Wie wird Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente berechnet?
ƒHinzuverdienstanrechnung bei EM-Rente
U=max(H−G,0),A=min(Rm,12U⋅0,40),Z=Rm−A
Variablen
H
Jahres-Hinzuverdienst-Monatlicher Bruttoverdienst mal Verdienstmonate plus Einmalzahlungen.
G
Hinzuverdienstgrenze-Jahresgrenze für volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.
U
Jahresüberschuss-Betrag des Jahres-Hinzuverdienstes oberhalb der Grenze.
A
Monatliche Anrechnung-40 % von einem Zwölftel des Jahresüberschusses, begrenzt auf die Monatsrente.
Z
Monatliche Bruttorente nach Anrechnung-Monatliche Bruttorente abzüglich der monatlichen Anrechnung.
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente 2026
Die Grenze gilt ungekürzt als Jahreswert, auch wenn die Rente oder Beschäftigung nur einen Teil des Jahres besteht. Zusätzlich muss die Arbeit zum festgestellten Leistungsvermögen passen.
Rentenart
Grenze 2026
Leistungsvermögen
Einordnung
volle Erwerbsminderungsrente
20.763,75 €
unter 3 Stunden täglich
feste dynamische Jahresgrenze
teilweise Erwerbsminderungsrente
mindestens 41.527,50 €
3 bis unter 6 Stunden täglich
individuelle Grenze kann höher sein
Anrechnung oberhalb der Grenze
40 %
unabhängig von der Stundenprüfung
nur der überschreitende Betrag wird anteilig angerechnet
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, § 96a Abs. 1a und 1c SGB VI, Stand 01.01.2026. Der Bescheid kann bei teilweiser Erwerbsminderung eine höhere persönliche Grenze enthalten.
Beispiele für Hinzuverdienst und Rentenkürzung
Der Jahresüberschuss wird durch 12 geteilt. Davon werden 40 % monatlich angerechnet. Die Kürzung im Bezugszeitraum ist die monatliche Anrechnung mal Rentenmonate.
Fall
Rentenart
Jahresverdienst
Grenze
Kürzung im Bezugszeitraum
Monatsrente brutto
Einordnung
unter der vollen EM-Grenze
volle EM-Rente
18.000,00 €
20.763,75 €
0,00 €
1.300,00 €
keine Kürzung im Einkommensmodell
leicht über der vollen EM-Grenze
volle EM-Rente
22.800,00 €
20.763,75 €
814,56 €
1.232,12 €
Überschuss wird teilweise angerechnet
teilweise EM mit Mindestgrenze
teilweise EM-Rente
42.000,00 €
41.527,50 €
189,00 €
1.284,25 €
kleine Kürzung trotz hoher Monatswerte
teilweise EM mit Bescheidgrenze
teilweise EM-Rente
42.000,00 €
52.000,00 €
0,00 €
1.300,00 €
persönliche Grenze verhindert Kürzung
Die Beispiele ersetzen keine Bescheidprüfung. Arbeitszeit, Tätigkeit, Sonderzahlungen und Gewinn aus Selbstständigkeit können den Fall verändern.
Häufig gestellte Fragen zum Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst Rechner
Was berechnet der Erwerbsminderungsrente-Hinzuverdienst-Rechner?
Der Rechner zeigt, ob dein geplanter Jahres-Hinzuverdienst über der Grenze für volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente liegt. Wenn die Grenze überschritten wird, teilt er den Überschuss durch 12 und zieht davon 40 % von der monatlichen Rente ab. Zusätzlich siehst du, ob die angegebene tägliche Arbeitszeit nah an der Grenze des typischen Leistungsvermögens liegt.
Welche Hinzuverdienstgrenze gilt 2026 bei voller Erwerbsminderungsrente?
Für die volle Erwerbsminderungsrente liegt die Jahresgrenze 2026 bei 20.763,75 €. Bleibt dein Bruttoverdienst im Kalenderjahr darunter, entsteht aus dieser Grenze allein keine Kürzung. Trotzdem ist die Arbeitszeit wichtig. Wer wegen voller Erwerbsminderung Rente bekommt, muss weiterhin zum festgestellten Leistungsvermögen passen.
Welche Grenze gilt bei teilweiser Erwerbsminderungsrente?
Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die Grenze 2026 mindestens 41.527,50 € im Jahr. Die persönliche Grenze kann höher sein, weil sie sich am früheren Einkommen orientiert. Deshalb ist der Mindestwert nur ein Startpunkt. Wenn dein Bescheid eine höhere Grenze nennt, solltest du sie im Rechner eintragen.
Wie wird ein Verdienst über der Grenze angerechnet?
Angerechnet wird nicht der gesamte Hinzuverdienst. Zuerst wird geprüft, wie viel über der maßgeblichen Jahresgrenze liegt. Dieser Jahresüberschuss wird durch 12 geteilt. Von dem monatlichen Überschuss werden 40 % von der monatlichen Erwerbsminderungsrente abgezogen. Erreicht die Anrechnung die volle Monatsrente, wird die Rente nicht geleistet.
Warum fragt der Rechner nach der täglichen Arbeitszeit?
Bei Erwerbsminderungsrenten geht es nicht nur um Eurobeträge. Die Rente beruht auch darauf, wie viele Stunden du gesundheitlich noch arbeiten kannst. Bei voller Erwerbsminderung geht es typischerweise um weniger als 3 Stunden täglich, bei teilweiser Erwerbsminderung um 3 bis unter 6 Stunden. Wird die Tätigkeit deutlich umfangreicher, kann der Anspruch selbst geprüft werden.
Zählt bei Selbstständigen der Umsatz oder der Gewinn?
Bei Selbstständigen ist nicht der Umsatz die passende Größe, sondern der steuerrechtliche Gewinn. Genau dadurch wird die Planung schwieriger, weil der endgültige Gewinn oft erst später feststeht. Für den Rechner solltest du eine realistische Gewinnprognose verwenden und spätere Abweichungen im Blick behalten.
Was passiert bei Sonderzahlungen oder schwankendem Verdienst?
Die Grenze ist eine Jahresgrenze. Einmalzahlungen können hinzugerechnet werden, wenn sie Arbeitsentgelt sind, ihr Anspruch nach Rentenbeginn entstanden ist und zu diesem Zeitpunkt noch ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Der Rechner addiert den eingegebenen Betrag, kann diese rechtliche Zuordnung aber nicht selbst prüfen.
Welche Einkommen zählen als Hinzuverdienst?
Arbeitsentgelt, steuerrechtlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit und vergleichbares Einkommen können Hinzuverdienst sein. Bestimmte Sozialleistungen zählen je nach Rentenart ebenfalls. Bei solchen Leistungen wird regelmäßig die zugrunde liegende beitragspflichtige Einnahme angesetzt, nicht der Auszahlungsbetrag. Der Rechner kann die Einkommensart nicht rechtlich einordnen.
Wird die Jahresgrenze bei einem unterjährigen Rentenbeginn gekürzt?
Nein. Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze gilt in voller Höhe, auch wenn die Rente im Laufe des Jahres beginnt oder endet, die Regelaltersgrenze erreicht wird oder die Beschäftigung nur wenige Monate dauert. Als Hinzuverdienst gehört aber nur Einkommen in die Rechnung, das während des jeweiligen Rentenbezugs erzielt wurde.
Muss ich den Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden?
Ja, eine neue Beschäftigung, Selbstständigkeit oder deutliche Änderung des Verdienstes solltest du melden. Das ist vor allem dann wichtig, wenn du nahe an der Grenze liegst oder die Arbeitszeit steigt. Eine frühe Meldung ist meist weniger riskant als eine spätere Korrektur mit Rückforderung.
Warum kann trotz eingehaltener Grenze ein Problem entstehen?
Die Hinzuverdienstgrenze schützt nur vor der rechnerischen Kürzung wegen Einkommen. Das bedeutet nicht automatisch, dass Tätigkeit, Stundenumfang und gesundheitliche Belastung zum Rentenanspruch passen. Genau deshalb kann eine Arbeit mit wenig Einkommen trotzdem eine Prüfung auslösen, wenn sie dem festgestellten Leistungsvermögen widerspricht.
Kann ich mit dem Rechner meinen Rentenbescheid ersetzen?
Nein. Der Rechner ist eine Plausibilitätsrechnung mit den bekannten 2026-Grenzen und einer einfachen Jahresbetrachtung. Dein Bescheid, die persönliche Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung, die tatsächliche Einkommensart und die Einschätzung der Rentenversicherung bleiben maßgeblich. Nutze das Ergebnis als Vorbereitung für eine Beratung oder Meldung.
Welche Unterlagen brauche ich für eine genaue Prüfung?
Am wichtigsten sind Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung, geplante Arbeitszeit, Tätigkeitsbeschreibung, Bruttoverdienst, Sonderzahlungen und bei Selbstständigkeit eine Gewinnprognose. Bei teilweiser Erwerbsminderung brauchst du außerdem die individuelle Hinzuverdienstgrenze aus dem Bescheid, falls sie höher als der Mindestwert ist.