Berechnungsgrundlage-80 % des regelmäßigen Bruttoentgelts
N
Obergrenze-Maximal das Nettoarbeitsentgelt
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Aktuelle Beitragssätze zur Sozialversicherung
Versicherung
Gesamtbeitrag
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
BBG
Krankenversicherung
14,6 % + Zusatzbeitrag
7,3 % + ½ ZB
7,3 % + ½ ZB
5.812,50 €/Monat
Pflegeversicherung
3,4 % (kinderlos: 4,0 %)
1,7 % (2,3 %)
1,7 %
5.812,50 €/Monat
Rentenversicherung
18,6 %
9,3 %
9,3 %
8.450 €/Monat
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
1,3 %
1,3 %
8.450 €/Monat
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (ZB) 2026: ca. 2,5 %. Arbeitgeberanteil insgesamt ca. 20-21 % des Bruttolohns
Häufig gestellte Fragen zum Verletztengeld-Rechner
Was ist Verletztengeld und wann habe ich Anspruch darauf?
Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt wird. Anspruch besteht ab dem Tag nach dem Unfall, allerdings meist erst nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das Verletztengeld beträgt grundsätzlich 80 % des vor dem Unfall erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts.
Wie wird die Höhe des Verletztengeldes berechnet?
Das Verletztengeld wird auf Basis des Regelentgelts berechnet, das sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor dem Unfall ergibt. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden anteilig einbezogen. Das Brutto-Verletztengeld beträgt 80 % dieses Regelentgelts, ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt und darf das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Verletztengeld abgezogen?
Vom Verletztengeld werden Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernimmt vollständig die Unfallversicherung. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Unfallversicherung und Versicherter die Beiträge je zur Hälfte. Kinderlose ab 23 Jahren müssen den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 % selbst tragen.
Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?
Verletztengeld wird grundsätzlich so lange gezahlt, wie die Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit andauert. Eine zeitliche Begrenzung wie beim Krankengeld der Krankenkasse gibt es nicht. Die Zahlung endet erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit beendet ist, eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird oder andere Leistungen der Unfallversicherung an die Stelle treten.
Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld?
Verletztengeld und Krankengeld unterscheiden sich erheblich: Verletztengeld wird nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von der Unfallversicherung gezahlt, während Krankengeld bei allen anderen Krankheiten von der Krankenkasse kommt. Das Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts ohne zeitliche Begrenzung, Krankengeld nur 70 % des Bruttoeinkommens und ist auf 78 Wochen in drei Jahren begrenzt.
Was gilt als Arbeitsunfall für den Anspruch auf Verletztengeld?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der in direktem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Dazu gehören: Unfälle am Arbeitsplatz, auf dem direkten Arbeitsweg (Wegeunfall), bei Dienstreisen und bei betrieblichen Veranstaltungen. Nicht versichert sind Umwege, private Erledigungen während der Arbeit oder Unfälle in der Mittagspause außerhalb des Betriebsgeländes. Die Unfallkasse entscheidet im Einzelfall.
Wie melde ich einen Arbeitsunfall korrekt?
Bei Arbeitsunfällen mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft zu senden. Suche sofort einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf – dieser ist für Arbeitsunfälle zuständig. Dokumentiere den Unfallhergang mit Zeugen. Bewahre alle Unterlagen auf. Die Berufsgenossenschaft prüft dann den Anspruch.
Was passiert nach Ende des Verletztengeldes?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit nach Heilung endet, kehre zur Arbeit zurück. Bei bleibenden Schäden kann eine Verletztenrente gezahlt werden (ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit). Bei voller Erwerbsminderung erfolgt ein Übergang in die Erwerbsminderungsrente. Berufliche Reha-Maßnahmen können eine Umschulung ermöglichen. Die Unfallversicherung begleitet den gesamten Prozess mit Beratung und Unterstützung.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Kann ich den Rechner auf dem Smartphone nutzen?
Ja, der Rechner ist vollständig responsiv gestaltet und funktioniert auf allen Geräten - Desktop, Tablet und Smartphone. Die Bedienung wurde für Touchscreens optimiert.