Berechne Kapitalertragsteuer Günstigerprüfung mit Bemessungsbetrag, Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil, Steuersatz und Zuschlag oder Nebenabgabe. Berechne Steuerbetrag, Zuschläge und Restbetrag aus Bemessungsgrundlage, Freibetrag und Satz.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Bemessungsbetrag, Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil, Steuersatz und Zuschlag oder Nebenabgabe ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Steuerdaten
Prüfe besonders Bemessungsbetrag und Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil. Diese Werte fließen direkt in Voraussichtlicher Steuerbetrag ein.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Restbetrag
9.500,00 €
Zuschlag
0,00 €
Berechnungsbasis
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Freibetrag
-0,00 €
Steuersatz
19 %
Anrechnung
-0,00 €
Einordnung
Der Rechner nutzt ein lineares Steuermodell. Progressive Tarife, Bundeslandregeln, Sonderfälle und aktuelle Bescheide müssen separat geprüft werden.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Einordnung
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
50.000,00 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Voraussichtlicher Steuerbetrag.
Bemessungsbetrag niedriger
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
37.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Bemessungsbetrag höher
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
62.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
49.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Beispielwerte für Kapitalertragsteuer Günstigerprüfung. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Kapitalertragsteuer-Günstigerprüfung-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
50.000,00 €
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag niedriger
37.500,00 €
37.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Bemessungsbetrag höher
62.500,00 €
62.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
500,00 €
49.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Vergleiche im Kapitalertragsteuer-Günstigerprüfung-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Voraussichtlicher Steuerbetrag sauber einschätzen möchtest.
Kapitalertragsteuer-Günstigerprüfung-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Restbetrag
9.500,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Zuschlag
0,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Freibetrag
-0,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Steuersatz
19 %
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Kapitalertragsteuer-Günstigerprüfung-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Kapitalertragsteuer-Günstigerprüfung-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
37.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %
49.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
50.000,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Höheres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
62.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Kapitalertragsteuer Günstigerprüfung und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Kapitalertragsteuer-Günstigerprüfung-Rechner
Was prüft die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?
Die Günstigerprüfung vergleicht, ob Kapitalerträge mit dem gesonderten Kapitalertragsteuersatz oder mit dem persönlichen Einkommensteuertarif günstiger besteuert werden. Der Vorteil entsteht vor allem, wenn der persönliche Steuersatz unter der pauschalen Belastung liegt.
Wann kann die Günstigerprüfung bei Kapitalertragsteuer helfen?
Interessant wird die Prüfung bei niedrigem zu versteuerndem Einkommen, Rentenbeginn, Studium, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder vorübergehend geringen Einkünften. Der Rechner sollte deshalb nicht nur Kapitalerträge, sondern auch übrige Einkünfte erfassen.
Warum reicht der einbehaltene Steuerbetrag der Bank nicht aus?
Der Bankabzug zeigt nur, was bereits einbehalten wurde. Für die Günstigerprüfung zählt, wie hoch die Einkommensteuer nach Einbeziehung der Kapitalerträge wäre. Bereits genutzte Freibeträge, Verluste und Kirchensteuer können das Ergebnis verändern.
Welche Eingaben braucht der Rechner für einen Vergleich?
Nötig sind Kapitalerträge, Sparer-Pauschbetrag, sonstiges zu versteuerndes Einkommen, Familienstand, Kirchensteuer, bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Verluste und anrechenbare ausländische Steuer.
Warum ist der Grenzsteuersatz nicht dasselbe wie der Vorteil?
Der Grenzsteuersatz zeigt nur, wie der nächste Euro belastet wird. Für die Günstigerprüfung zählt die gesamte Steuerdifferenz zwischen zwei Berechnungswegen. Deshalb sollte der Rechner die Gesamtsteuer vor und nach Einbeziehung der Kapitalerträge vergleichen.
Wie wirken Zusammenveranlagung und Ehepartner?
Bei Zusammenveranlagung werden Einkommen und Pauschbeträge gemeinsam betrachtet. Ein niedrigeres Einkommen eines Partners kann den Vergleich verändern. Der Rechner sollte deshalb Einzel- und Zusammenveranlagung nicht über dieselbe Eingabe abbilden.
Welche Rolle spielen Verlusttöpfe und Verlustbescheinigungen?
Verluste können Kapitalerträge mindern, aber nur nach den steuerlichen Verrechnungsregeln. Wenn Verluste bei einer Bank bleiben, sieht das Finanzamt sie ohne passende Bescheinigung nicht automatisch. Für eine realistische Rechnung gehören Verlusttöpfe separat hinein.
Was passiert, wenn der Antrag nicht günstiger ist?
Die Günstigerprüfung soll nur angewendet werden, wenn sie zu einer niedrigeren Steuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Ein Rechner sollte deshalb klar zwischen rechnerischem Vergleich, bereits einbehaltener Steuer und möglicher Erstattung unterscheiden.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung nötig?
Hilfreich sind Steuerbescheinigungen der Banken, Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellungen, Angaben zu ausländischen Quellensteuern, Verlustbescheinigungen, Freistellungsaufträge und der Einkommensteuerbescheid oder eine belastbare Einkommensermittlung.
Welche Ausgabe sollte der Günstigerprüfung-Rechner zeigen?
Sinnvoll sind Steuer mit Kapitalertragsteuersatz, Steuer nach persönlichem Tarif, Differenz, mögliche Erstattung, genutzter Pauschbetrag, berücksichtigte Verluste und Warnhinweise zu fehlenden Bankdaten. Nur so ist der Vergleich nachvollziehbar.