Berechne deine Kirchensteuer in Bayern aus Einkommensteuer und kirchensteuerpflichtigem Anteil. Inklusive Vorauszahlung und konkretem Sonderausgabenhinweis.
Steuerbasis, Kirchensteuerpflicht und Vorauszahlungen
Berechne Kirchensteuer in Bayern aus Einkommensteuer, Lohnsteuer oder steuerpflichtigem Kapitalertrag.
Kirchensteuer und Zahlbetrag
Das Ergebnis zeigt den bayerischen 8-%-Betrag, die Basis, bereits gezahlte Beträge und Kapitalertragsteuer-Sonderfälle.
Gib Steuerbasis und Kirchensteuerpflicht ein.
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kirchensteuerliche Bemessungssteuer-Einkommensteuer oder Lohnsteuer, soweit sie der kirchensteuerpflichtigen Person zugeordnet wird.
0,08
Kirchensteuersatz Bayern-Bayern erhebt Kirchensteuer mit 8 % der maßgeblichen Einkommensteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer.
Kapitalertrag
steuerpflichtiger Kapitalertrag-Kapitalertrag nach Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und Sparer-Pauschbetrag.
KapEStred
reduzierte Kapitalertragsteuer-Kapitalertragsteuer nach Berücksichtigung des pauschalen Sonderausgabeneffekts der Kirchensteuer.
Beispielrechnungen für Kirchensteuer in Bayern
Die Beispiele starten bewusst bei der Einkommensteuer oder Lohnsteuer. Das Bruttogehalt ist keine passende Basis, weil Kirchensteuer als Zuschlag zur Steuer berechnet wird.
Fall
Bemessungssteuer
Satz
Kirchensteuer
Nach Vorauszahlung
Einordnung
einzelne Person
12.000,00 €
8 %
960,00 €
960,00 €
8 % werden direkt auf die Bemessungssteuer angewendet.
monatlicher Lohnsteuerabzug
3.600,00 €
8 %
288,00 €
288,00 €
Der Jahreswert ergibt sich aus der eingegebenen Lohnsteuerbasis.
hälftiger Steueranteil
6.000,00 €
8 %
480,00 €
480,00 €
Nur der zugeordnete Steueranteil wird kirchensteuerpflichtig gerechnet.
mit Vorauszahlung
12.000,00 €
8 %
960,00 €
260,00 €
Der Rechner zeigt die verbleibende Modell-Differenz.
Stand 2026. Rechenhilfe auf Basis des bayerischen Kirchensteuerrechts. Bei Ehe, Umzug, Kirchenaustritt und besonderem Kirchgeld zählt die konkrete Bescheidlage.
Kapitalerträge mit Kirchensteuer in Bayern
Bei Kapitalerträgen wird die Kirchensteuer nicht einfach zusätzlich auf 25 % Kapitalertragsteuer addiert. Der Sonderausgabeneffekt steckt in der reduzierten Kapitalertragsteuer.
Steuerpflichtiger Kapitalertrag
Betrag
reduzierte KapESt
Kirchensteuer
KiSt auf Kapitalertrag
Einordnung
kleiner Kapitalertrag
1.000,00 €
245,10 €
19,61 €
1,96 %
Der effektive Kirchensteueranteil liegt bei rund 1,96 % des Kapitalertrags.
Depotgewinn nach Pauschbetrag
10.000,00 €
2.450,98 €
196,08 €
1,96 %
Die Kapitalertragsteuer wird rechnerisch auf 24,51 % reduziert.
hoher Kapitalertrag
50.000,00 €
12.254,90 €
980,39 €
1,96 %
Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung und Kirchenmerkmal müssen vorher stimmen.
Stand 2026. Modell nach der Abgeltungsteuer-Systematik mit 25 % Kapitalertragsteuer, 8 % Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die reduzierte Kapitalertragsteuer.
Häufig gestellte Fragen zum Kirchensteuer-Rechner Bayern
Was berechnet der Kirchensteuer-Bayern-Rechner?
Der Rechner berechnet die Kirchensteuer in Bayern aus einer bereits bekannten Einkommensteuer, Lohnsteuer oder einem steuerpflichtigen Kapitalertrag. Er rechnet nicht aus dem Bruttogehalt heraus, weil das fachlich die falsche Basis wäre. Bei Einkommensteuer und Lohnsteuer verwendet er 8 % der zugeordneten Steuer. Bei Kapitalerträgen nutzt er die reduzierte Kapitalertragsteuerformel, weil der Sonderausgabeneffekt dort pauschal eingerechnet ist.
Warum steht im Rechner 8 % und nicht 9 %?
Bayern verwendet wie Baden-Württemberg einen Kirchensteuersatz von 8 % der maßgeblichen Einkommensteuer, Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer. Die meisten anderen Bundesländer arbeiten mit 9 %. Deshalb ist ein allgemeiner Kirchensteuer-Rechner ohne Bundesland schnell ungenau. Für Bayern sollte der 8-%-Satz genutzt werden, solange kein Sonderfall wie Umzug, ausländischer Wohnsitzbezug oder besondere kirchliche Regelung dazukommt.
Welche Zahl muss ich bei Einkommensteuer oder Lohnsteuer eintragen?
Trage die Steuer ein, auf die Kirchensteuer erhoben wird. Das kann die festgesetzte Einkommensteuer aus dem Bescheid, die Jahreslohnsteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung oder eine eigene Lohnsteuer-Schätzung sein. Das Bruttoeinkommen gehört nicht in dieses Feld. Wenn du nur dein Einkommen kennst, brauchst du vorher eine Einkommensteuer- oder Lohnsteuerberechnung.
Wie funktioniert die Berechnung bei Kapitalerträgen?
Bei Kapitalerträgen startet der Rechner mit dem steuerpflichtigen Kapitalertrag nach Freistellungsauftrag, Sparer-Pauschbetrag und Verlustverrechnung. Die Kapitalertragsteuer wird wegen Kirchensteuer nicht stumpf mit 25 % angesetzt, sondern reduziert. Bei 8 % Kirchensteuer ergibt sich rechnerisch eine Kapitalertragsteuer von rund 24,51 % und eine Kirchensteuer von rund 1,96 % des kirchensteuerpflichtigen Kapitalertrags.
Ist gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar?
Kirchensteuer auf tarifliche Einkommensteuer ist grundsätzlich als Sonderausgabe abziehbar. Der Rechner weist diesen Betrag deshalb gesondert aus, ersetzt aber keine Steuererklärung. Bei Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist der Sonderausgabeneffekt bereits in der Abgeltungsteuerformel berücksichtigt. Diese Kirchensteuer sollte deshalb nicht nochmals als normale Sonderausgabe behandelt werden.
Was bedeutet der kirchensteuerpflichtige Anteil?
Der Anteil ist für Fälle gedacht, in denen nicht die komplette eingegebene Steuer einer kirchensteuerpflichtigen Person zugeordnet werden soll. Das kann bei Ehe, Lebenspartnerschaft, konfessionsverschiedener Ehe oder nur teilweise kirchensteuerpflichtigen Kapitalerträgen relevant werden. Der Rechner verteilt die Steuer nicht automatisch. Er rechnet nur mit dem Anteil, den du als fachlich geklärte Basis vorgibst.
Kann ich damit eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten berechnen?
Nur eingeschränkt. Wenn beide Ehegatten derselben steuererhebenden Kirche angehören, ist die Rechnung oft näher an der gemeinsamen Steuer. Wenn nur eine Person kirchensteuerpflichtig ist oder verschiedene Religionsgemeinschaften beteiligt sind, muss die gemeinsame Einkommensteuer aufgeteilt werden. Genau diese Aufteilung ist der schwierige Teil. Der Rechner kann den eingegebenen Anteil verarbeiten, aber er ermittelt ihn nicht selbst.
Berücksichtigt der Rechner besonderes Kirchgeld?
Nein. Besonderes Kirchgeld ist ein eigener Sonderfall, vor allem bei glaubensverschiedenen Ehen. Es hängt nicht einfach an 8 % der Einkommensteuer, sondern an besonderen kirchensteuerlichen Tabellen und Voraussetzungen. Deshalb wäre es falsch, diesen Fall im normalen Bayern-Rechner still mitzuberechnen. Wenn besonderes Kirchgeld im Bescheid auftaucht, sollte der Bescheid gezielt geprüft werden.
Was passiert bei Kirchenaustritt oder Eintritt während des Jahres?
Der Rechner bildet keinen monatsgenauen Eintritt, Austritt oder Umzug ab. In Bayern beginnt oder endet die Umlagepflicht grundsätzlich mit Monatslogik. Für eine erste Modellrechnung kannst du den Anteil entsprechend reduzieren, etwa wenn nur ein Teil des Jahres kirchensteuerpflichtig war. Verbindlich ist aber die im Bescheid oder vom Kirchensteueramt angesetzte zeitliche Zuordnung.
Warum gibt es ein Feld für bereits gezahlte Kirchensteuer?
Viele möchten nicht nur den Bruttobetrag der Kirchensteuer sehen, sondern die mögliche Differenz nach Lohnsteuerabzug, Vorauszahlungen oder einbehaltenen Beträgen. Das Feld zieht bereits gezahlte Kirchensteuer vom Modellbetrag ab. Ist schon mehr gezahlt als der Rechner ermittelt, zeigt das Ergebnis eine mögliche Erstattung oder Verrechnung. Ob sie tatsächlich so kommt, entscheidet der Bescheid.
Rechnet der Rechner eine Kappung ein?
Nein. Kappung, Teilerlass und Billigkeitsentscheidungen sind keine automatische Standardformel für jeden Fall. Sie hängen von kirchlicher Verwaltung, Antrag, Einkommen und Bescheidpraxis ab. Der Rechner zeigt deshalb die normale 8-%-Rechnung und weist hohe Beträge als Prüffall aus. Für sehr hohe Einkommen sollte der Bescheid nicht nur mit der einfachen Prozentrechnung verglichen werden.
Warum ist der Rechner genauer als der alte generische Rechner?
Der alte generische Ansatz hat einen beliebigen Bemessungsbetrag mit einem freien Faktor verrechnet. Für Kirchensteuer in Bayern ist das fachlich falsch, weil die Basis bereits eine Steuer sein muss und Kapitalerträge eine Sonderformel haben. Diese Version trennt Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertrag, Anteil und Vorauszahlungen. Dadurch entsteht eine prüfbare Rechnung statt einer frei erfundenen Steuerformel.