Berechne die Kirchensteuer für Ehepaare aus gemeinsamer Einkommensteuer und eurem Bundesland. Inklusive Ehe-Konstellation, Anteil und fairer Aufteilung.
Ehe-Konstellation und Steuerbasis
Berechne Kirchensteuer für Ehepaare aus gemeinsamer Einkommensteuer, Bundesland und kirchensteuerpflichtigem Anteil.
Kirchensteuer für Ehepaare
Bundesland-Satz, Ehe-Anteil, Aufteilung und offener Betrag nach Zahlungen
Gib Bundesland, Ehe-Konstellation und gemeinsame Steuerbasis ein.
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Wie berechnet der Kirchensteuer-Ehepaar-Rechner den Betrag?
ƒKirchensteuer aus gemeinsamer Steuerbasis und Ehe-Anteil
K=EStgemeinsam×a×s
Variablen
K
Kirchensteuer-Modellbetrag der Kirchensteuer vor Anrechnung bereits gezahlter Beträge.
EStgemeinsam
gemeinsame Steuerbasis-Gemeinsame Einkommensteuer oder Lohnsteuer des Ehepaars.
a
kirchensteuerpflichtiger Anteil-100 % bei konfessionsgleicher Ehe, 100 % mit hälftiger Verteilung bei konfessionsverschiedener Ehe oder ein selbst gesetzter Anteil.
s
Kirchensteuersatz-8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern.
Ehe-Konstellationen in der Modellrechnung
Die Tabelle zeigt, wie stark die Zuordnung der gemeinsamen Steuerbasis das Ergebnis verändert.
Fall
Bundesland
Anteil
Bemessungsbasis
Kirchensteuer
Einordnung
beide gleiche Kirche
Nordrhein-Westfalen
100 %
12.000,00 €
1.080,00 €
volle gemeinsame Steuerbasis
beide verschiedene Kirchen
Nordrhein-Westfalen
100 %
12.000,00 €
1.080,00 €
gleicher Gesamtbetrag, aber hälftige Verteilung
nur eine Person Kirchenmitglied
Bayern
40 %
4.800,00 €
384,00 €
nur der eingegebene Anteil wird gerechnet
mit Vorauszahlung
Nordrhein-Westfalen
100 %
12.000,00 €
1.080,00 €
bereits gezahlte Beträge mindern den offenen Betrag
Geprüft am 27.05.2026. Quellen: Kirchenfinanzen zu Ehefällen, Kirchensteuerhebesatz und § 51a EStG.
Kirchensteuersatz nach Bundesland
Für Ehepaare bleibt der Bundesland-Satz wichtig, weil Bayern und Baden-Württemberg mit 8 % rechnen und die übrigen Länder mit 9 %.
Bundesland
Satz
Bei 12.000 € Steuerbasis
Einordnung
Baden-Württemberg
8 %
960,00 €
niedrigerer Satz in Bayern und Baden-Württemberg
Bayern
8 %
960,00 €
niedrigerer Satz in Bayern und Baden-Württemberg
Nordrhein-Westfalen
9 %
1.080,00 €
Regelsatz in den übrigen Bundesländern
Hamburg
9 %
1.080,00 €
Regelsatz in den übrigen Bundesländern
Hessen
9 %
1.080,00 €
Regelsatz in den übrigen Bundesländern
Sachsen
9 %
1.080,00 €
Regelsatz in den übrigen Bundesländern
Der Rechner nutzt 8 % für Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % für alle anderen Bundesländer.
Häufig gestellte Fragen zum Kirchensteuer-Ehepaar-Rechner
Was berechnet der Kirchensteuer-Ehepaar-Rechner?
Der Rechner berechnet eine Modell-Kirchensteuer für Ehepaare ab einer bekannten gemeinsamen Einkommensteuer oder Lohnsteuer. Er berücksichtigt das Bundesland, die Ehe-Konstellation, einen kirchensteuerpflichtigen Anteil und bereits gezahlte Kirchensteuer. Das ist sinnvoll, wenn ein Bescheidwert oder ein Lohnsteuerwert vorliegt.
Warum fragt der Rechner nach Einkommensteuer und nicht nach Bruttogehalt?
Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer auf Einkommensteuer oder Lohnsteuer. Das Bruttogehalt ist deshalb nicht die richtige direkte Basis. Wenn du nur Einkommen, Steuerklasse oder Gehalt kennst, muss zuerst die Lohnsteuer oder Einkommensteuer berechnet werden. Erst danach kann der Kirchensteuerbetrag sauber angesetzt werden.
Wie rechnet der Rechner bei konfessionsgleicher Ehe?
Wenn beide Personen derselben steuererhebenden Kirche angehören, setzt der Rechner die volle gemeinsame Steuerbasis an. Bei 12.000 € gemeinsamer Einkommensteuer und 9 % Kirchensteuer ergibt das 1.080 € Kirchensteuer vor Anrechnung bereits gezahlter Beträge. Vorauszahlungen oder Kirchenlohnsteuer werden anschließend abgezogen.
Wie wird eine konfessionsverschiedene Ehe modelliert?
Bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren gehören beide Personen einer steuererhebenden Kirche an, aber nicht derselben. Der Rechner zeigt den Gesamtbetrag und verteilt ihn hälftig auf Person A und Person B. Das macht sichtbar, dass der Gesamtbetrag gleich bleiben kann, die Zuordnung aber für Bescheid und Religionsgemeinschaft wichtig ist.
Was trage ich ein, wenn nur eine Person Kirchenmitglied ist?
Dann ist der Anteil besonders wichtig. Der Rechner verwendet den eingetragenen Prozentanteil der gemeinsamen Steuerbasis. 50 % ist nur eine Modellannahme, kein automatischer Rechtswert. Je nach Bundesland, Einkommenszuordnung, besonderem Kirchgeld und Bescheid kann die tatsächliche Zuordnung anders aussehen.
Warum gibt es das Feld für bereits gezahlte Kirchensteuer?
Viele Ehepaare haben während des Jahres schon Kirchenlohnsteuer, Vorauszahlungen oder einbehaltene Beträge gezahlt. Der Rechner zieht diese Summe vom Modellbetrag ab und zeigt, ob noch ein offener Betrag bleibt oder ob rechnerisch eine Erstattung entstehen kann. Die tatsächliche Verrechnung erfolgt im Bescheid.
Welche Bundesländer haben 8 % Kirchensteuer?
Bayern und Baden-Württemberg werden mit 8 % gerechnet. Alle anderen Bundesländer werden im Rechner mit 9 % gerechnet. Diese Unterscheidung ist bei Ehepaaren besonders relevant, wenn ein Beispiel aus einem anderen Bundesland übernommen wird oder wenn Wohnsitz und frühere Lohnabrechnungen nicht zusammenpassen.
Berücksichtigt der Rechner besonderes Kirchgeld?
Nein. Besonderes Kirchgeld ist kein einfacher Prozentaufschlag auf die eingegebene Steuerbasis. Es kann in glaubensverschiedenen Ehen eine Rolle spielen und hängt von Landesrecht, Kirchensteuerordnung und Einkommen ab. Der Rechner markiert solche Fälle als Prüfthema, berechnet aber kein Kirchgeld.
Kann ich Kapitalerträge im Ehepaar-Rechner eintragen?
Nein. Kapitalerträge brauchen wegen § 51a EStG eine andere Formel, weil der Sonderausgabeneffekt der Kirchensteuer bereits in der Kapitalertragsteuer berücksichtigt wird. Für Kapitalerträge ist der allgemeine Kirchensteuer-Rechner geeigneter. Dieser Ehepaar-Rechner bleibt bewusst bei Einkommensteuer oder Lohnsteuer.
Wann ist der Rechner besonders hilfreich?
Hilfreich ist er, wenn ein Ehepaar eine gemeinsame Steuerbasis kennt und die Kirchensteuer nach Bundesland, Konstellation und Vorauszahlung nachvollziehen möchte. Er ist nicht als Bescheid-Ersatz gedacht, sondern als Kontrollrechnung, um falsche Bundesland-Sätze, vergessene Zahlungen oder unklare Anteilsannahmen schneller zu erkennen.