Berechne die Grundsteuer A für Betriebe aus Grundsteuerwert, Messzahl und Hebesatz A. Inklusive deinem Anteil, einem möglichen Erlass und Fälligkeiten.
Grundsteuerwert, Messbetrag und Hebesatz A
Berechne Grundsteuer A aus Bescheidwerten, kommunalem Hebesatz, Anteil, Monaten und Erlass.
Jahressteuer, Raten und Vergleich
Zeigt Messbetrag, Grundsteuer A, Fälligkeiten und Veränderung zum Vergleichswert.
Trage Grundsteuerwert oder Messbetrag und Hebesatz A ein.
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Wie berechnet der Grundsteuer-A-Rechner die Jahressteuer?
ƒGrundsteuer A aus Messbetrag und Hebesatz
GA=W⋅1000m⋅100h⋅100a⋅12t⋅(1−100r)
Variablen
G_A
Grundsteuer A-Jährliche Grundsteuer für den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb.
W
Grundsteuerwert-Festgestellter Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.
m
Steuermesszahl-Regulär 0,55 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 14 GrStG.
h
Hebesatz A-Kommunaler Hebesatz für Grundsteuer A, nicht der Hebesatz B für Grundstücke.
a
Anteil-Eigentums- oder Nutzungsanteil, falls nur ein Anteil wirtschaftlich betrachtet wird.
t
Monate-Monate des betrachteten Steuerjahres.
r
Erlass-Erlass, Ermäßigung oder Abschlag in Prozent.
Beispielrechnung Grundsteuer A
Das Beispiel nutzt den Grundsteuerwert des Betriebs, die reguläre Messzahl von 0,55 ‰ und einen kommunalen Hebesatz A.
Schritt
Wert
Einordnung
Grundsteuerwert
120.000,00 €
Aus dem Feststellungsbescheid des Finanzamts.
Steuermesszahl
0,55 ‰
Reguläre Messzahl für Grundsteuer A.
Grundsteuermessbetrag
66,00 €
Grundsteuerwert mal Steuermesszahl.
Hebesatz A
350 %
Gemeindewert für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Jährliche Grundsteuer A
231,00 €
Messbetrag mal Hebesatz A.
Geprüft am 25. Mai 2026. Grundlage: § 14 GrStG zur Steuermesszahl und § 25 bis § 28 GrStG zu Hebesatz, Festsetzung und Fälligkeit.
Hebesatzwirkung bei gleichem Messbetrag
Der Grundsteuermessbetrag bleibt gleich. Die konkrete Jahressteuer hängt danach stark vom Hebesatz A der Gemeinde ab.
Hebesatz A
Jahressteuer
Quartal
Einordnung
250 %
165,00 €
41,25 €
Niedriger Planwert für kleine Gemeinden.
350 %
231,00 €
57,75 €
Standardbeispiel dieses Rechners.
500 %
330,00 €
82,50 €
Deutlich höhere kommunale Belastung.
750 %
495,00 €
123,75 €
Hoher Hebesatz. Lokalen Wert unbedingt prüfen.
Die Tabelle zeigt nur die Hebesatzmechanik und ersetzt keine Hebesatzsatzung oder aktuellen Gemeindebescheid.
Welche Bescheiddaten du prüfen solltest
Für Grundsteuer A sind mehrere Bescheide und Zuordnungen relevant. Der Rechner trennt diese Ebenen bewusst.
Punkt
Eingabe im Rechner
Hinweis
Grundsteuerwert
120.000,00 €
Aus dem Feststellungsbescheid. Nutzungsart und Flächenzuordnung müssen stimmen.
Messbetrag direkt
42,50 €
Wenn der Messbescheid vorliegt, ist diese Eingabe meist robuster als eine eigene Wertermittlung.
Steuermesszahl
0,55 ‰
Regulärer Wert für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Hebesatz A
480 %
Nicht mit Grundsteuer B verwechseln. Gemeinden können getrennte Hebesätze festlegen.
Anteil und Monate
50 %, 6 Monate
Hilft für interne Aufteilung, Pachtabrechnung oder unterjährigen Vergleich.
Häufig gestellte Fragen zum Grundsteuer-A-Rechner
Wofür gilt die Grundsteuer A?
Die Grundsteuer A betrifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Diese Steuerart ist nicht die Grundsteuer B für Wohnhäuser, Mietobjekte oder sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke. Entscheidend ist die Zuordnung im Feststellungsbescheid und nicht nur, wie ein Grundstück im Alltag genannt wird.
Wie funktioniert die Berechnung im Rechner?
Der Rechner arbeitet in zwei Stufen. Entweder gibst du den Grundsteuerwert ein und der Rechner bildet daraus mit der Steuermesszahl den Messbetrag. Oder du trägst den Grundsteuermessbetrag direkt aus dem Messbescheid ein. Danach wird der Messbetrag mit dem Hebesatz A der Gemeinde multipliziert.
Warum ist der Hebesatz A so wichtig?
Der Hebesatz A wird von der Gemeinde festgelegt und entscheidet, wie stark der Messbetrag in Euro wirkt. Zwei Betriebe mit gleichem Grundsteuerwert können deshalb unterschiedliche Jahressteuern zahlen. Wichtig ist der Hebesatz für Grundsteuer A, nicht der oft bekanntere Hebesatz für Grundsteuer B.
Welche Steuermesszahl ist voreingestellt?
Voreingestellt ist 0,55 ‰, weil § 14 GrStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft diese Messzahl vorsieht. Das Feld bleibt trotzdem editierbar, damit du Sonderfälle, abweichende Bescheide oder eigene Prüfungen transparent nachrechnen kannst.
Soll ich Grundsteuerwert oder Messbetrag eingeben?
Wenn der Grundsteuermessbetrag bereits vorliegt, ist die direkte Messbetrag-Eingabe meist die sauberere Variante. Dann musst du die Wertermittlung nicht selbst nachbauen. Der Grundsteuerwert-Modus ist sinnvoll, wenn du die Wirkung von Messzahl und Hebesatz nachvollziehen oder einen Bescheid grob plausibilisieren willst.
Was hat sich durch die Grundsteuerreform geändert?
Seit der Reform basiert die Grundsteuer auf neuen Bewertungsregeln. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben blieb das Ertragswertprinzip erhalten, die Bewertung wurde aber typisiert und aktualisiert. Deshalb sollten alte Einheitswerte nicht mehr als Grundlage für aktuelle Bescheide verwendet werden.
Welche Daten brauche ich für eine belastbare Rechnung?
Nützlich sind der Feststellungsbescheid zum Grundsteuerwert, der Grundsteuermessbescheid, der aktuelle Hebesatz A der Gemeinde, die Nutzungsart, Flächendaten, Eigentumsanteile und mögliche Erlass- oder Ermäßigungsangaben. Ohne Messbetrag oder Hebesatz bleibt das Ergebnis nur eine Vorprüfung.
Was bedeuten Anteil und Monate im Rechner?
Anteil und Monate ändern nicht automatisch den öffentlichen Bescheid. Im Rechner helfen diese Felder aber bei wirtschaftlichen Aufteilungen, Pachtvereinbarungen, Eigentumswechseln oder unterjährigen internen Vergleichen. Für die Gemeinde zählt der Bescheid, vertragliche Ausgleiche musst du separat prüfen.
Wann wird Grundsteuer A fällig?
Regulär wird Grundsteuer in Vierteljahresbeträgen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bei kleinen Jahresbeträgen gelten vereinfachte Fälligkeiten. Der Rechner zeigt deshalb neben der Jahressteuer auch die voraussichtliche Fälligkeitslogik nach § 28 GrStG.
Wann sollte ich den Bescheid fachlich prüfen lassen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn Flächen, Nutzungsart, Hofstelle, Wohnteil, Wald, Sonderkultur, Eigentumsanteil, Messbetrag oder Hebesatz unplausibel wirken. Fehler im Grundlagenbescheid können sich auf spätere Gemeindebescheide auswirken. Der Rechner ersetzt deshalb keine Einspruchs- oder Steuerberatung.