Sachbezugsfreigrenze von 50 € gilt pro Monat (nicht übertragbar). Vorteil > 50 € ist voll steuerpflichtig
Häufig gestellte Fragen zum Firmenwagenrechner
Was ist die 1 %-Regelung beim Firmenwagen?
Die 1 %-Regelung ist die pauschale Versteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens. Monatlich wird 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil versteuert. Bei einem Auto mit 40.000 € Listenpreis sind das 400 € monatlich zusätzlich zu versteuern.
Wie funktioniert die 0,25 %-Regelung für Elektroautos?
Für reine Elektrofahrzeuge bis 70.000 € Bruttolistenpreis gilt die 0,25 %-Regelung statt 1 %. Bei einem E-Auto für 50.000 € sind nur 125 € statt 500 € monatlich zu versteuern. Über 70.000 € gilt 0,5 %. Die Regelung macht E-Firmenwagen besonders attraktiv.
Was ist die 0,03 %-Regelung für Fahrten zur Arbeit?
Zusätzlich zur 1 %-Regel werden 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer Entfernung zur Arbeitsstätte monatlich versteuert. Bei 40.000 € Listenpreis und 25 km Entfernung: 0,03 % × 40.000 € × 25 km = 300 € zusätzlicher geldwerter Vorteil.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch statt 1 %-Regelung?
Ein Fahrtenbuch lohnt bei geringer Privatnutzung (unter 30 %), teurem Fahrzeug mit wenig Fahrleistung, oder bei älterem Gebrauchtfahrzeug. Der Aufwand ist erheblich: Lückenlose Dokumentation aller Fahrten mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Grund ist Pflicht.
Welcher Listenpreis gilt für die Besteuerung?
Der Bruttolistenpreis des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inklusive aller Sonderausstattungen und Überführungskosten. Rabatte, Gebrauchtwagenpreise oder Leasingraten sind irrelevant. Bei Gebrauchtwagen gilt der ursprüngliche Neupreis.
Was ist bei Plug-in-Hybriden zu beachten?
Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % besteuert, wenn sie mindestens 80 km elektrische Reichweite haben oder maximal 50 g CO2/km ausstoßen (WLTP). Diese Regelung ist weniger vorteilhaft als bei reinen E-Autos (0,25 %).
Kann ich die Entfernungspauschale trotz Firmenwagen absetzen?
Ja, die Entfernungspauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km) kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. du mindert den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Bei langen Arbeitswegen kann dies erhebliche Steuerersparnis bringen.
Was passiert bei Homeoffice mit der 0,03 %-Regelung?
Bei regelmäßigem Homeoffice kann die 0,03 %-Pauschale auf die tatsächlichen Fahrttage umgerechnet werden (0,002 % pro Fahrt). Bei 3 Tagen Homeoffice pro Woche reduziert sich der Vorteil deutlich. Eine genaue Dokumentation der Fahrttage ist erforderlich.
Wer zahlt Kraftstoff und Versicherung beim Firmenwagen?
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten: Kraftstoff (auch privat), Versicherung, Wartung, Reifen, Steuern. Private Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil. Bei Tankkarten fürs Ausland oder Luxusausstattung gelten Sonderregelungen.
Was passiert bei Unfällen mit dem Firmenwagen?
Bei dienstlichen Fahrten haftet der Arbeitgeber (außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz). Bei privaten Fahrten gelten die normalen Haftungsregeln. Die Kaskoversicherung des Firmenwagens greift in der Regel. Selbstbeteiligungen können arbeitsvertraglich geregelt sein.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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