Berechne Kirchensteuer RLP mit Festgesetzte Einkommensteuer, Kirchensteuersatz, Zu versteuerndes Einkommen für Kappung und Kappungssatz. Berechne Kirchensteuer aus festgesetzter Einkommensteuer, Bundesland-Satz und optionaler Kappung.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Festgesetzte Einkommensteuer, Kirchensteuersatz, Zu versteuerndes Einkommen für Kappung und Kappungssatz ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Prüfe besonders Festgesetzte Einkommensteuer und Kirchensteuersatz. Diese Werte fließen direkt in Kirchensteuer ein.
0 bedeutet: keine Kappung im Modell anwenden.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Kirchensteuer
Reguläre Kirchensteuer
1.080,00 €
Nach Kappung
1.080,00 €
Restbetrag
1.080,00 €
Berechnungsbasis
Einkommensteuer
12.000,00 €
Kirchensteuersatz
9 %
Kappungssatz
nicht angewendet
Anrechnung
-0,00 €
Einordnung
Der Rechner nutzt die festgesetzte Einkommensteuer als Basis. Kappung, Religionsgemeinschaft, Bundesland, Ehegattenaufteilung und Bescheidregeln müssen separat geprüft werden.
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Anrechnung-Bereits gezahlte Kirchensteuer.
Kirchensteuer-RLP-Rechner: Beispielrechnungen
Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Kirchensteuer
Einordnung
Ausgangswerte
Festgesetzte Einkommensteuer: 12.000,00 €; Kirchensteuersatz: 9 %; Zu versteuerndes Einkommen für Kappung: 60.000,00 €; Kappungssatz: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
1.080,00 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Kirchensteuer.
Festgesetzte Einkommensteuer niedriger
Festgesetzte Einkommensteuer: 9.000,00 €; Kirchensteuersatz: 9 %; Zu versteuerndes Einkommen für Kappung: 60.000,00 €; Kappungssatz: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
810,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Festgesetzte Einkommensteuer höher
Festgesetzte Einkommensteuer: 15.000,00 €; Kirchensteuersatz: 9 %; Zu versteuerndes Einkommen für Kappung: 60.000,00 €; Kappungssatz: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
1.350,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Kirchensteuersatz angepasst
Festgesetzte Einkommensteuer: 12.000,00 €; Kirchensteuersatz: 11 %; Zu versteuerndes Einkommen für Kappung: 60.000,00 €; Kappungssatz: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
1.320,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Beispielwerte für Kirchensteuer RLP. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Kirchensteuer-RLP-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Kirchensteuer
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
1.080,00 €
Ausgangswerte
Festgesetzte Einkommensteuer niedriger
9.000,00 €
810,00 €
Ausgangswerte: 1.080,00 €
Festgesetzte Einkommensteuer höher
15.000,00 €
1.350,00 €
Ausgangswerte: 1.080,00 €
Kirchensteuersatz angepasst
11 %
1.320,00 €
Ausgangswerte: 1.080,00 €
Vergleiche im Kirchensteuer-RLP-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Kirchensteuer sauber einschätzen möchtest.
Kirchensteuer-RLP-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Reguläre Kirchensteuer
1.080,00 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Nach Kappung
1.080,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Restbetrag
1.080,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Einkommensteuer
12.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Kirchensteuersatz
9 %
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Kappungssatz
nicht angewendet
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Kirchensteuer-RLP-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Kirchensteuer-RLP-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Kirchensteuer
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Festgesetzte Einkommensteuer: 9.000,00 €; Kirchensteuersatz: 9 %; Zu versteuerndes Einkommen für Kappung: 60.000,00 €
810,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Festgesetzte Einkommensteuer: 12.000,00 €; Kirchensteuersatz: 9 %; Zu versteuerndes Einkommen für Kappung: 60.000,00 €
1.080,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Festgesetzte Einkommensteuer: 12.000,00 €; Kirchensteuersatz: 11 %; Zu versteuerndes Einkommen für Kappung: 60.000,00 €
1.320,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Höheres Ergebnis
Festgesetzte Einkommensteuer: 15.000,00 €; Kirchensteuersatz: 9 %; Zu versteuerndes Einkommen für Kappung: 60.000,00 €
1.350,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Kirchensteuer RLP und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Kirchensteuer-RLP-Rechner
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz beträgt die Kirchensteuer vom Einkommen grundsätzlich 9 % der Einkommensteuer, einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer. Der Rechner sollte deshalb nicht mit 8 % rechnen, dieser Satz gilt nur in Bayern und Baden-Württemberg.
Wer zahlt in Rheinland-Pfalz Kirchensteuer?
Kirchensteuerpflichtig sind Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören unter anderem katholische Diözesen, evangelische Landeskirchen und weitere öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften.
Welche Bemessungsgrundlage braucht der Rechner?
Die wichtigste Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer oder Lohnsteuer, nicht das Bruttogehalt. Für eine Jahresrechnung sind außerdem Veranlagungsart, Kinderfreibeträge, Kapitalerträge und Kirchensteuerpflicht im Jahresverlauf relevant.
Wie wird Kirchensteuer bei Kapitalerträgen behandelt?
Wenn Kapitalertragsteuer anfällt und ein Kirchensteuermerkmal vorliegt, wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge in der Regel automatisch einbehalten. Diese Beträge sollten im Rechner getrennt erfasst werden, weil sie nicht wie normaler Arbeitslohn aussehen.
Was gilt bei Kirchenaustritt in Rheinland-Pfalz?
Die Kirchensteuerpflicht endet bei Austritt nach den landesrechtlichen Regeln regelmäßig mit dem Ende des Kalendermonats, in dem der Austritt wirksam wird. Für das Austrittsjahr muss der Rechner deshalb monatsweise unterscheiden.
Warum ist das Bruttoeinkommen allein zu ungenau?
Kirchensteuer wird aus der Einkommensteuer abgeleitet. Zwei Personen mit gleichem Brutto können wegen Steuerklasse, Kindern, Werbungskosten, Sonderausgaben oder Ehegattenveranlagung unterschiedliche Einkommensteuer und damit unterschiedliche Kirchensteuer zahlen.
Was passiert bei Ehepaaren mit nur einem Kirchenmitglied?
Wenn nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist, können besondere Aufteilungsregeln oder besonderes Kirchgeld relevant werden. Eine einfache Rechnung mit 9 % der gesamten gemeinsamen Einkommensteuer kann dann zu hoch oder zu niedrig sein.
Ist gezahlte Kirchensteuer steuerlich abziehbar?
Gezahlte veranlagte Kirchensteuer ist grundsätzlich als Sonderausgabe abziehbar. Erstattungen müssen gegengerechnet werden. Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer ist davon ausgenommen, weil der Effekt dort bereits in der Steuerberechnung steckt.
Warum kann die Lohnabrechnung vom Steuerbescheid abweichen?
Der Arbeitgeber behält Kirchenlohnsteuer nach den laufenden Lohnsteuermerkmalen ein. Im Steuerbescheid werden Jahreswerte, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und mögliche Korrekturen zusammengeführt. Dadurch entstehen Erstattungen oder Nachzahlungen.
Welche Eingaben machen die RLP-Rechnung belastbar?
Belastbar wird die Rechnung mit Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuermerkmal, Zeitraum der Kirchenmitgliedschaft, Veranlagungsart, Kinderangaben und gezahlten oder erstatteten Kirchensteuerbeträgen. Ohne diese Details bleibt es eine Überschlagsrechnung.