Berechne Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung mit Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz. Berechne Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit eigenen Beitragssätzen und getrennten Beitragsbemessungsgrenzen.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Monatliches beitragspflichtiges Einkommen, Allgemeiner Krankenversicherungssatz, Kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungssatz ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Einkommen, Beitragssätze und Beitragsgrenzen
Prüfe besonders Monatliches beitragspflichtiges Einkommen und Allgemeiner Krankenversicherungssatz. Diese Werte fließen direkt in Monatlicher Gesamtbeitrag ein.
Kinderlose zahlen den Zuschlag allein. Kinderabschläge ab dem zweiten bis zum fünften Kind wirken ebenfalls nur im Arbeitnehmeranteil.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Monatlicher Gesamtbeitrag
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Berechnungsbasis
Krankenversicherung
612,50 €
Pflegeversicherung
147,00 €
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Rentenversicherung
651,00 €
Arbeitslosenversicherung
91,00 €
Bemessungsgrundlage KV/PV
3.500,00 €
Bemessungsgrundlage RV/AV
3.500,00 €
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Jahresbeitrag
18.018,00 €
Einordnung
Die Berechnung nutzt die hinterlegten Sozialversicherungswerte für 2026 als Startwerte. Kassenindividueller Zusatzbeitrag, Kinderstatus, Bundesland, Versicherungsstatus und Sonderfälle können abweichen.
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Vergleiche im Freiwillige-Gesetzliche-Krankenversicherung-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Monatlicher Gesamtbeitrag sauber einschätzen möchtest.
Freiwillige-Gesetzliche-Krankenversicherung-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Monatlicher Gesamtbeitrag
1.501,50 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Arbeitnehmeranteil
761,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Arbeitgeberanteil
740,25 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Krankenversicherung
612,50 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Pflegeversicherung
147,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
PV-Zuschlag/Abschlag Arbeitnehmer
21,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Freiwillige-Gesetzliche-Krankenversicherung-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Freiwillige-Gesetzliche-Krankenversicherung-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Zum Vergleichen eigener Eingabewerte mit den Beispielrechnungen.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Freiwillige-Gesetzliche-Krankenversicherung-Rechner
Wer ist freiwillig gesetzlich krankenversichert?
Freiwillige Mitgliedschaft betrifft Menschen, die nicht pflichtversichert sind, aber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder ihr beitreten können. Häufige Fälle sind Selbstständige, gut verdienende Angestellte, Rentner und Personen nach Ende einer Pflichtversicherung.
Welche Einnahmen zählen für den Beitrag?
Bei freiwilligen Mitgliedern zählen nicht nur Arbeitseinkommen. Je nach Fall werden auch Renten, Versorgungsbezüge, selbstständige Einkünfte, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge berücksichtigt. Deshalb reicht ein einzelner Nettolohnwert oft nicht.
Welche Beitragssätze gelten 2026?
Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium 14,6 % allgemeinen Beitragssatz, 14,0 % ermäßigten Beitragssatz und 2,9 % durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab.
Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze?
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für 2026 liegt sie bei 5.812,50 € monatlich. Einkommen darüber erhöht den Krankenversicherungsbeitrag nicht weiter, kann aber für andere Abgaben relevant bleiben.
Warum gibt es einen Mindestbeitrag?
Auch bei niedrigem oder schwankendem Einkommen wird eine Mindestbemessungsgrundlage angesetzt. Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium 1.318,33 € monatlich. Dadurch entsteht auch bei sehr geringen Einnahmen ein Mindestbeitrag.
Wann gilt der allgemeine und wann der ermäßigte Satz?
Der allgemeine Satz ist relevant, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der ermäßigte Satz gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. Selbstständige sollten deshalb prüfen, ob sie Krankengeld absichern wollen.
Wie wird der Zusatzbeitrag berücksichtigt?
Der Zusatzbeitrag kommt zum allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz hinzu. Für Planungen kann der durchschnittliche Zusatzbeitrag helfen, die echte Rechnung sollte aber mit dem Satz der eigenen Krankenkasse erfolgen.
Zählt die Pflegeversicherung zur gleichen Rechnung?
Nein, sie wird zusätzlich zur Krankenversicherung berechnet. Kinderzahl, Alter und Status beeinflussen die Pflegeversicherung. Wer nur den Krankenversicherungsbeitrag betrachtet, unterschätzt die monatliche Gesamtbelastung.
Was ist bei freiwillig versicherten Rentnern anders?
Bei freiwillig versicherten Rentnern können neben der gesetzlichen Rente weitere Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden. Für den Anteil aus der gesetzlichen Rente beteiligt sich der Rentenversicherungsträger.
Welche Unterlagen brauche ich für eine belastbare Schätzung?
Nützlich sind Einkommensteuerbescheid, Gewinnermittlung, Rentenbescheid, Angaben zu Mieteinnahmen, Kapitalerträgen, Versorgungsbezügen, Krankengeldanspruch, Zusatzbeitrag der Kasse und Pflegeversicherungsstatus.