Wie wird der Soli auf Kapitalertragsteuer berechnet?
ƒSolidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer
Soli=(E−F)×sKapESt×0,055
Variablen
E
Kapitalertrag-Zinsen, Dividenden oder realisierte Gewinne vor Sparer-Pauschbetrag und Steuerabzug.
F
freier Sparer-Pauschbetrag-Noch nicht genutzter Teil des Sparer-Pauschbetrags im Steuerjahr.
sKapESt
Kapitalertragsteuer-Satz-25 % ohne Kirchensteuer oder reduzierter Satz bei Kirchensteuer.
Soli-Satz auf Kapitalerträge nach Kirchensteuer
Die Tabelle zeigt, welcher rechnerische Abzugssatz im Kapitalertragsteuer-Modell verwendet wird.
Kirchensteuer
KapESt
Soli
KiSt
Gesamt
Einordnung
keine
25 %
1,375 %
0 %
26,375 %
Soli entspricht 1,375 % des steuerpflichtigen Kapitalertrags
Bayern oder Baden-Württemberg
24,51 %
1,348 %
1,961 %
27,819 %
KapESt wird wegen Kirchensteuer reduziert, dadurch sinkt auch der Soli leicht
übrige Bundesländer
24,45 %
1,345 %
2,2 %
27,995 %
9 % Kirchensteuer erzeugen den höchsten Gesamtabzug im Modell
Modell nach EStG und SolzG für das Datenjahr 2026. Der Soli wird hier nur für Kapitalerträge betrachtet.
Beispiele für Soli auf Kapitalertragsteuer
Die Beispiele zeigen, wie Freibetrag und Kirchensteuer den Solidaritätszuschlag verändern.
Fall
Kapitalertrag
genutzter Freibetrag
steuerpflichtig
KapESt
Soli
Netto
Hinweis
Single mit freiem Pauschbetrag
10.000,00 €
1.000,00 €
9.000,00 €
2.250,00 €
123,75 €
7.626,25 €
1.000 € bleiben über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei
Single ohne freien Pauschbetrag
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 €
2.500,00 €
137,50 €
7.362,50 €
der volle Kapitalertrag ist steuerpflichtig
kleiner Zinsertrag
800,00 €
800,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
800,00 €
kein Soli, weil der Kapitalertrag vollständig im Pauschbetrag liegt
mit Kirchensteuer Bayern
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 €
2.450,98 €
134,80 €
7.218,14 €
Kirchensteuer erhöht den Gesamtabzug, der Soli selbst ist etwas niedriger
Die Beispiele ersetzen keine Depotabrechnung. Banken können Verlusttöpfe, Quellensteuer und Freistellungsaufträge bereits automatisch berücksichtigen.
Wie groß ist der Soli-Anteil?
Der Soli ist immer 5,5 % der Kapitalertragsteuer, wirkt auf den Brutto-Kapitalertrag aber deutlich kleiner.
Kapitalertrag
Kirchensteuer
Soli
von KapESt
von Gesamtsteuer
vom Brutto
2.500,00 €
Keine Kirchensteuer
34,37 €
5,5 %
5,21 %
1,37 %
10.000,00 €
Keine Kirchensteuer
137,50 €
5,5 %
5,21 %
1,38 %
10.000,00 €
Bayern (8 %)
134,80 €
5,5 %
4,85 %
1,35 %
10.000,00 €
Nordrhein-Westfalen (9 %)
134,47 €
5,5 %
4,8 %
1,34 %
Der Bruttoeffekt hängt vom freien Sparer-Pauschbetrag ab. Je mehr Pauschbetrag frei ist, desto niedriger wirkt der Soli bezogen auf den gesamten Kapitalertrag.
Häufig gestellte Fragen zum Kapitalertragsteuer-Solidaritätszuschlag-Rechner
Was berechnet der Kapitalertragsteuer-Soli-Rechner genau?
Der Rechner zeigt den Solidaritätszuschlag, der auf Kapitalertragsteuer anfällt. Er startet beim Kapitalertrag, zieht den noch freien Sparer-Pauschbetrag ab und berechnet auf den steuerpflichtigen Rest Kapitalertragsteuer, Soli und optional Kirchensteuer. Er ist damit enger als ein allgemeiner Steuerrechner und eignet sich besonders, wenn du verstehen willst, welcher Teil einer Depotabrechnung wirklich Soli ist.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Kapitalertragsteuer. Ohne Kirchensteuer sind das rechnerisch 1,375 % des steuerpflichtigen Kapitalertrags, weil die Kapitalertragsteuer 25 % beträgt. Wenn Kirchensteuer anfällt, wird die Kapitalertragsteuer über die Sonderformel reduziert. Dadurch sinkt auch der Soli leicht, obwohl die Gesamtbelastung durch Kirchensteuer steigt.
Fällt auf Kapitalerträge überhaupt noch Soli an?
Ja, bei Kapitalertragsteuer fällt der Solidaritätszuschlag weiterhin an, sobald steuerpflichtige Kapitalerträge nach Sparer-Pauschbetrag übrig bleiben. Die Entlastungsregeln, die viele Arbeitnehmer beim Soli auf Einkommensteuer betreffen, gelten für den Steuerabzug auf Kapitalerträge nicht in derselben Weise. Deshalb taucht Soli in Bankabrechnungen zu Zinsen, Dividenden oder Verkaufsgewinnen weiterhin auf.
Warum ist der Soli im Ergebnis niedriger als 5,5 % des Kapitalertrags?
Die 5,5 % beziehen sich nicht auf den gesamten Kapitalertrag, sondern auf die Kapitalertragsteuer. Ohne Kirchensteuer sind 25 % Kapitalertragsteuer fällig. Darauf kommen 5,5 % Soli. Bezogen auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag entspricht das 1,375 %. Wenn ein Sparer-Pauschbetrag frei ist, sinkt der Soli bezogen auf den Brutto-Kapitalertrag zusätzlich.
Wie wirkt der Sparer-Pauschbetrag auf den Soli?
Der Sparer-Pauschbetrag mindert zuerst den steuerpflichtigen Kapitalertrag. Nur der verbleibende Betrag löst Kapitalertragsteuer aus, und nur auf diese Kapitalertragsteuer wird der Solidaritätszuschlag berechnet. Wenn dein Kapitalertrag vollständig vom freien Pauschbetrag abgedeckt ist, zeigt der Rechner deshalb 0 € Kapitalertragsteuer und 0 € Soli.
Warum verändert Kirchensteuer den Soli?
Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalerträgen wird die Kapitalertragsteuer mit einer besonderen Formel reduziert, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird. Der Soli wird anschließend auf diese reduzierte Kapitalertragsteuer berechnet. Der Soli-Betrag kann dadurch etwas niedriger sein als ohne Kirchensteuer. Die Gesamtsteuer ist wegen der zusätzlichen Kirchensteuer trotzdem höher.
Kann der Rechner eine Bankabrechnung exakt nachbilden?
Er bildet den Kernmechanismus aus Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sparer-Pauschbetrag ab. Eine echte Bankabrechnung kann zusätzlich Verlustverrechnungstöpfe, ausländische Quellensteuer, Fonds-Teilfreistellungen, Vorabpauschalen, Stückzinsen oder mehrere Freistellungsaufträge enthalten. Wenn solche Faktoren eine Rolle spielen, ist die Bankabrechnung detaillierter als dieses Soli-Modell.
Soll ich den bereits genutzten Sparer-Pauschbetrag eintragen?
Ja, wenn du im selben Steuerjahr schon Zinsen, Dividenden oder Gewinne hattest, die deinen Freistellungsauftrag teilweise verbraucht haben. Der Rechner nutzt dann nur den verbleibenden Pauschbetrag. Wenn du 0 € einträgst, unterstellt der Rechner, dass der Pauschbetrag für diese Rechnung noch vollständig frei ist.
Was ist der Unterschied zu einem normalen Kapitalertragsteuer-Rechner?
Ein normaler Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt meist den gesamten Steuerabzug auf Kapitalerträge. Dieser Rechner legt den Schwerpunkt auf den Solidaritätszuschlag und zeigt zusätzlich, welchen Anteil der Soli an Kapitalertragsteuer, Gesamtsteuer und Brutto-Kapitalertrag hat. Das ist hilfreich, wenn du den Soli-Anteil einer Abrechnung isoliert prüfen willst.
Gilt der Rechner auch für Aktien, ETF und Tagesgeld?
Das Soli-Prinzip ist für steuerpflichtige Kapitalerträge gleich. Für einfache Zinsen oder Dividenden passt das Modell direkt. Bei Aktien- und ETF-Verkäufen musst du aber vorher prüfen, welcher Gewinn wirklich steuerpflichtig ist. ETF-Teilfreistellung, Verlusttöpfe und Anschaffungskosten sind nicht Teil dieses Soli-Rechners.
Warum gibt es kein Eingabefeld für Einkommen oder Arbeitslohn?
Der Rechner behandelt nur den Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer. Der Soli auf Einkommensteuer folgt anderen Regeln und Freigrenzen. Wenn du Arbeitslohn, Einkommensteuer oder einen Steuerbescheid prüfen willst, brauchst du einen Einkommensteuer- oder Brutto-Netto-Rechner, nicht diesen Kapitalertragsteuer-Soli-Rechner.
Kann ich den Soli über die Steuererklärung zurückbekommen?
Das hängt vom Gesamtfall ab. Der Steuerabzug der Bank ist zunächst eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Über die Steuererklärung können zum Beispiel eine Günstigerprüfung, falsch verteilte Freistellungsaufträge oder nicht berücksichtigte Verlustverrechnung relevant werden. Der Rechner zeigt nur den rechnerischen Soli im Standardmodell, nicht die spätere Veranlagung.