VP = Versorgungspunkte pro Jahr. Messbetrag: 4,00 EUR pro VP und Monat. Beispielwerte gerundet.
Häufig gestellte Fragen zum VBL-Rechner
Was ist die VBL?
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist die größte Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Sie bietet Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine betriebliche Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Ca. 5 Millionen Versicherte und 1,4 Millionen Rentner.
Wer hat Anspruch auf VBL-Rente?
Alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen, kirchliche Einrichtungen), deren Arbeitgeber Mitglied der VBL ist. Beamte sind ausgenommen (eigene Versorgung). Voraussetzung: Mindestens 60 Monate Wartezeit (Pflichtversicherungszeiten).
Versorgungspunkte sind die Berechnungseinheit der VBLklassik. Pro Jahr wird ein bestimmter Betrag an Versorgungspunkten gutgeschrieben, abhängig vom Einkommen und Alter. Ein Versorgungspunkt hat aktuell einen Messbetrag von 4,00 EUR monatliche Rente.
Wie hoch ist der VBL-Beitrag?
VBLklassik: Arbeitgeber zahlt 6,45 % des ZV-Entgelts (Umlage). Arbeitnehmer zahlt 1,81 % (steuerpflichtig). VBLextra (freiwillig): Arbeitnehmer zahlt selbst gewählten Beitrag (steuerlich gefördert). Die Beiträge werden monatlich vom Gehalt abgezogen.
Was ist der Altersfaktor?
Der Altersfaktor bestimmt, wie viele Versorgungspunkte pro EUR Entgelt gutgeschrieben werden. Jüngere Versicherte erhalten mehr Punkte (weil der Beitrag länger angelegt wird). Beispiel: Alter 25: Faktor 3,1. Alter 35: Faktor 2,2. Alter 45: Faktor 1,5. Alter 55: Faktor 1,0.
Wann kann ich die VBL-Rente beziehen?
Mit Beginn der gesetzlichen Altersrente (Regelaltersgrenze, aktuell schrittweise Anhebung auf 67 Jahre). Bei vorzeitigem Rentenbeginn: Abschläge von 0,3 % pro Monat (max. 10,8 %). Bei Erwerbsminderung: Erwerbsminderungsrente der VBL möglich.
Ist die VBL-Rente steuerpflichtig?
Ja, die VBL-Rente ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Sie unterliegt auch der Krankenversicherungspflicht (voller Beitragssatz). Die Sozialabgaben können die Nettorente erheblich reduzieren.
Was passiert mit meiner VBL bei Arbeitgeberwechsel?
Bei Wechsel zu einem anderen VBL-Arbeitgeber: Nahtlose Weiterversicherung. Bei Wechsel in die Privatwirtschaft: Unverfallbare Anwartschaft bleibt erhalten (nach 60 Monaten Wartezeit). VBLextra: Beitragsfrei stellen oder privat weiter einzahlen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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