Wie berechnet der Rechner die volle Erwerbsminderungsrente?
ƒVolle Erwerbsminderungsrente nach Rentenformel
R=(EP+ZP)⋅ZF⋅1,0⋅RW
Variablen
R
Bruttorente pro Monat-Geschätzte gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung vor Kranken-, Pflege- und Steuerprüfung.
EP
vorhandene Entgeltpunkte-Punkte aus Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Bescheid bis zum Eintritt der Erwerbsminderung.
ZP
Punkte aus Zurechnungszeit-Fiktiv bewertete Monate vom Leistungsfall bis zum gesetzlichen Endalter der Zurechnungszeit.
ZF
Zugangsfaktor-Faktor nach Abschlag. Der Rechner startet mit dem maximalen EM-Abschlag.
1,0
Rentenartfaktor volle EM-Rente-Bei voller Erwerbsminderung fließen die persönlichen Entgeltpunkte mit dem Faktor 1,0 ein.
RW
aktueller Rentenwert-Eurobetrag pro persönlichem Entgeltpunkt im gewählten Rentenwertzeitraum.
Rechenwerte für die volle EM-Rente 2026
Diese Werte bestimmen, wie aus Rentenpunkten eine monatliche volle Erwerbsminderungsrente und ein grober Zahlbetrag werden.
Wert
Ansatz im Rechner
Wirkung
Rentenartfaktor volle EM-Rente
1,0
die persönlichen Entgeltpunkte gehen vollständig in die Monatsrente ein
aktueller Rentenwert
42,52 €
gilt bis 30.06.2027 je persönlichem Entgeltpunkt
Rentenwert ab nächster Anpassung
42,52 €
kann ab 01.07.2026 im Eingabefeld gewählt werden
maximaler Abschlag
10,8 %
senkt den Zugangsfaktor im Standardmodell auf 0,892
pauschaler KV/PV-Abzug
12,35 %
nur für die grobe Zahlbetragsschätzung, nicht für die Steuer
Geprüfte Quellen sind § 43, § 59 und § 67 SGB VI, Deutsche Rentenversicherung und Bundesregierung zur Rentenanpassung. Projekt-Datenstand 11.05.2026.
Beispiele für volle Erwerbsminderungsrente
Die Beispiele zeigen, wie Alter beim Leistungsfall, Zurechnungszeit, Abschlag und Rentenwert die volle EM-Rente verändern.
Fall
Alter beim Leistungsfall
Zurechnungszeit
zahlbare pEP
Monatsrente brutto
Zahlbetrag grob
Einordnung
Standardfall
52 Jahre
14 Jahre, 3 Monate
30,0470 pEP
1.277,60 €
1.119,82 €
volle EM-Rente mit Standardannahmen des Rechners
früher Leistungsfall
45 Jahre
21 Jahre, 3 Monate
26,1356 pEP
1.111,29 €
974,05 €
weniger vorhandene Punkte, aber längere Zurechnungszeit
später Leistungsfall
60 Jahre
6 Jahre, 3 Monate
35,6243 pEP
1.514,75 €
1.327,68 €
mehr vorhandene Punkte, aber kürzere Zurechnungszeit
kein Abschlag
52 Jahre
14 Jahre, 3 Monate
33,6850 pEP
1.432,29 €
1.255,40 €
zeigt, wie stark der Zugangsfaktor die Bruttorente bewegt
nächster Rentenwert
52 Jahre
14 Jahre, 3 Monate
30,0470 pEP
1.277,60 €
1.119,82 €
Rentenwert ändert den Eurobetrag, nicht die Entgeltpunkte
Alle Beispiele sind Modellrechnungen. Der Rentenbescheid kann wegen Versicherungsverlauf, Gesamtleistungsbewertung, Zugangsfaktor, KV/PV und Steuern abweichen.
Zurechnungszeit für aktuelle volle EM-Renten
Für aktuelle Erwerbsminderungsrenten wird die Zeit bis zu einem gesetzlich festgelegten Endalter bewertet. Diese Tabelle zeigt den im Rechner genutzten Ausschnitt.
Rentenbeginn
Endalter der Zurechnungszeit
Einordnung
2025
66 Jahre, 2 Monate
Übergangsstufe
2026
66 Jahre, 3 Monate
Standardjahr des Rechners
2027
66 Jahre, 4 Monate
Übergangsstufe
2028
66 Jahre, 6 Monate
Übergangsstufe
2029
66 Jahre, 8 Monate
Übergangsstufe
2030
66 Jahre, 10 Monate
Übergangsstufe
2031
67 Jahre
Ende der Übergangsstaffel
Das Endalter erklärt nur die Zurechnungszeit. Ob volle Erwerbsminderung vorliegt, entscheidet die Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts.
Häufig gestellte Fragen zum Volle Erwerbsminderungsrente-Rechner
Was berechnet der Volle Erwerbsminderungsrente-Rechner?
Der Rechner schätzt die monatliche gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung aus vorhandenen Entgeltpunkten, Zurechnungszeit, Zugangsfaktor, Rentenwert und Rentenartfaktor 1,0. Zusätzlich zeigt er einen groben Zahlbetrag nach pauschalem Kranken- und Pflegeversicherungsabzug. Er prüft nicht, ob der Anspruch medizinisch oder versicherungsrechtlich besteht.
Wann liegt volle Erwerbsminderung vor?
Volle Erwerbsminderung ist eine Anspruchsfrage, keine Rechenfrage. Nach der gesetzlichen Grundlogik geht es darum, ob jemand wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Der Rechner bildet danach nur die mögliche Rentenhöhe ab.
Warum nutzt der Rechner den Rentenartfaktor 1,0?
Für Renten wegen voller Erwerbsminderung sieht die Rentenformel den Rentenartfaktor 1,0 vor. Dadurch werden die persönlichen Entgeltpunkte nicht wie bei teilweiser Erwerbsminderung halbiert. Der Faktor sagt aber nichts darüber aus, ob die volle Rente bewilligt wird. Diese Entscheidung hängt vom Leistungsvermögen und vom Rentenverfahren ab.
Welche Rolle spielt die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit kann bei voller Erwerbsminderung besonders wichtig sein, weil sie den Zeitraum vom Leistungsfall bis zu einem gesetzlichen Endalter so behandelt, als wären dort weitere rentenrechtliche Zeiten vorhanden. Bewertet wird dieser Zeitraum mit einem Durchschnittswert. Bei einem frühen Leistungsfall kann das die Monatsrente deutlich erhöhen.
Welche Eingaben sollte ich aus der Rentenauskunft übernehmen?
Am wichtigsten sind vorhandene Entgeltpunkte, Bewertung der Zurechnungszeit, Zugangsfaktor oder Abschlag und der passende Rentenwert. Wenn ein Bescheid vorliegt, solltest du die dort genannten Werte übernehmen. Wenn nur eine Renteninformation vorliegt, bleibt die Schätzung gröber, weil die spätere Gesamtleistungsbewertung noch fehlen kann.
Warum zeigt der Rechner einen Zahlbetrag und keine sichere Nettorente?
Die Bruttorente aus der Rentenformel ist nicht automatisch die Auszahlung. Kranken- und Pflegeversicherung können den Zahlbetrag mindern, Steuern werden erst im persönlichen Einkommensteuerfall sichtbar. Der Rechner zieht deshalb nur einen pauschalen KV/PV-Wert ab. Er ersetzt keine Steuerberechnung und keine Krankenkassenprüfung.
Wie stark wirkt der Abschlag bei voller Erwerbsminderungsrente?
Der Abschlag wirkt über den Zugangsfaktor direkt auf die persönlichen Entgeltpunkte. Im Standardmodell startet der Rechner mit 10,8 %, weil das häufig der maximale EM-Abschlag ist. Wenn dein Bescheid einen kleineren Abschlag oder einen konkreten Zugangsfaktor ausweist, ist dieser Wert besser als die Standardannahme.
Warum kann eine spätere Erwerbsminderung trotzdem eine höhere Rente ergeben?
Eine spätere Erwerbsminderung hat meistens weniger Zurechnungszeit, kann aber deutlich mehr bereits erworbene Entgeltpunkte enthalten. Ob die Rente höher oder niedriger ausfällt, hängt deshalb vom Zusammenspiel aus vorhandenen Punkten, Durchschnittswert der Zurechnungszeit, Abschlag und Rentenwert ab. Genau diesen Zusammenhang macht der Rechner sichtbar.
Kann ich mit dem Rechner prüfen, ob mein Antrag Aussicht auf Erfolg hat?
Nein. Der Rechner beantwortet nur die Frage, welche Rentenhöhe aus bestimmten Rentenformelwerten entstehen könnte. Er prüft keine Wartezeiten, keine Pflichtbeitragszeiten, keine Reha-Vorrang-Fragen und keine medizinische Leistungsfähigkeit. Für die Anspruchsentscheidung bleibt das Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung maßgeblich.
Was bedeutet der Standardfall im Rechner?
Der Standardfall nutzt 22,00 vorhandene Entgeltpunkte, 0,82 Entgeltpunkte je Jahr Zurechnungszeit, Rentenartfaktor 1,0 und den aktuellen Rentenwert. Daraus entsteht im Modell eine Bruttorente von 1.277,60 € pro Monat. Diese Werte sind Beispielwerte und sollten durch eigene Bescheidwerte ersetzt werden.
Soll ich den aktuellen oder den nächsten Rentenwert verwenden?
Für Zahlungen bis zum Ende der aktuellen Rentenwertperiode passt der aktuelle Rentenwert. Für Zahlungen ab der nächsten Rentenanpassung kannst du den nächsten Rentenwert verwenden, wenn er bereits amtlich festgelegt ist. Der Rechner zeigt beide Werte, damit du den Zeitraum bewusst auswählst und nicht versehentlich zwei Rechtsstände mischst.
Warum kann der Rentenbescheid vom Rechner abweichen?
Der Bescheid kennt Details, die ein Online-Rechner nicht automatisch sieht. Dazu gehören alle rentenrechtlichen Zeiten, Lücken, Beitragsarten, Gesamtleistungsbewertung, Zugangsfaktor, Rentenbeginn, Krankenkassenstatus, Pflegeversicherung, Steuerpflicht und spätere Nachberechnungen. Der Rechner ist deshalb ein Plausibilitätswerkzeug, kein Ersatz für den Bescheid.