Berechne Kapitalertragsteuer ETF mit Bemessungsbetrag, Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil, Steuersatz und Zuschlag oder Nebenabgabe. Berechne Steuerbetrag, Zuschläge und Restbetrag aus Bemessungsgrundlage, Freibetrag und Satz.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Bemessungsbetrag, Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil, Steuersatz und Zuschlag oder Nebenabgabe ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Steuerdaten
Prüfe besonders Bemessungsbetrag und Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil. Diese Werte fließen direkt in Voraussichtlicher Steuerbetrag ein.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Restbetrag
9.500,00 €
Zuschlag
0,00 €
Berechnungsbasis
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Freibetrag
-0,00 €
Steuersatz
19 %
Anrechnung
-0,00 €
Einordnung
Der Rechner nutzt ein lineares Steuermodell. Progressive Tarife, Bundeslandregeln, Sonderfälle und aktuelle Bescheide müssen separat geprüft werden.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Einordnung
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
50.000,00 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Voraussichtlicher Steuerbetrag.
Bemessungsbetrag niedriger
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
37.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Bemessungsbetrag höher
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
62.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
49.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Beispielwerte für Kapitalertragsteuer ETF. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Kapitalertragsteuer-ETF-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
50.000,00 €
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag niedriger
37.500,00 €
37.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Bemessungsbetrag höher
62.500,00 €
62.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
500,00 €
49.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Vergleiche im Kapitalertragsteuer-ETF-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Voraussichtlicher Steuerbetrag sauber einschätzen möchtest.
Kapitalertragsteuer-ETF-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Restbetrag
9.500,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Zuschlag
0,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Freibetrag
-0,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Steuersatz
19 %
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Kapitalertragsteuer-ETF-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Kapitalertragsteuer-ETF-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
37.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %
49.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
50.000,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Höheres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
62.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Kapitalertragsteuer ETF und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Kapitalertragsteuer-ETF-Rechner
Welche ETF-Erträge lösen Kapitalertragsteuer aus?
Relevant sind vor allem Ausschüttungen, realisierte Gewinne beim Verkauf und die Vorabpauschale bei Investmentfonds. Nicht jede Wertsteigerung im Depot führt sofort zu Steuerabzug. Solange ein Kursgewinn nur im Depot steht und nicht steuerlich fingiert wird, ist er noch kein Verkaufsertrag.
Wie wirkt die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?
Bei Aktienfonds bleibt für Privatanleger ein Teil der Erträge steuerfrei. Für Aktienfonds beträgt die Teilfreistellung nach aktuellem Investmentsteuerrecht 30 %. Der Rechner sollte deshalb Fondsart, Aktienquote und Privat- oder Betriebsvermögen getrennt erfassen.
Wie wird der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt?
Der Sparer-Pauschbetrag mindert steuerpflichtige Kapitalerträge, aber nur bis zur Höhe der vorhandenen Erträge. Für Einzelpersonen sind 1.000 € relevant, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Ein Rechner sollte bereits genutzte Freistellungsaufträge und weitere Kapitalerträge abfragen.
Warum gehört die Vorabpauschale in einen ETF-Steuerrechner?
Thesaurierende und niedrig ausschüttende ETFs können über die Vorabpauschale besteuert werden. Grundlage sind unter anderem Anfangswert, Ausschüttungen, Wertentwicklung und der veröffentlichte Basiszins. Ohne diese Eingaben fehlt ein wichtiger Teil der jährlichen ETF-Steuer.
Was passiert mit Verlusten aus ETF-Verkäufen?
Verluste können steuerlich relevant sein, aber nur innerhalb der passenden Verlustverrechnung. Der Rechner sollte Verlusttopf, Altverluste, bereits verrechnete Beträge und Gewinne bei derselben oder einer anderen Bank getrennt behandeln.
Wie kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer dazu?
Die Kapitalertragsteuer beträgt grundsätzlich 25 % auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag. Darauf können Solidaritätszuschlag und je nach Kirchensteuerpflicht Kirchensteuer folgen. Der Rechner sollte Kirchensteuerland und Kirchensteuerpflicht nicht pauschal unterstellen.
Unterscheidet sich die Steuer bei Ausschüttern und Thesaurierern?
Ja. Ausschüttende ETFs erzeugen regelmäßig steuerlich sichtbare Ausschüttungen. Thesaurierende ETFs behalten Erträge im Fonds, können aber über die Vorabpauschale belastet werden. Beim Verkauf fließen frühere steuerliche Vorbelastungen in die Betrachtung ein.
Welche Kaufdaten braucht der Rechner für Verkaufsgewinne?
Nötig sind Anschaffungskosten, Verkaufserlös, Stückzahl, Kauf- und Verkaufsgebühren, Kaufzeitpunkte, bereits besteuerte Vorabpauschalen und Ausschüttungen. Bei mehreren Käufen muss die Reihenfolge der veräußerten Anteile beachtet werden.
Wie werden ausländische Quellensteuern berücksichtigt?
Ausländische Quellensteuer kann die deutsche Steuerrechnung beeinflussen, wenn sie anrechenbar ist. Das hängt von Fondsstruktur, Land, Depotbank und konkretem Ertrag ab. Ein Rechner sollte Quellensteuer daher separat ausweisen statt sie in der Rendite zu verstecken.
Welche Ausgabe ist bei ETF-Steuern am hilfreichsten?
Nützlich sind Bruttoertrag, steuerfreier Teil, genutzter Pauschbetrag, steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Vorabpauschale und Nettobetrag. So wird sichtbar, welcher Schritt die Steuer wirklich auslöst.