Grunderwerbsteuer-Rechner Rheinland-Pfalz

Berechne die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz mit 5,0 % aus deinem Kaufpreis. Inklusive abziehbarem Inventar, steuerpflichtigem Anteil und fälliger Steuer.

Kaufdaten
Grunderwerbsteuer
17.000,00 €
Inventar-Effekt
500,00 €
Effektiver Satz
4,86 %

Berechnungsweg

Steuersatz:5,0 %
Gegenleistung vor Inventar:350.000,00 €
Steuerpflichtiger Wert:340.000,00 €
Steuer ohne Inventarabzug:17.500,00 €
Inventar-Effekt:500,00 €
Voraussichtliche Grunderwerbsteuer:17.000,00 €
Eckwerte für Rheinland-Pfalz
EckwertWertHinweis
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0 %Das Landesgesetz nennt 5 vom Hundert für Grundstücke in Rheinland-Pfalz.
Gültig seit1. März 2012Der Satz gilt für Erwerbsvorgänge ab dem Inkrafttreten des Landesgesetzes.
Bundesweite Freigrenze2.500 €Bei einer Bemessungsgrundlage bis zu diesem Wert fällt keine Steuer an.
BemessungsgrundlageWert der GegenleistungKaufpreis, übernommene Belastungen und Wohnrechte können einfließen.
Praxisbeispiele
FallKaufpreisInventarBemessungsgrundlageSteuer
Eigentumswohnung in Mainz420.000 €12.000 €408.000 €20.400 €
Haus in Koblenz360.000 €8.000 €352.000 €17.600 €
Wohnhaus in der Pfalz280.000 €10.000 €270.000 €13.500 €
Halber Miteigentumsanteil600.000 €0 €300.000 €15.000 €

Quellenstand

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 10. Februar 2012, Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, 5,0 % ab 1. März 2012.
  • Die amtlichen Grunderwerbsteuerinformationen beschreiben Gegenleistung, Finanzamtsanzeige und Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  • Das Grunderwerbsteuergesetz regelt die Freigrenze für geringwertige Erwerbe bis 2.500 € und allgemeine Ausnahmen.