen Hebesatzes deiner Stadt oder Gemeinde. Optional kannst du aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl einen Messbetrag plausibilisieren.
Warum ist der Grundsteuermessbetrag wichtiger als der Grundsteuerwert?
Der Grundsteuermessbetrag ist der Wert, den die Kommune für die Steuerfestsetzung mit ihrem Hebesatz multipliziert. Der Grundsteuerwert ist eine Vorstufe. Wenn der Messbetrag schon im Bescheid steht, vermeidest du mit seiner Eingabe viele Unsicherheiten aus Landesmodellen, Ermäßigungen und Rundungen.
Welche Steuermesszahlen nutzt der Rechner?
Für Wohngrundstücke nutzt der Rechner 0,31 ‰. Für sonstige Grundstücke und baureife Grundstücke im Modus Grundsteuer C nutzt er 0,34 ‰. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nutzt er 0,55 ‰. Diese Werte helfen nur im Grundsteuerwert-Modus. Ein Messbetrag aus dem Bescheid geht vor.
Gilt der Rechner für alle Bundesländer?
Ja, wenn du mit dem Messbetrag aus dem Bescheid rechnest. Dann braucht der Rechner keine eigene Bewertung des Landesmodells. Der Grundsteuerwert-Modus passt dagegen vor allem für Bundesmodell-Fälle und ist bei Ländern mit eigenen Modellen nur eine grobe Plausibilitätsrechnung.
Wo finde ich den Hebesatz?
Den Hebesatz findest du im Grundsteuerbescheid, in der Hebesatzsatzung oder auf den Seiten deiner Stadt oder Gemeinde. Wichtig ist die richtige Hebesatzart. Grundsteuer A, Grundsteuer B und eine mögliche Grundsteuer C können unterschiedliche Hebesätze haben.
Kann ich mit dem Rechner meinen Grundsteuerwert prüfen?
Nur begrenzt. Der Rechner prüft nicht die Bewertungsdetails wie Wohnfläche, Baujahr, Bodenrichtwert, Mietniveaustufe, Ertragswert, Sachwert oder Landesmodell. Er zeigt, was aus einem eingetragenen Wert rechnerisch als Messbetrag und Jahressteuer folgt.
Warum kann meine neue Grundstücksteuer höher oder niedriger sein als früher?
Seit dem Start des neuen Grundsteuerrechts ersetzen neue Grundsteuerwerte die alten Einheitswerte. Dadurch ändern sich viele Messbeträge. Zusätzlich haben Kommunen neue Hebesätze festgelegt. Eine höhere Zahlung kann also aus dem Wertansatz, dem Hebesatz oder aus beiden Faktoren entstehen.
Was bedeutet Grundsteuer C im Rechner?
Grundsteuer C betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke, wenn eine Kommune diese Hebesatzart nutzt. Der Rechner kann dafür rechnen, aber du solltest zuerst prüfen, ob deine Stadt oder Gemeinde tatsächlich einen Hebesatz C festgelegt hat und ob dein Grundstück darunter fällt.
Wozu dienen Anteil und Monate?
Anteil und Monate sind für wirtschaftliche Aufteilungen gedacht, etwa bei Miteigentum, Vermietung, Kaufpreisverhandlungen oder unterjährigen internen Abrechnungen. Sie ändern nicht automatisch den öffentlich-rechtlichen Grundsteuerbescheid der Kommune.
Wann sollte ich den Bescheid prüfen lassen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn Grundstücksart, Messbetrag, Hebesatz, Eigentümerdaten, Flächen oder die Zuordnung zu Grundsteuer A, B oder C unplausibel wirken. Fehler im Grundsteuerwert- oder Messbescheid muss grundsätzlich das Finanzamt korrigieren. Fehler im Hebesatz oder in der Zahlungshöhe gehören zur Kommune.