Berechne die Lohnsteuer für Ehepaare aus euren Bruttolöhnen und der Steuerklassen-Kombi. Mit Freibetrag, Sozialabgaben und Nachzahlungsrisiko im Blick.
Löhne und Steuerklassen
Vergleiche den laufenden Lohnsteuerabzug mit der geschätzten Jahressteuer.
Abzug liegt nah am Modell
Vergleich aus laufendem Abzug, Jahressteuer und möglicher Bescheiddifferenz.
Monatliches Netto zusammen
5.218,67 €
Jahresdifferenz
0,04 €
Geschätzte Lücke zur Jahressteuer: 0,04 €
Geschätzte Jahressteuer
13.072,00 €
Gemeinsames zvE: 75.696,00 €
Modellfaktor
0,967
Faktor wird ohne Rundung auf drei Nachkommastellen begrenzt.
Ausgewählte Kombination: Steuerklasse IV/IV mit Faktor
Lohnsteuer pro Jahr:13.071,96 €
Solidaritätszuschlag pro Jahr:0,00 €
Kirchensteuer pro Jahr:0,00 €
Gesamtabzug pro Jahr:13.071,96 €
Kombination
Jahresabzug
Monatsnetto
Differenz
Steuerklasse IV/IV
13.518,00 €
5.181,50 €
-446,00 €
Steuerklasse III/V
12.335,04 €
5.280,08 €
+736,96 €
Steuerklasse V/III
15.101,04 €
5.049,58 €
-2.029,04 €
Steuerklasse IV/IV mit Faktor
13.071,96 €
5.218,67 €
+0,04 €
Person A
Steuerklasse:4
Monatsbrutto:5.200,00 €
Monatliche Lohnsteuer:827,51 €
Monatliches Netto:3.272,69 €
Person B
Steuerklasse:4
Monatsbrutto:2.800,00 €
Monatliche Lohnsteuer:261,82 €
Monatliches Netto:1.945,98 €
Plausibler laufender Abzug
Die gewählte Kombination liegt im Modell nah an der geschätzten Jahressteuer.
Amtlicher Abgleich
Der amtliche Lohnsteuerabzug folgt dem BMF-Programmablaufplan. Der Rechner zeigt eine Modellrechnung mit Steuerklassenlogik, Sozialabgaben und dem geschätzten Faktorverfahren.
Kurzcheck
Kennzahlen, die du mit der Lohnabrechnung abgleichen kannst.
Gesamtes Jahresbrutto:96.000,00 €
Lohnsteuerquote:13,62 %
Bester Treffer im Modell:Steuerklasse IV/IV mit Faktor
Jahresfreibetrag Person A:0,00 €
Jahresfreibetrag Person B:0,00 €
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Geschätzte Jahressteuer-Modellierte gemeinsame Einkommensteuer mit Splitting, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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Lohnsteuerabzug-Hochgerechnete Lohnsteuer aus IV/IV, III/V, V/III oder IV/IV mit Faktor.
F
Faktor-Bei IV/IV mit Faktor wird die Steuerklasse-IV-Lohnsteuer mit dem berechneten Faktor multipliziert.
Steuerklassenkombinationen im Beispiel
Die Beispielwerte zeigen, wie stark sich der laufende Lohnsteuerabzug je nach Kombination von der geschätzten gemeinsamen Jahressteuer unterscheiden kann.
Kombination
Jahresabzug
Monatsnetto
Differenz zur Jahressteuer
IV/IV
13.518,00 €
5.181,50 €
Erstattung 446,00 €
III/V
12.335,04 €
5.280,08 €
Nachzahlung 736,96 €
V/III
15.101,04 €
5.049,58 €
Erstattung 2.029,04 €
IV/IV mit Faktor 0,967
13.071,96 €
5.218,67 €
Nachzahlung 0,04 €
Modellrechnung mit Steuerjahr 2026, Monatsbrutto 5.200,00 € und 2.800,00 €. Der amtliche Lohnsteuerabzug folgt dem BMF-Programmablaufplan.
Welche Eingaben für Ehepaare entscheidend sind
Der Rechner trennt laufenden Arbeitslohn, Steuerklassenwahl, Kirchensteuer, Sozialversicherungsregion und Jahresfreibetrag.
Eingabe
Wirkung
Besonders prüfen
Monatsbrutto je Person
Bestimmt Lohnsteuer und Sozialversicherungsabzug je Gehaltsabrechnung.
Sonderzahlungen separat behandeln, wenn sie nicht regelmäßig gezahlt werden.
III/V oder IV/IV
Verschiebt die monatliche Lohnsteuer zwischen den Personen.
Ob die Kombination nur Liquidität bringt oder eine Nachzahlung vorbereitet.
IV/IV mit Faktor
Nähert den laufenden Abzug an die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer an.
Der Faktor kommt vom Finanzamt und wird im Rechner nur modelliert.
Kirchensteuer
Erhöht den Lohnsteuerabzug und die geschätzte gemeinsame Jahressteuer.
Bayern und Baden-Württemberg verwenden 8 %, die anderen Länder 9 %.
Jahresfreibetrag
Senkt den laufenden Lohnsteuerabzug, wenn er als ELStAM-Freibetrag berücksichtigt wird.
Ob der Freibetrag wirklich eingetragen ist und welcher Person er zugeordnet wurde.
Der Rechner verteilt einen gemeinsamen Jahresfreibetrag nach Bruttolohnanteil. In der echten ELStAM kann die Zuordnung abweichen.
Amtlicher Rahmen für Ehegatten und Lebenspartner
Die Tabelle grenzt ab, was der Rechner modelliert und was beim Finanzamt oder im Steuerbescheid entschieden wird.
Thema
Einordnung
Quelle
Steuerklassenwechsel
Ehegatten können zwischen IV/IV, III/V und V/III wechseln. III/V setzt den gemeinsamen Wunsch voraus.
LStH zu § 39 EStG
Faktorverfahren
IV/IV mit Faktor soll Splittingwirkung und laufenden Lohnsteuerabzug besser zusammenbringen.
§ 39f EStG
Pflichtveranlagung
Bei III/V oder IV/IV mit Faktor kann eine Einkommensteuererklärung verpflichtend sein.
ELSTER-Hinweise zu Steuerklassenwechsel
BMF-Lohnsteuerrechner
Der amtliche Rechner nutzt den Programmablaufplan und berechnet keine vollständige Brutto-Netto-Rechnung.
BMF-Steuerrechner 2026
Diese Seite ersetzt weder den amtlichen Lohnsteuerrechner noch eine Steuerberatung. Sie macht die Größenordnung und das Nachzahlungsrisiko sichtbar.
Häufig gestellte Fragen zum Lohnsteuer-Ehepaar-Rechner
Was berechnet der Lohnsteuer-Ehepaar-Rechner?
Der Rechner schätzt für zwei Arbeitslöhne, wie sich IV/IV, III/V, V/III und IV/IV mit Faktor auf den laufenden Lohnsteuerabzug auswirken. Zusätzlich stellt er den hochgerechneten Abzug einer modellierten gemeinsamen Jahressteuer gegenüber. Dadurch siehst du, ob die gewählte Kombination eher zu einer Erstattung, einer Nachzahlung oder einem recht nahen laufenden Abzug führt.
Ist das Ergebnis identisch mit dem amtlichen Lohnsteuerabzug?
Nein. Der amtliche Lohnsteuerabzug wird mit dem Programmablaufplan des BMF berechnet und hängt von ELStAM, Krankenversicherung, Freibeträgen, Hinzurechnungsbeträgen und Sonderfällen ab. Dieser Rechner nutzt die zentralen Steuer- und Sozialversicherungsdaten des Projekts und bildet die Logik als transparente Modellrechnung ab. Für die echte Abrechnung zählt die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers.
Warum vergleicht der Rechner die Lohnsteuer mit der Jahressteuer?
Die Steuerklasse entscheidet vor allem, wie viel während des Jahres einbehalten wird. Die endgültige Einkommensteuer entsteht erst im Steuerbescheid. Eine Kombination kann monatlich angenehm wirken und trotzdem zu einer Nachzahlung führen. Der Vergleich mit der geschätzten Jahressteuer zeigt diese Liquiditätswirkung klarer als ein reiner Brutto-Netto-Wert.
Wann ist III/V sinnvoll und wann riskant?
III/V kann monatlich mehr Netto bei der Person mit höherem Einkommen bringen und ist deshalb bei stark unterschiedlichen Löhnen beliebt. Gleichzeitig wird bei der Person in Steuerklasse V relativ viel einbehalten, während die gemeinsame Jahressteuer nicht automatisch exakt getroffen wird. Wenn der laufende Abzug deutlich unter der geschätzten Jahressteuer liegt, solltest du Rücklagen für den Bescheid einplanen.
Was bedeutet IV/IV mit Faktor?
Beim Faktorverfahren bleiben beide Personen in Steuerklasse IV, aber die Lohnsteuer wird mit einem Faktor kleiner als 1 multipliziert. Der Faktor soll die Entlastung aus dem Splittingverfahren schon beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Im echten Verfahren berechnet das Finanzamt den Faktor mit drei Nachkommastellen ohne Rundung. Der Rechner bildet diese Idee modellhaft nach.
Warum kann IV/IV mit Faktor im Rechner nicht immer helfen?
Wenn die Summe aus zwei Steuerklasse-IV-Abzügen im Modell bereits niedriger oder ähnlich niedrig ist wie die geschätzte gemeinsame Einkommensteuer, wäre der berechnete Faktor mindestens 1. Ein Faktorverfahren senkt die Lohnsteuer dann nicht weiter. In solchen Fällen zeigt der Rechner den Hinweis, dass IV/IV mit Faktor im Modell keinen zusätzlichen Entlastungseffekt hat.
Welche Rolle spielt der Jahresfreibetrag?
Ein eingetragener Freibetrag senkt den laufenden Lohnsteuerabzug. Im Rechner wird der Freibetrag nach dem Verhältnis der beiden Bruttolöhne verteilt, damit der Vergleich der Kombinationen stabil bleibt. In der Praxis kann ein Freibetrag anders zugeordnet sein. Wenn du einen Bescheid über Lohnsteuer-Ermäßigung hast, solltest du die dort eingetragenen Werte mit deiner Lohnabrechnung abgleichen.
Warum fragt der Rechner nach Kindern?
Kinder wirken in dieser Modellrechnung vor allem über die Pflegeversicherung, weil kinderlose Arbeitnehmer ab einem bestimmten Alter einen Zuschlag zahlen. Kinderfreibeträge und Kindergeld werden hier nicht als vollständige Günstigerprüfung nachgebildet. Wenn Kinderfreibeträge im Steuerbescheid eine große Rolle spielen, ist der Einkommensteuer-Rechner für Ehepaare mit Kind die passendere Ergänzung.
Muss bei III/V oder Faktor eine Steuererklärung abgegeben werden?
Bei Ehegatten oder Lebenspartnern kann eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung entstehen, wenn beide Arbeitslohn beziehen und im Jahr III/V oder IV/IV mit Faktor vorlag. Der Rechner entscheidet diese Pflicht nicht, weist aber bewusst auf mögliche Nachzahlungen hin. Prüfe die konkrete Pflicht mit ELSTER, Finanzamt oder steuerlicher Beratung, besonders bei Lohnersatzleistungen oder weiteren Einkünften.
Warum kann die echte Erstattung anders ausfallen?
Der Steuerbescheid berücksichtigt mehr als laufenden Arbeitslohn. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Vorsorgeaufwendungen, Lohnersatzleistungen, Kapitalerträge, Vermietung, Kinder, Kirchensteuer und bereits geleistete Vorauszahlungen können das Ergebnis verändern. Der Rechner ist deshalb ein Steuerklassen- und Liquiditätscheck, kein vollständiger Einkommensteuerbescheid.
Welche Kombination sollte ein Ehepaar wählen?
Eine pauschal beste Kombination gibt es nicht. IV/IV ist einfach, III/V verschiebt Liquidität stärker, IV/IV mit Faktor nähert den laufenden Abzug oft besser an die gemeinsame Jahressteuer an. Entscheidend ist, ob ihr monatlich möglichst viel Netto braucht, Nachzahlungen vermeiden wollt oder die Steuerlast fairer zwischen beiden Löhnen verteilen möchtet. Der Vergleich im Rechner macht diese Abwägung sichtbar.