Einkommen-Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder
EGrenze
Grenzwert-Je nach Bundesland und Haushaltsgröße
WBS-Einkommensgrenzen nach WoFG
Bundesweite Ausgangswerte für die WBS-Vorprüfung. Länder und Kommunen können eigene Aufschläge, Programme und Nachweisregeln nutzen.
Haushalt
Grundgrenze
Hinweis im Rechner
1 Person
12.000 €
WoFG-Basiswert für eine alleinstehende Person
2 Personen
18.000 €
WoFG-Basiswert für zwei Haushaltsmitglieder
jede weitere Person
+ 4.100 €
Zuschlag ab dem dritten Haushaltsmitglied
jedes Kind
+ 500 €
zusätzlicher Kinderzuschlag zur Einkommensgrenze
Quelle: § 9 WoFG. Der Rechner bereinigt das Jahreseinkommen zusätzlich um Arbeitnehmerpauschale, prozentuale Abzüge und eingetragene Freibeträge.
Häufig gestellte Fragen zum WBS-Rechner
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Sozialwohnung mit reduzierter Miete. Er wird von der zuständigen Behörde ausgestellt, wenn das Haushaltseinkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Der WBS ist eine Voraussetzung für den Zugang zu preisgebundenem Wohnraum.
Welche Einkommensgrenzen gelten für den WBS?
Die Grenzen variieren nach Bundesland. Als bundesweite WoFG-Basis gelten 12.000 € für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 € für zwei Personen, jeweils 4.100 € für jede weitere Person und 500 € pro Kind. Viele Länder setzen darüber hinaus höhere oder besondere WBS-Grenzen fest.
Wie wird das anrechenbare Einkommen berechnet?
Ausgangspunkt ist das Jahresbrutto des Haushalts. Davon werden unter anderem die Arbeitnehmerpauschale und je 10 % für Einkommensteuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung abgezogen, wenn die jeweiligen Belastungen tatsächlich anfallen. Weitere Freibeträge können zum Beispiel für Kinder, Unterhalt oder Schwerbehinderung hinzukommen.
Was ist der Unterschied zwischen WBS-Typ A und B?
Die Bezeichnungen variieren je nach Bundesland. Häufig steht die Grundstufe für 100 % der Einkommensgrenze, während erweiterte Stufen einen Zugang zu besonderen Programmen mit höheren Einkommensgrenzen eröffnen. Deshalb sollte immer die landes- oder projektspezifische Regelung geprüft werden.
Wo beantrage ich einen WBS?
Der Antrag wird bei der örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle gestellt, meist beim Bezirksamt, der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt. Manche Kommunen bieten Online-Anträge an. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2-6 Wochen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Erforderlich sind: Personalausweise aller Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide), Meldebescheinigung, ggf. Schwerbehindertenausweis, Unterhaltstitel, Bescheid über Sozialleistungen. Bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der WBS ist in der Regel 1 Jahr gültig, in einigen Bundesländern auch 2 Jahre. Vor Ablauf muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Bei wesentlichen Einkommensänderungen kann der WBS vorzeitig ungültig werden oder muss angepasst werden.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Wohnung?
Nein, der WBS ist nur die Berechtigung, keine Garantie. Du musst dich selbst bei Wohnungsbaugesellschaften oder auf Wohnungsportalen um Sozialwohnungen bewerben. In Ballungsräumen gibt es oft lange Wartelisten und viele Bewerber pro Wohnung.
Welche Nachweise sollte ich vor dem WBS-Rechner bereitlegen?
Wichtig sind Einkommensnachweise, Haushaltsgröße, Miet- oder Belastungsdaten, Bescheide und der Zeitraum, für den die Leistung geprüft wird. Fehlende Nachweise führen häufig zu anderen Ergebnissen als die Modellrechnung.
Warum können Freibeträge den WBS-Rechner stark verändern?
Viele Sozialleistungen rechnen Einkommen nicht eins zu eins an. Freibeträge, Pauschalen, Unterhaltspflichten und Haushaltsmitglieder können entscheiden, ob ein Anspruch entsteht oder wegfällt.