Vergleiche die Kapitalertragsteuer und deinen persönlichen Tarif aus Kapitalerträgen und zvE. Inklusive Sparer-Pauschbetrag, Verlusten und Kirchensteuer.
Kapitalerträge und persönlicher Tarif
Vergleiche Kapitalertragsteuer mit der tariflichen Einkommensteuer und prüfe, ob der Antrag auf Günstigerprüfung rechnerisch hilft.
Vergleich der Steuerwege
Abgeltungsteuer, persönlicher Tarif und modellhafte Erstattung
Gib Kapitalerträge, übriges Einkommen, Pauschbetrag und Kirchensteuer ein.
Ähnliche Rechner
Weitere Rechner aus der Kategorie "Steuern & Abgaben"
Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei Kapitalertragsteuer?
ƒVergleich Abgeltungsteuer und persönlicher Tarif
V=KAbgSt−(T(zvE+K)−T(zvE))
Variablen
V
Vorteil der Günstigerprüfung-Positive Differenz zwischen Kapitalertragsteuerbelastung und zusätzlicher tariflicher Steuer.
KAbgSt
Steuer nach Abgeltungsteuerpfad-Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer auf die steuerpflichtigen Kapitalerträge.
T
tarifliche Einkommensteuerfunktion-Einkommensteuer nach § 32a EStG zuzüglich Zuschlagsteuern im jeweiligen Vergleichsschritt.
zvE
sonstiges zu versteuerndes Einkommen-Zu versteuerndes Einkommen ohne die Kapitalerträge, die in die Günstigerprüfung sollen.
K
steuerpflichtige Kapitalerträge-Kapitalerträge nach Verlustverrechnung und nach freiem Sparer-Pauschbetrag.
Beispiele zur Günstigerprüfung
Die Beispiele zeigen, wann der persönliche Tarif den Kapitalertragsteuerabzug rechnerisch unterbietet.
Fall
sonstiges zvE
Kapitalerträge
Abgeltungsteuerpfad
Tarifpfad
Vorteil
Ergebnis
Einordnung
niedriges sonstiges Einkommen
18.000,00 €
5.000,00 €
1.318,75 €
1.245,00 €
73,75 €
Günstigerprüfung vorteilhaft
der persönliche Tarif liegt unter der Abgeltungsteuerbelastung
Sparer-Pauschbetrag verbraucht
18.000,00 €
6.000,00 €
1.582,50 €
1.504,00 €
78,50 €
Günstigerprüfung vorteilhaft
der Vergleich bleibt trotzdem vom übrigen Einkommen abhängig
hohes Einkommen
75.000,00 €
6.000,00 €
1.582,50 €
2.819,88 €
0,00 €
Abgeltungsteuer bleibt günstiger
der Spitzensteuersatz macht die Günstigerprüfung nicht attraktiv
Kirchensteuer Bayern
18.000,00 €
6.000,00 €
1.669,12 €
1.624,32 €
44,80 €
Günstigerprüfung vorteilhaft
Kapitalertragsteuer und Tarifpfad behandeln Kirchensteuer unterschiedlich
Modell nach § 20, § 32a, § 32d, § 43a und § 51a EStG. Maßgeblich bleibt der Steuerbescheid.
Sparer-Pauschbetrag im Vergleich
Der Sparer-Pauschbetrag wird vor dem eigentlichen Steuervergleich berücksichtigt.
Fall
Pauschbetrag
bereits genutzt
frei vor Prüfung
genutzt
steuerpflichtig
Hinweis
Single, noch nichts genutzt
1.000,00 €
0,00 €
1.000,00 €
1.000,00 €
5.000,00 €
1.000 € werden vor dem Steuervergleich abgezogen
Single, Pauschbetrag verbraucht
1.000,00 €
1.000,00 €
0,00 €
0,00 €
6.000,00 €
die Kapitalerträge gehen vollständig in den Vergleich
Zusammenveranlagung
2.000,00 €
0,00 €
2.000,00 €
2.000,00 €
4.000,00 €
der gemeinsame Pauschbetrag beträgt 2.000 €
Verlustverrechnung
1.000,00 €
0,00 €
1.000,00 €
1.000,00 €
2.500,00 €
Verluste mindern die Kapitalerträge vor dem Pauschbetrag
Der Rechner verwendet den zentral hinterlegten Sparer-Pauschbetrag des ausgewählten Steuerjahres.
Warum das übrige Einkommen entscheidet
Bei gleicher Höhe der Kapitalerträge kann die Entscheidung kippen, wenn das sonstige zu versteuernde Einkommen steigt.
sonstiges zvE je Person
Tarifsteuer Single
Single
Tarifsteuer Ehepaar
Ehepaar
12.000,00 €
849,00 €
Günstigerprüfung vorteilhaft
686,00 €
Günstigerprüfung vorteilhaft
18.000,00 €
1.245,00 €
Günstigerprüfung vorteilhaft
1.222,00 €
Günstigerprüfung vorteilhaft
30.000,00 €
1.453,00 €
Abgeltungsteuer bleibt günstiger
1.430,00 €
Abgeltungsteuer bleibt günstiger
60.000,00 €
1.972,00 €
Abgeltungsteuer bleibt günstiger
1.950,00 €
Abgeltungsteuer bleibt günstiger
Tarifwerte auf Basis des im Projekt hinterlegten Einkommensteuertarifs 2026. Grundfreibetrag 12.348,00 €.
Häufig gestellte Fragen zum Kapitalertragsteuer-Günstigerprüfung-Rechner
Was prüft die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?
Die Günstigerprüfung vergleicht, ob Kapitalerträge mit der Abgeltungsteuer oder mit deinem persönlichen Einkommensteuertarif niedriger belastet werden. Der Rechner bildet diesen Vergleich nach, indem er die Kapitalerträge einmal mit Kapitalertragsteuer und einmal als zusätzliche tarifliche Einkünfte rechnet.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Die Prüfung lohnt sich vor allem, wenn dein übriges zu versteuerndes Einkommen niedrig ist und die zusätzliche tarifliche Steuer auf die Kapitalerträge unter der Kapitalertragsteuerbelastung liegt. Sobald der persönliche Tarif deutlich über dem Abgeltungsteuersatz liegt, bleibt der Antrag rechnerisch meist ohne Vorteil.
Welche Kapitalerträge gehören in den Rechner?
Trage die Kapitalerträge ein, die nach Verlustverrechnung und vor dem noch freien Sparer-Pauschbetrag in die Prüfung sollen. Bei Fonds, ausländischen Erträgen oder Spezialfällen solltest du zuerst die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage aus der Steuerbescheinigung oder einem passenden Detailrechner ableiten.
Warum fragt der Rechner nach dem sonstigen zu versteuernden Einkommen?
Der persönliche Tarif kann nur aus dem übrigen zu versteuernden Einkommen abgeleitet werden. Kapitalerträge werden im Tarifvergleich oben auf dieses Einkommen gerechnet. Genau die zusätzliche Steuer aus diesem Schritt wird mit der Abgeltungsteuerbelastung verglichen.
Wie wird der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt?
Der Sparer-Pauschbetrag mindert die Kapitalerträge vor beiden Vergleichswegen. Bei Einzelveranlagung sind im aktuellen Datenmodell 1.000 € hinterlegt, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Bereits genutzte Beträge werden abgezogen, damit der Rechner nicht denselben Freibetrag doppelt verwendet.
Was passiert mit Verlusten aus Kapitalvermögen?
Verluste mindern im Rechner die Kapitalerträge vor dem Sparer-Pauschbetrag. Das ist eine Modellierung für die rechnerische Vergleichsbasis. Echte Verlusttöpfe, Aktienverlusttöpfe und bankübergreifende Verlustbescheinigungen können im Einzelfall engeren Regeln folgen.
Warum ist Kirchensteuer bei Kapitalerträgen besonders?
Bei Kapitalertragsteuer wird die Kirchensteuer nicht nur auf 25 % aufgeschlagen. Das Einkommensteuerrecht reduziert die Kapitalertragsteuer wegen des pauschalen Sonderausgabeneffekts. Im Tarifvergleich ist Kirchensteuer dagegen ein Zuschlag auf die zusätzliche Einkommensteuer.
Zeigt der Rechner die tatsächliche Erstattung?
Er zeigt eine modellhafte Erstattung, wenn die Bank den normalen Kapitalertragsteuerabzug einbehalten hat und der Tarifpfad günstiger ist. Die echte Erstattung hängt vom Steuerbescheid, von allen Kapitalerträgen, ausländischen Steuern, Kirchensteuerdaten und Rundungen ab.
Muss der Antrag für alle Kapitalerträge gestellt werden?
Ja, § 32d Abs. 6 EStG sieht den Antrag für den jeweiligen Veranlagungszeitraum einheitlich für sämtliche Kapitalerträge vor. Bei zusammenveranlagten Ehegatten gilt das einheitlich für die Kapitalerträge beider Ehegatten.
Was bedeutet es, wenn die Abgeltungsteuer günstiger bleibt?
Dann ist die zusätzliche tarifliche Steuer im Modell nicht niedriger als der Kapitalertragsteuerpfad. Der Rechner zeigt in diesem Fall keinen Vorteil aus der Günstigerprüfung. Ein Antrag kann zwar formell geprüft werden, bringt rechnerisch aber keine niedrigere Steuer.
Warum kann das Finanzamt anders rechnen als der Rechner?
Der Rechner nutzt die im Projekt hinterlegten Tarifwerte und eine klare Modellbasis. Das Finanzamt verarbeitet aber die vollständige Steuererklärung, alle Kapitalerträge, Anrechnungen, Verlusttöpfe, Quellensteuer, Sonderfälle und amtliche Rundungsregeln. Deshalb ist der Rechner eine Entscheidungsstütze, kein Steuerbescheid.