Grunderwerbsteuer-Rechner Hessen

Berechne die Grunderwerbsteuer in Hessen mit 6,0 % aus Kaufpreis und Inventar. Inklusive steuerpflichtigem Anteil und der Hessengeld-Schätzung obendrauf.

Kaufdaten
Hessengeld
Grunderwerbsteuer
28.080,00 €
Hessengeld-Schätzung
25.000,00 €
Netto nach Förderung
3.080,00 €

Berechnungsweg

Steuersatz:6,0 %
Steuerpflichtiger Wert:468.000,00 €
Steuer ohne Inventarabzug:28.800,00 €
Inventar-Effekt:720,00 €
Hessengeld pro Jahr:2.500,00 €
Voraussichtliche Grunderwerbsteuer:28.080,00 €
Hessische Eckwerte
EckwertWertHinweis
Grunderwerbsteuer Hessen6,0 %Der hessische Steuersatz gilt landesweit für Grundstücke in Hessen.
Hessische Zentralstelle für GrunderwerbsteuerHZGDie HZG bearbeitet Grunderwerbsteuerfälle zentral für ganz Hessen.
Bundesweite Freigrenze2.500 €Bei einer Bemessungsgrundlage bis zu diesem Wert fällt keine Steuer an.
HessengeldWertHinweis
Förderstichtag1. März 2024Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags.
Förderung je Käufer10.000 €Maximal für zwei Käufer, also bis zu 20.000 €.
Förderung je Kind5.000 €Für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht.
DeckelungGezahlte GrunderwerbsteuerDas Hessengeld kann nicht höher sein als die tatsächlich gezahlte Steuer.
Auszahlung10 JahreDie Förderung wird in zehn gleichen jährlichen Raten ausgezahlt.
Praxisbeispiele
FallKaufpreisInventarSteuerHessengeld
Zwei Käufer und ein Kind in Frankfurt420.000 €10.000 €24.600 €24.600 €
Haus in Kassel ohne Hessengeld360.000 €0 €21.600 €0 €
Halber Miteigentumsanteil600.000 €0 €18.000 €18.000 €

Quellenstand

  • Die Ländertabelle der Finanzämter Brandenburg nennt 6,0 % für Hessen seit dem 1. August 2014, geprüft am 10.07.2026.
  • Das Hessische Finanzministerium nennt für Hessengeld den Stichtag 1. März 2024, 10.000 € je Käufer, 5.000 € je Kind, zehn Jahresraten und die Deckelung auf die förderfähige gezahlte Grunderwerbsteuer.
  • Das Grunderwerbsteuergesetz regelt die Freigrenze für geringwertige Erwerbe bis 2.500 €.