Berechne Beitrag Freiwillige Krankenversicherung mit Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz. Berechne Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit eigenen Beitragssätzen und getrennten Beitragsbemessungsgrenzen.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Einkommen, Beitragssätze und Beitragsgrenzen
Prüfe besonders Monatliches beitragspflichtiges Einkommen und Allgemeiner Krankenversicherungssatz. Diese Werte fließen direkt in Monatlicher Gesamtbeitrag ein.
Kinderlose zahlen den Zuschlag allein. Kinderabschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind wirken ebenfalls nur im Arbeitnehmeranteil.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Monatlicher Gesamtbeitrag
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Berechnungsbasis
Krankenversicherung
612,50 €
Pflegeversicherung
147,00 €
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Rentenversicherung
651,00 €
Arbeitslosenversicherung
91,00 €
Bemessungsgrundlage KV/PV
3.500,00 €
Bemessungsgrundlage RV/AV
3.500,00 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Jahresbeitrag
18.018,00 €
Einordnung
Die Berechnung nutzt die hinterlegten Sozialversicherungswerte für 2026 als Startwerte. Kassenindividueller Zusatzbeitrag, Kinderstatus, Bundesland, Versicherungsstatus und Sonderfälle können abweichen.
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Vergleiche im Beitrag-Freiwillige-Krankenversicherung-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Monatlicher Gesamtbeitrag sauber einschätzen möchtest.
Beitrag-Freiwillige-Krankenversicherung-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Krankenversicherung
612,50 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Pflegeversicherung
147,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Beitrag-Freiwillige-Krankenversicherung-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Beitrag-Freiwillige-Krankenversicherung-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Zum Vergleichen eigener Eingabewerte mit den Beispielrechnungen.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Beitrag Freiwillige Krankenversicherung und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Beitrag-Freiwillige-Krankenversicherung-Rechner
Welche Einnahmearten muss der Rechner bei freiwilliger GKV erfassen?
Bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung zählen nicht nur Arbeitsentgelt oder Gewinn. Auch Einnahmen wie gesetzliche Renten, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen, Kapitalerträge sowie Vermietung und Verpachtung können beitragspflichtig sein.
Bis zu welcher Einnahmegrenze werden Beiträge 2026 berechnet?
Für 2026 werden beitragspflichtige Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung höchstens bis 5.812,50 € im Monat beziehungsweise 69.750 € im Jahr berücksichtigt. Einnahmen oberhalb dieser Grenze erhöhen den Krankenversicherungsbeitrag nicht weiter.
Welcher Beitragssatz gilt 2026 in der GKV?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 weiterhin 14,6 %. Der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch beträgt 14,0 %. Zusätzlich kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag hinzu. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 %.
Warum können freiwillig Versicherte trotz niedriger Einnahmen Beiträge zahlen?
Freiwillige Mitglieder zahlen Beiträge mindestens auf Basis einer Mindestbemessungsgrundlage. Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium 1.318,33 € monatlich. Wer weniger Einnahmen hat, kann dadurch trotzdem einen Mindestbeitrag zahlen müssen.
Wann rechne ich mit 14,6 % und wann mit 14,0 %?
Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder mit Krankengeldanspruch. Der ermäßigte Satz gilt ohne Krankengeldanspruch. Selbstständige sollten diese Auswahl bewusst treffen, weil sie Beitrag und Absicherung im Krankheitsfall verändert.
Gehört die Pflegeversicherung in denselben Rechner?
Sie sollte zumindest separat ausgewiesen werden. Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden oft zusammen gezahlt, folgen aber unterschiedlichen Beitragssätzen und Zuschlägen. Eine reine Krankenversicherungsrechnung zeigt sonst nicht die gesamte monatliche Belastung.
Warum sollte der Rechner bei Selbstständigen mit Nachzahlungen rechnen?
Bei Selbstständigen arbeitet die Krankenkasse häufig mit Einkommensteuerbescheiden und vorläufigen Beiträgen. Nach dem endgültigen Bescheid kann es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommen. Der Rechner sollte deshalb mit Jahresgewinn und Sicherheitsreserve rechnen.
Wann ist Familienversicherung statt freiwilliger Versicherung möglich?
Familienversicherung kommt nur infrage, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für 2026 nennt der GKV-Spitzenverband 565 € regelmäßiges monatliches Einkommen, bei geringfügiger Beschäftigung 603 €. Hauptberufliche Selbstständigkeit ist gesondert zu prüfen.
Warum unterscheidet sich der Rechner vom Bescheid der Krankenkasse?
Die Krankenkasse berücksichtigt konkrete Nachweise, Satzung, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung, Status, Krankengeldwahl, vorläufige Einstufung und spätere Steuerbescheide. Der Rechner kann diese Daten nur abbilden, wenn sie vollständig eingegeben werden.
Welche Eingaben braucht eine vollständige Beitragsrechnung?
Nötig sind Jahr, Status, monatliche Einnahmen je Einkunftsart, Krankengeldanspruch, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag, mögliche Zuschüsse, Mindestbemessung, Beitragsbemessungsgrenze und bereits festgesetzte Vorauszahlungen.