Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Art der Arbeit
Üblicher Zuschlag
Steuerfrei bis
SV-frei bis
Überstunden (allgemein)
25 %
Nicht steuerfrei
Nicht SV-frei
Nachtarbeit (20-6 Uhr)
25 %
25 %
25 %
Nachtarbeit (0-4 Uhr)
40 %
40 %
25 %
Sonntagsarbeit
50 %
50 %
50 %
Gesetzl. Feiertag
125 %
125 %
125 %
24.12. (ab 14 Uhr), 25./26.12.
150 %
150 %
150 %
1. Mai
150 %
150 %
150 %
Steuerfreiheit gilt nur bei Grundlohn bis 50 €/Stunde. Darüber hinaus anteilig steuerpflichtig
Häufig gestellte Fragen zum Überstunden-Rechner
Wann gelten Arbeitsstunden als Überstunden?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Arbeitszeit hinausgehen. Bei Vollzeit sind dies meist Stunden über 40 Wochenstunden oder 8 Stunden täglich. Der Arbeitgeber muss Überstunden anordnen oder genehmigen. Ohne Anordnung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Vergütung. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Höchstarbeitszeit auf 10 Stunden täglich.
Muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten?
Grundsätzlich ja, aber es kommt auf den Arbeitsvertrag und Tarifvertrag an. Überstunden müssen angeordnet oder genehmigt sein. Die Vergütung kann durch Geld oder Freizeitausgleich erfolgen. Führungskräfte und leitende Angestellte haben oft weniger Ansprüche. Bei Tarifverträgen gelten die dortigen Regelungen. Ohne vertragliche Regelung gilt der übliche Stundenlohn. Überstundenzuschläge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wie hoch sind typische Überstundenzuschläge?
Überstundenzuschläge variieren stark je nach Branche und Tarifvertrag. Typisch sind 25-50 % Zuschlag auf den normalen Stundenlohn. Manche Branchen zahlen höhere Zuschläge: Sonn- und Feiertagsarbeit oft 100 %, Nachtarbeit 25-50 %. In tarifgebundenen Unternehmen sind die Zuschläge meist höher als in nicht-tarifgebundenen. Ohne Tarifvertrag ist der Zuschlag oft Verhandlungssache oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Können Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden?
Ja, Freizeitausgleich ist eine gängige Alternative zur Bezahlung. Der Ausgleich sollte zeitnah erfolgen, meist innerhalb von 3-6 Monaten. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich zwischen Auszahlung und Freizeitausgleich wählen, es sei denn, der Arbeitsvertrag regelt dies anders. Bei Freizeitausgleich gelten oft dieselben Zuschläge: 1,25 Stunden Freizeit für 1 Überstunde bei 25 % Zuschlag. Der Zeitpunkt des Ausgleichs sollte im Einvernehmen erfolgen.
Wie werden Überstunden steuerlich behandelt?
Überstundenvergütung unterliegt der normalen Lohnsteuer und Sozialversicherung. Es gibt keine steuerlichen Freibeträge für Überstunden. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit können unter bestimmten Umständen steuerfrei sein (bis zu bestimmten Grenzen). Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Abzüge. Bei hohen Überstundenvergütungen kann es zur Progression in eine höhere Steuerklasse kommen.
Kann mein Arbeitgeber Überstunden einfach anordnen?
Grundsätzlich nur bei vertraglicher oder tariflicher Regelung, betrieblicher Übung oder echtem Notfall. Ohne Überstundenklausel im Arbeitsvertrag kannst du Überstunden ablehnen. Notfälle (z. B. Maschinenausfall, Unwetter) sind Ausnahmen. Der Betriebsrat hat bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht. Dauerhaft angeordnete Überstunden ohne Ausgleich können rechtswidrig sein. Überstunden müssen das Arbeitszeitgesetz einhalten (max. 10h/Tag).
Wie dokumentiere ich Überstunden rechtssicher?
Führe ein tägliches Arbeitszeitprotokoll mit: Datum, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstundenbegründung. Lass vom Vorgesetzten gegenzeichnen oder nutze das betriebliche Zeiterfassungssystem. Bewahre eigene Aufzeichnungen mindestens 3 Jahre auf (Verjährungsfrist). Bei Streitigkeiten sind dokumentierte Überstunden vor Gericht besser durchsetzbar. Digitale Erfassungstools sind rechtlich gleichwertig.
Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?
Nicht genommene Überstunden müssen bei Kündigung ausbezahlt werden, sofern sie angeordnet oder genehmigt waren und dokumentiert sind. Die Auszahlung erfolgt mit dem letzten Gehalt. Arbeitgeber können anordnen, dass Überstunden vor Ende des Arbeitsverhältnisses abgebaut werden. Strittige Überstunden sollten zeitnah reklamiert werden. Verfallklauseln in Arbeitsverträgen (z. B. 3 Monate) können den Anspruch einschränken.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Kann ich den Rechner auf dem Smartphone nutzen?
Ja, der Rechner ist vollständig responsiv gestaltet und funktioniert auf allen Geräten - Desktop, Tablet und Smartphone. Die Bedienung wurde für Touchscreens optimiert.