Berechne deine Erwerbsminderungsrente aus Entgeltpunkten und Zurechnungszeit. Inklusive Zugangsfaktor, Rentenwert und grobem Zahlbetrag pro Monat im Jahr.
Erwerbsminderungsrente mit Rentenformel berechnen
Berechne eine plausible volle oder teilweise EM-Rente aus Entgeltpunkten, Zurechnungszeit, Abschlag, Rentenartfaktor und Rentenwert.
Geschätzte Erwerbsminderungsrente
Bruttorente, Zahlbetrag, Zurechnungszeit und Rentenformel im Überblick
Gib Rentenart, Entgeltpunkte, Alter beim Leistungsfall und Rentenwert ein, um eine EM-Rente zu schätzen.
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Wie berechnet der Erwerbsminderungsrente-Rechner die Monatsrente?
ƒErwerbsminderungsrente nach Rentenformel
R=(EP+ZP)⋅ZF⋅RAF⋅RW
Variablen
R
Bruttorente pro Monat-Modellierte gesetzliche Erwerbsminderungsrente vor Kranken-, Pflege- und Steuerprüfung.
EP
vorhandene Entgeltpunkte-Punkte aus dem Versicherungsverlauf bis zum Eintritt der Erwerbsminderung.
ZP
Punkte aus Zurechnungszeit-Fiktiv bewertete Monate vom Leistungsfall bis zum gesetzlichen Endalter der Zurechnungszeit.
ZF
Zugangsfaktor-Faktor nach Abschlag. Der Rechner startet mit dem maximalen EM-Abschlag.
RAF
Rentenartfaktor-1,0 bei voller Erwerbsminderung und 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.
RW
aktueller Rentenwert-Eurobetrag pro persönlichem Entgeltpunkt im gewählten Rentenwertzeitraum.
Rechenwerte für die Erwerbsminderungsrente 2026
Diese Werte bestimmen den Unterschied zwischen grober Entgeltpunkte-Schätzung und einer nachvollziehbaren EM-Rentenberechnung.
Wert
Ansatz im Rechner
Wirkung
aktueller Rentenwert
42,52 €
gilt bis 30.06.2027 je persönlichem Entgeltpunkt
Rentenwert ab nächster Anpassung
42,52 €
kann ab 01.07.2026 im Eingabefeld gewählt werden
maximaler Abschlag
10,8 %
senkt den Zugangsfaktor im Standardmodell auf 0,892
Rentenartfaktor volle EM-Rente
1,0
alle persönlichen Entgeltpunkte gehen in die Monatsrente ein
Rentenartfaktor teilweise EM-Rente
0,5
die Monatsrente wird vor Hinzuverdienstprüfung grundsätzlich halbiert
pauschaler KV/PV-Abzug
12,35 %
nur für eine grobe Zahlbetragsschätzung, nicht für die Steuer
Quellen geprüft: Deutsche Rentenversicherung und Bundesregierung zur Rentenanpassung. Stand der Projektprüfung 11.05.2026.
Beispiele für volle und teilweise Erwerbsminderungsrente
Die Beispiele zeigen, warum Entgeltpunkte allein nicht reichen. Alter beim Leistungsfall, Zurechnungszeit und Rentenart verändern die Monatsrente sichtbar.
Fall
Rentenart
Zurechnungszeit
zahlbare pEP
Monatsrente brutto
Zahlbetrag grob
Einordnung
Standardfall
volle EM
14 Jahre, 3 Monate
30,0470 pEP
1.277,60 €
1.119,82 €
lange Zurechnungszeit mit voller EM-Rente
früher Leistungsfall
volle EM
21 Jahre, 3 Monate
26,1356 pEP
1.111,29 €
974,05 €
weniger vorhandene Punkte, aber mehr Monate bis zum Endalter
später Leistungsfall
volle EM
6 Jahre, 3 Monate
35,6243 pEP
1.514,75 €
1.327,68 €
mehr vorhandene Punkte, aber kürzere Zurechnungszeit
teilweise Erwerbsminderung
teilweise EM
14 Jahre, 3 Monate
16,5522 pEP
703,80 €
616,88 €
Rentenartfaktor 0,5 reduziert die Monatsrente
nächster Rentenwert
volle EM
14 Jahre, 3 Monate
30,0470 pEP
1.277,60 €
1.119,82 €
Rentenwert ändert den Eurobetrag, nicht die Entgeltpunkte
Alle Beispiele sind Modellrechnungen mit Standardannahmen des Rechners. Der Rentenbescheid kann wegen Versicherungsverlauf, Abschlag, KV/PV und Steuern abweichen.
Zurechnungszeit nach Rentenbeginnjahr
Für aktuelle EM-Renten wird die Zeit bis zu einem gesetzlich festgelegten Endalter bewertet. Diese Tabelle zeigt den im Rechner verwendeten Ausschnitt.
Rentenbeginn
Endalter der Zurechnungszeit
Einordnung
2025
66 Jahre, 2 Monate
Übergangsstufe
2026
66 Jahre, 3 Monate
Standardjahr des Rechners
2027
66 Jahre, 4 Monate
Übergangsstufe
2028
66 Jahre, 6 Monate
Übergangsstufe
2029
66 Jahre, 8 Monate
Übergangsstufe
2030
66 Jahre, 10 Monate
Übergangsstufe
2031
67 Jahre
Ende der Übergangsstaffel
Die individuelle Regelaltersgrenze und der konkrete Leistungsfall können die Bescheidwerte beeinflussen.
Welche Eingaben den Rechner deutlich genauer machen
Je näher die Eingaben an Rentenauskunft oder Bescheid liegen, desto belastbarer wird die Modellrechnung.
größter Hebel für die Bruttorente vor Zurechnungszeit
Bewertung der Zurechnungszeit
Gesamtleistungsbewertung im Bescheid oder in der Auskunft
bestimmt die zusätzlichen Punkte für die fiktiven Monate
Rentenart
medizinische Feststellung und Rentenbescheid
entscheidet zwischen Faktor 1,0 und 0,5
Abschlag oder Zugangsfaktor
Bescheid der Deutschen Rentenversicherung
wirkt dauerhaft auf die persönlichen Entgeltpunkte
Kranken- und Pflegeabzug
Krankenkassenstatus und Pflegeversicherungsprofil
ändert nur den groben Zahlbetrag, nicht die Bruttorente
Der Rechner hilft beim Plausibilitätscheck. Für Antrag, Widerspruch oder Rentenplanung zählt die vollständige Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Häufig gestellte Fragen zum Erwerbsminderungsrente-Rechner
Was berechnet der Erwerbsminderungsrente-Rechner?
Der Rechner schätzt die monatliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus Entgeltpunkten, Zurechnungszeit, Abschlag, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert. Zusätzlich zeigt er einen groben Zahlbetrag nach pauschalem Kranken- und Pflegeversicherungsabzug. Er prüft nicht, ob ein Anspruch medizinisch oder versicherungsrechtlich besteht.
Warum reicht die Anzahl der Entgeltpunkte allein nicht?
Entgeltpunkte sind nur ein Teil der Rentenformel. Bei Erwerbsminderungsrenten kommen Zurechnungszeit, Zugangsfaktor und Rentenartfaktor dazu. Gerade die Zurechnungszeit kann bei einem frühen Leistungsfall viele zusätzliche Monate bewerten. Deshalb kann eine reine Multiplikation aus Entgeltpunkten und Rentenwert deutlich danebenliegen.
Was ist die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit behandelt den Zeitraum vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem gesetzlich festgelegten Endalter so, als wären dort weitere rentenrechtliche Zeiten vorhanden. Bewertet wird sie mit einem Durchschnittswert aus dem Versicherungsverlauf. Der Rechner macht sichtbar, wie stark dieser fiktive Zeitraum die Monatsrente erhöhen kann.
Wie unterscheidet sich volle und teilweise Erwerbsminderungsrente?
Bei voller Erwerbsminderung nutzt der Rechner den Rentenartfaktor 1,0. Bei teilweiser Erwerbsminderung nutzt er 0,5, wodurch die Bruttorente vor weiteren Regeln grundsätzlich halbiert wird. Ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, hängt nicht von der Wunschhöhe ab, sondern von der medizinisch festgestellten Leistungsfähigkeit.
Welche Abschläge berücksichtigt der Rechner?
Der Rechner startet mit dem typischen maximalen EM-Abschlag von 10,8 %. Du kannst den Wert aber überschreiben, wenn deine Rentenauskunft oder dein Bescheid einen anderen Zugangsfaktor nahelegt. Der Abschlag wirkt über den Zugangsfaktor dauerhaft auf die persönlichen Entgeltpunkte und damit auf jede Monatszahlung.
Warum zeigt der Rechner einen groben Zahlbetrag?
Die gesetzliche Bruttorente ist nicht automatisch der Auszahlungsbetrag. Kranken- und Pflegeversicherung können den Zahlbetrag mindern, Steuern können später über die Einkommensteuer relevant werden. Der Rechner zieht deshalb nur einen pauschalen KV/PV-Wert ab. Für exakte Nettoeffekte brauchst du Krankenkassenstatus und Steuerfall.
Welche Unterlagen brauche ich für eine belastbare Schätzung?
Am hilfreichsten sind aktuelle Renteninformation, Rentenauskunft, Versicherungsverlauf oder ein vorhandener EM-Rentenbescheid. Wichtig sind vorhandene Entgeltpunkte, Bewertung der Zurechnungszeit, Zugangsfaktor, Rentenart und Rentenwert. Ohne diese Werte bleibt das Ergebnis eine Orientierung, die eher Größenordnung als Bescheidbetrag zeigt.
Kann ich mit dem Rechner meinen Anspruch prüfen?
Nein. Der Rechner bildet nur die Rentenhöhe als Formelmodell ab. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hängt von medizinischer Leistungsfähigkeit, Reha-Prüfung, Wartezeit, Pflichtbeiträgen und weiteren rentenrechtlichen Voraussetzungen ab. Diese Prüfung kann nur die Deutsche Rentenversicherung im Verfahren verbindlich vornehmen.
Warum kann der Rentenbescheid vom Rechner abweichen?
Der Bescheid kennt Details, die ein Online-Rechner nicht automatisch sieht. Dazu gehören alle rentenrechtlichen Zeiten, Lücken, Beitragsarten, Gesamtleistungsbewertung, Zugangsfaktor, Rentenbeginn, Krankenkassenstatus, Pflegeversicherung, Steuerpflicht und mögliche Nachberechnungen. Der Rechner ist deshalb ein Plausibilitätswerkzeug, kein Ersatz für den Bescheid.
Soll ich den aktuellen oder den nächsten Rentenwert verwenden?
Für Zeiträume bis zum Ende der aktuellen Rentenwertperiode passt der aktuelle Rentenwert. Für Zahlungen ab der nächsten Anpassung kannst du den nächsten Rentenwert verwenden, wenn er bereits amtlich festgelegt oder verlässlich angekündigt ist. Der Rechner zeigt beide Werte, damit du den passenden Zeitraum bewusst wählst.
Was bedeutet der Standardfall im Rechner?
Der Standardfall nutzt 22,00 vorhandene Entgeltpunkte, 0,82 Entgeltpunkte je Jahr Zurechnungszeit und den aktuellen Rentenwert. Daraus entsteht im Modell eine Bruttorente von 1.277,60 € pro Monat. Diese Werte sind austauschbare Beispielwerte.
Was mache ich, wenn ich kaum Entgeltpunkte kenne?
Dann ist die Schätzung sehr unsicher. Du kannst mit Näherungen arbeiten, solltest das Ergebnis aber nur als grobe Spanne betrachten. Besser ist es, die aktuelle Renteninformation oder eine Kontenklärung anzufordern. Gerade bei Erwerbsminderung entscheidet die Bewertung der Zurechnungszeit oft über mehrere hundert Euro monatlich.