Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Arbeitstage/Woche
Mindesturlaub
In Werktagen
Formel
6 Tage
24 Tage
24 Werktage
24 × 6/6 = 24
5 Tage
20 Tage
24 Werktage
24 × 5/6 = 20
4 Tage
16 Tage
24 Werktage
24 × 4/6 = 16
3 Tage
12 Tage
24 Werktage
24 × 3/6 = 12
2 Tage
8 Tage
24 Werktage
24 × 2/6 = 8
1 Tag
4 Tage
24 Werktage
24 × 1/6 = 4
Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren mehr Urlaub (meist 28-30 Tage bei 5-Tage-Woche)
Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch berechnen
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei 5-Tage-Woche: 20 Arbeitstage. Viele Arbeitsverträge gewähren mehr (oft 28-30 Tage). Tarifverträge können zusätzliche Urlaubstage vorsehen.
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Der Urlaubsanspruch passt sich den Arbeitstagen an: Formel: (Urlaubstage lt. Vertrag ÷ 5) × Arbeitstage pro Woche. Beispiel: 30 Tage Urlaub bei Vollzeit, 3-Tage-Woche = (30 ÷ 5) × 3 = 18 Urlaubstage. Die Urlaubsdauer in Wochen bleibt gleich.
Was passiert mit dem Urlaub bei unterjährigem Eintritt?
Bei Eintritt nach dem 1. Januar: Anteiliger Anspruch (1/12 pro vollem Monat). Nach 6 Monaten im Unternehmen (§ 4 BUrlG): Voller Urlaubsanspruch für das Jahr. Beispiel: Eintritt 01.07., 30 Tage Jahresurlaub = 15 Tage für das Jahr (oder volle 30 Tage nach Wartezeit).
Wann verfällt Resturlaub?
Grundsätzlich am 31.12. des Jahres. Übertragung bis 31.03. des Folgejahres nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen (§ 7 BUrlG). Bei Krankheit: Urlaub verfällt 15 Monate nach Jahresende (BAG-Rechtsprechung). Arbeitgeber muss auf Urlaubsnahme hinweisen.
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch bei Austritt?
Bei Austritt in der ersten Jahreshälfte: 1/12 pro vollem Monat. Bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte: Voller Jahresanspruch. Bereits genommener Urlaub wird angerechnet. Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt (Urlaubsabgeltung).
Wie viele Urlaubstage sind es bei einer 4-Tage-Woche?
Bei 4-Tage-Woche: Gesetzlicher Mindesturlaub = 16 Tage (24 × 4/6). Bei 28 Vertragstagen Vollzeit: 28 × 4/5 = 22,4 ≈ 23 Tage (kaufmännisch gerundet). Die Urlaubswochen bleiben gleich, nur die Anzahl der freien Tage ändert sich.
Wer entscheidet, wann ich Urlaub nehme?
Grundsätzlich der Arbeitnehmer (Urlaubswunsch). Der Arbeitgeber darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter mit sozialen Vorrangrechten ablehnen (§ 7 BUrlG). Schulpflichtige Kinder haben Vorrang bei Ferienterminen.
Wird Urlaub bei Krankheit gutgeschrieben?
Ja, wenn du während des Urlaubs krank wirst. Gegen Vorlage eines Attests werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Diese Tage müssen neu beantragt werden. Gilt ab dem ersten Krankheitstag.
Wie berechne ich den Urlaubsanspruch in der Probezeit?
In der Probezeit entsteht anteiliger Urlaub: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat. Beispiel: 30 Tage Urlaub, 3 Monate Probezeit = 7,5 ≈ 8 Tage. Der Arbeitgeber kann den Urlaub in der Probezeit gewähren, muss aber nicht.
Kann Urlaub ausgezahlt statt genommen werden?
Grundsätzlich nein, Urlaub dient der Erholung. Ausnahme: Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dann wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt. Die Berechnung: (Monatsgehalt ÷ Arbeitstage) × Resturlaubstage.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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