Grunderwerbsteuer-Rechner Nordrhein-Westfalen

Berechne die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % aus deinem Kaufpreis. Inklusive abziehbarem Inventar, steuerpflichtigem Anteil und Endbetrag.

Kaufdaten
Grunderwerbsteuer
26.520,00 €
Inventar-Effekt
780,00 €
Effektiver Satz
6,31 %

Berechnungsweg

Steuersatz:6,5 %
Gegenleistung vor Inventar:420.000,00 €
Steuerpflichtiger Wert:408.000,00 €
Steuer ohne Inventarabzug:27.300,00 €
Inventar-Effekt:780,00 €
Voraussichtliche Grunderwerbsteuer:26.520,00 €
Eckwerte für Nordrhein-Westfalen
EckwertWertHinweis
Grunderwerbsteuer Nordrhein-Westfalen6,5 %Der Satz gilt für in NRW belegene Grundstücke und Erwerbe ab dem 1. Januar 2015.
Früherer NRW.Zuschuss WohneigentumNicht mehr beantragbarDie Antragstellung für dieses Zuschussprogramm endete am 30. Juni 2024.
Bundesweite Freigrenze2.500 €Bei einer Bemessungsgrundlage bis zu diesem Wert fällt keine Steuer an.
Entstehung der SteuerNotarieller KaufvertragDie Übergabe, Zahlung oder Grundbucheintragung ist dafür im Standardfall nicht entscheidend.
Praxisbeispiele
FallKaufpreisInventarBemessungsgrundlageSteuer
Eigentumswohnung in Köln450.000 €15.000 €435.000 €28.275 €
Reihenhaus in Dortmund360.000 €8.000 €352.000 €22.880 €
Wohnung in Düsseldorf620.000 €12.000 €608.000 €39.520 €
Halber Miteigentumsanteil700.000 €0 €350.000 €22.750 €

Quellenstand

  • RECHT.NRW.DE, GV. NRW. 2014 S. 954, nennt 6,5 % für Nordrhein-Westfalen und die Anwendung ab dem 1. Januar 2015.
  • Die Finanzämter Nordrhein-Westfalen nennen 6,5 % für Verträge ab dem 1. Januar 2015 über in NRW belegene Grundstücke.
  • Die NRW.BANK nennt den 30. Juni 2024 als Ende der Antragstellung für NRW.Zuschuss Wohneigentum.
  • Das Grunderwerbsteuergesetz regelt die Freigrenze für geringwertige Erwerbe bis 2.500 €.