Berechne die mögliche Steuernachzahlung nach deiner Kurzarbeit durch den Progressionsvorbehalt. Inklusive dem Splitting, Kirchensteuer und Rücklage online.
Einkommen, Kurzarbeitergeld und Steuerzahlungen
Schätze die Steuerwirkung von Kurzarbeitergeld über den Progressionsvorbehalt.
Steuerwirkung und Rücklage
Mehrsteuer, voraussichtliche Nachzahlung, Steuersätze und Rücklagenwert
Gib Einkommen, Kurzarbeitergeld und Steuerzahlungen ein.
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Wie wird die Steuernachzahlung nach Kurzarbeit berechnet?
ƒProgressionsvorbehalt nach § 32b EStG
EStPV=zvE×p,p=zvE+KUGESt(zvE+KUG)
Variablen
zvE
zu versteuerndes Einkommen-Das steuerpflichtige Einkommen ohne das steuerfreie Kurzarbeitergeld.
KUG
Kurzarbeitergeld-Kurzarbeitergeld und vergleichbare bescheinigte Leistungen, die steuerfrei bleiben und den Steuersatz erhöhen können.
ESt
Einkommensteuer-Tarifliche Einkommensteuer nach dem ausgewählten Veranlagungstyp.
p
besonderer Steuersatz-Durchschnittssteuersatz aus zu versteuerndem Einkommen und Kurzarbeitergeld für die Anwendung des Progressionsvorbehalts.
So liest du die Ergebnisse
Der Rechner zeigt zwei unterschiedliche Größen. Die zusätzliche Steuerwirkung erklärt den Progressionsvorbehalt. Die Nachzahlung vergleicht die modellierte Jahressteuer mit bereits gezahlter Steuer.
Kennzahl
Bedeutung
Wofür nutzen?
zusätzliche Steuer durch Kurzarbeitergeld
Mehrsteuer gegenüber einer Rechnung ohne Progressionsvorbehalt.
Gute Größe für die Rücklage, wenn du die laufende Lohnsteuer nicht sicher kennst.
voraussichtliche Nachzahlung
Modellierte Jahressteuer minus bereits gezahlte Steuer.
Näheres Bild für die Steuererklärung, wenn deine bisherigen Steuerzahlungen stimmen.
Steuersatz mit Progression
Fiktiver Steuersatz aus steuerpflichtigem Einkommen und Kurzarbeitergeld.
Zeigt, wie stark das Kurzarbeitergeld die Tarifzone verschiebt.
monatliche Rücklage
Auf volle 100 € gerundete Mehrsteuer verteilt auf die Kurzarbeitsmonate.
Praktischer Planwert, wenn die Kurzarbeit noch läuft.
Welche Kurzarbeit-Zahlungen sind steuerlich relevant?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wird aber für den Steuersatz berücksichtigt. Zuschüsse, Transfer-Kurzarbeitergeld und weitere Lohnersatzleistungen müssen getrennt geprüft werden, weil die Bescheinigung über die Steuererklärung entscheidet.
Leistung
Einordnung
Im Rechner
Kurzarbeitergeld
Steuerfrei, aber in § 32b EStG als Progressionseinkommen genannt.
Als Kurzarbeitergeld im Steuerjahr eintragen.
Transfer-Kurzarbeitergeld
Wird in den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit Kug behandelt.
Nur eintragen, wenn es in deiner Bescheinigung für den Progressionsvorbehalt steht.
Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld
Kann je nach Zeitraum und Ausgestaltung anders behandelt werden als das eigentliche Kurzarbeitergeld.
Nicht automatisch addieren. Prüfe Lohnsteuerbescheinigung oder Steuerprogramm.
Arbeitslosengeld I oder Krankengeld im selben Jahr
Ebenfalls typische Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt.
Für eine Gesamtplanung zum Kurzarbeitergeld addieren, wenn sie im Jahr angefallen sind.
Rechtsstand im Rechner ist der Einkommensteuertarif 2026. Amtliche Grundlage sind § 32b EStG und die Kurzarbeitergeld-Hinweise der Bundesagentur für Arbeit.
Häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeit-Steuernachzahlung-Rechner
Warum kann Kurzarbeit zu einer Steuernachzahlung führen?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wird aber beim Progressionsvorbehalt für den Steuersatz berücksichtigt. Das Finanzamt ermittelt dadurch einen höheren Durchschnittssteuersatz und wendet ihn auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen an. Wenn während des Jahres zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, entsteht im Steuerbescheid eine Nachzahlung.
Wird das Kurzarbeitergeld selbst besteuert?
Nein. Der Rechner behandelt Kurzarbeitergeld nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Es wird nur zur Ermittlung des besonderen Steuersatzes hinzugerechnet. Dieser Satz wird danach auf das zu versteuernde Einkommen ohne Kurzarbeitergeld angewendet, deshalb ist die Wirkung eine indirekte Steuerwirkung.
Welches Einkommen soll ich eintragen?
Trage das zu versteuernde Einkommen ohne Kurzarbeitergeld ein. Das ist nicht dein Bruttolohn und auch nicht einfach dein Nettojahreslohn. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge und weitere Einkünfte können den Betrag verändern. Wenn du ihn nicht kennst, nutze eine realistische Jahresprognose aus deinem Steuerprogramm.
Welche Steuer gehört in das Feld bereits gezahlte Steuer?
Am sinnvollsten ist die Summe aus einbehaltener Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für das Steuerjahr. Bei Arbeitnehmern findest du diese Werte in der Lohnsteuerbescheinigung. Wenn du 0 € einträgst, zeigt die Nachzahlung nicht deine echte Restzahlung, sondern die volle modellierte Jahressteuer.
Warum unterscheidet der Rechner zwischen Mehrsteuer und Nachzahlung?
Die Mehrsteuer zeigt nur den Effekt des Kurzarbeitergelds im Vergleich zu einer Rechnung ohne Progressionsvorbehalt. Die Nachzahlung vergleicht dagegen die gesamte modellierte Jahressteuer mit deinen bereits gezahlten Steuern. Beide Werte beantworten unterschiedliche Fragen und sollten deshalb nicht vermischt werden.
Muss ich wegen Kurzarbeitergeld eine Steuererklärung abgeben?
Bei Kurzarbeitergeld von mehr als 410 € im Kalenderjahr weist die Bundesagentur für Arbeit auf eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung hin. Der Rechner ersetzt diese Prüfung nicht, weil auch andere Lohnersatzleistungen und persönliche Umstände zählen können. Prüfe deshalb die Bescheinigung und die Vorgaben deines Finanzamts.
Gilt das auch bei Zusammenveranlagung?
Ja. Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen betrachtet und der Splittingtarif genutzt. Dadurch kann die Steuerwirkung niedriger oder höher ausfallen als bei einer Einzelveranlagung mit denselben Einzelbeträgen. Trage deshalb gemeinsame Jahreswerte ein, wenn die Steuererklärung gemeinsam abgegeben wird.
Was ist mit Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld?
Arbeitgeberzuschüsse dürfen nicht blind mit dem Kurzarbeitergeld addiert werden. Entscheidend ist, wie sie in der Lohnsteuerbescheinigung und im Steuerprogramm behandelt werden. Der Rechner ist auf den Betrag ausgelegt, der als Kurzarbeitergeld oder vergleichbare Progressionsleistung in die Steuererklärung eingeht.
Warum kann der Steuerbescheid trotz Rechner abweichen?
Der Steuerbescheid berücksichtigt alle Einkünfte, Abzüge, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge, Kirchensteuermerkmale, Vorauszahlungen und weitere Progressionsleistungen. Der Rechner isoliert die Wirkung des Kurzarbeitergelds und nutzt den Einkommensteuertarif. Er ist gut für Planung, aber kein Ersatz für die vollständige Steuererklärung.
Wie plane ich eine sinnvolle Rücklage während Kurzarbeit?
Nutze die zusätzliche Steuer durch Kurzarbeitergeld als vorsichtigen Startwert. Der Rechner rundet daraus eine Reserve auf volle 100 € und verteilt sie auf die Monate mit Kurzarbeit. Wenn du weitere Einkünfte, geringe Werbungskosten oder eine hohe Steuerklasse im Haushalt hast, kann eine höhere Rücklage sinnvoll sein.
Soll ich nur die Monate mit Kurzarbeit oder den Jahresbetrag eintragen?
Für die Steuerwirkung zählt der Jahresbetrag des Kurzarbeitergelds, nicht die genaue Verteilung auf einzelne Monate. Die Monatsangabe im Rechner dient nur dazu, die Rücklage greifbarer zu machen. Wenn sich dein Kurzarbeitergeld im Laufe des Jahres ändert, aktualisiere zuerst den Jahresbetrag und danach die Monatsverteilung.
Kann die Rechnung auch eine Erstattung zeigen?
Ja. Wenn bereits mehr Steuer gezahlt wurde als die modellierte Jahressteuer mit Progressionsvorbehalt, zeigt der Rechner eine Erstattung. Das bedeutet nicht, dass Kurzarbeitergeld eine Steuererstattung auslöst. Es zeigt nur, dass deine eingetragenen Steuerzahlungen im Modell höher sind als die berechnete Jahressteuer.