Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Arbeitstage/Woche
Mindesturlaub
In Werktagen
Formel
6 Tage
24 Tage
24 Werktage
24 × 6/6 = 24
5 Tage
20 Tage
24 Werktage
24 × 5/6 = 20
4 Tage
16 Tage
24 Werktage
24 × 4/6 = 16
3 Tage
12 Tage
24 Werktage
24 × 3/6 = 12
2 Tage
8 Tage
24 Werktage
24 × 2/6 = 8
1 Tag
4 Tage
24 Werktage
24 × 1/6 = 4
Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren mehr Urlaub (meist 28-30 Tage bei 5-Tage-Woche)
Lohnsteuer-Beispielrechnungen 2026
Monatliche Lohnsteuer bei verschiedenen Bruttoeinkommen (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer)
Brutto/Monat
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Sozialabgaben
Netto ca.
2.000 €
118 €
0 €
410 €
1.472 €
3.000 €
319 €
0 €
615 €
2.066 €
4.000 €
569 €
0 €
820 €
2.611 €
5.000 €
869 €
0 €
1.025 €
3.106 €
6.000 €
1.212 €
21 €
1.130 €
3.637 €
8.000 €
1.962 €
62 €
1.130 €
4.846 €
Soli entfällt für ca. 90 % der Steuerzahler. Werte sind Richtwerte – tatsächliche Beträge können abweichen
Häufig gestellte Fragen zum Urlaub-auszahlen-Rechner
Was ist Urlaubsabgeltung und wann steht sie mir zu?
Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Sie steht zu bei: Kündigung (egal von wem), Aufhebungsvertrag, befristetem Vertragsende, Renteneintritt oder Tod des Arbeitnehmers. Der Anspruch verfällt nicht, auch wenn die Kündigungsfrist kurz ist.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Formel: Resturlaubstage × Tagesverdienst. Der Tagesverdienst berechnet sich: Bruttomonatsgehalt ÷ 21,75 (durchschnittliche Arbeitstage/Monat) bei 5-Tage-Woche, oder ÷ 26,08 bei 6-Tage-Woche. Beispiel: 3.000 € brutto, 10 Resturlaubstage = 3.000 ÷ 21,75 × 10 = 1.379,31 € brutto.
Was zählt alles zum Tagesverdienst?
Zum Tagesverdienst zählen: Grundgehalt, regelmäßige Zulagen (Schichtzulagen, Gefahrenzulagen), durchschnittliche Überstundenvergütung der letzten 13 Wochen, Provisionen (Durchschnitt), Sachbezüge (Dienstwagen). Nicht dazu zählen: Einmalige Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Aufwendungsersatz.
Wie viel Resturlaub steht mir bei unterjährigem Ausscheiden zu?
Bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Bei Ausscheiden ab 1. Juli: Voller Jahresurlaub, wenn mindestens 6 Monate im Unternehmen. Beispiel: 30 Tage Jahresurlaub, Ausscheiden zum 31. Mai = 5/12 × 30 = 12,5 → aufgerundet 13 Tage (§ 5 BUrlG).
Wird die Urlaubsabgeltung versteuert?
Ja, die Urlaubsabgeltung ist voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig. Sie wird wie einmaliger Arbeitslohn behandelt (nicht als laufender Bezug). Dadurch kann der Steuersatz höher ausfallen. Die Abgeltung ist beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Kann ich auf die Urlaubsabgeltung verzichten?
Ein Verzicht auf die Urlaubsabgeltung ist unwirksam, wenn er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt wird. Nach Beendigung kann auf den Anspruch verzichtet werden, z. B. im Rahmen eines Vergleichs. Der gesetzliche Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) kann aber nie vollständig ausgeschlossen werden.
Wann verjährt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Wichtig: Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (oft 3-6 Monate) können den Anspruch früher verfallen lassen. Rechtzeitig geltend machen!
Was passiert mit dem Urlaub bei langer Krankheit?
Bei langer Krankheit verfällt Urlaub erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres (EuGH-Rechtsprechung). Beispiel: Urlaub 2025 verfällt bei Dauerkrankheit erst am 31.03.2027. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Krankheit ist der gesamte angesammelte Urlaub abzugelten.
Erhalte ich Urlaubsabgeltung auch in der Probezeit?
Ja, auch in der Probezeit entsteht Urlaubsanspruch: 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat. Bei Kündigung in der Probezeit wird der anteilige Urlaub entweder gewährt oder abgegolten. Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten Beschäftigung (Wartezeit nach § 4 BUrlG).
Wie wirkt sich Urlaubsabgeltung auf das Arbeitslosengeld aus?
Die Urlaubsabgeltung führt zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldes für die Tage, die abgegolten wurden. Das ALG beginnt erst nach dieser Ruhezeit. Beispiel: 10 Tage Urlaubsabgeltung = 10 Tage Sperrzeit. Melde dich trotzdem sofort arbeitslos, die Sperrzeit wird automatisch berücksichtigt.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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