Zu versteuerndes Einkommen-Reguläres steuerpflichtiges Einkommen
EL
Ersatzleistung-Steuerfreie Lohnersatzleistung
Einkommensteuer-Tarif 2026
Steuersätze nach zu versteuerndem Einkommen
Zone
Von
Bis
Steuersatz
Grundfreibetrag
0 €
12348 €
0 %
Progressionszone 1
12349 €
17999 €
14-24 %
Progressionszone 2
18000 €
68480 €
24-42 %
Proportionalzone
68481 €
277826 €
42 %
Reichensteuer
277827 €
∞
45 %
Steuertarif 2026 nach § 32a EStG
Grundfreibetrag Entwicklung
Steuerfreies Existenzminimum für Rentner und Arbeitnehmer
Jahr
Ledige
Verheiratete
2020
9408 €
18816 €
2021
9744 €
19488 €
2022
10347 €
20694 €
2023
10908 €
21816 €
2024
11604 €
23208 €
2025
12096 €
24192 €
2026
12348 €
24696 €
Der Grundfreibetrag steigt jährlich zur Anpassung an die Inflation
Häufig gestellte Fragen zum Progressionsvorbehalt-Rechner
Was ist der Progressionsvorbehalt und wie funktioniert er?
Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht. Bestimmte steuerfreie Einkünfte (wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld) werden zwar nicht direkt besteuert, erhöhen aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Dadurch zahlst du auf dein reguläres Gehalt mehr Steuern, als wenn du diese Ersatzleistungen nicht erhalten hättest.
Welche Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Dem Progressionsvorbehalt unterliegen unter anderem: Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz, bestimmte ausländische Einkünfte bei Doppelbesteuerungsabkommen und Überbrückungsgeld. Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) ist davon nicht betroffen.
Wie berechnet sich die Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: 1) dein zu versteuerndes Einkommen plus Lohnersatzleistungen wird ermittelt. 2) Darauf wird der Durchschnittssteuersatz berechnet (als ob alles steuerpflichtig wäre). 3) Dieser erhöhte Steuersatz wird auf dein tatsächlich zu versteuerndes Einkommen angewendet. Die Differenz zur normalen Steuer ist die Nachzahlung.
Wie hoch ist die Nachzahlung beim Elterngeld?
Die Nachzahlung hängt von der Höhe des Elterngeldes und deinem sonstigen Einkommen ab. Faustregel: Je höher das reguläre Einkommen und je mehr Elterngeld, desto höher die Nachzahlung. Bei 15.000 € Elterngeld und 40.000 € Jahresgehalt können es 1.500-2.500 € Nachzahlung sein. Kalkuliere etwa 10-15 % des Elterngeldes als Steuerrücklage.
Wann muss ich eine Steuererklärung wegen des Progressionsvorbehalts abgeben?
Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen erhalten hast, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer mit Elterngeld, längerem Krankengeldbezug, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Die Steuererklärung muss bis zum 31.07. des Folgejahres eingereicht werden.
Kann ich die Nachzahlung vermeiden oder reduzieren?
Komplett vermeiden lässt sich die Nachzahlung nicht, aber reduzieren: 1) Steuerklassenwechsel vor dem Bezug von Elterngeld optimiert die Auszahlung. 2) Alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. 3) Monatliche Rücklagen bilden (etwa 10-15 % der Lohnersatzleistung). 4) Bei Verheirateten prüfen, ob Einzelveranlagung günstiger ist.
Was ist der Unterschied zwischen Progressionsvorbehalt und Steuerpflicht?
Bei Steuerpflicht wird das Einkommen direkt besteuert. Beim Progressionsvorbehalt bleibt das Einkommen steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkünfte. Beispiel: 10.000 € Arbeitslohn + 5.000 € Elterngeld. Das Elterngeld bleibt steuerfrei, aber der Steuersatz auf die 10.000 € wird so berechnet, als hättest du 15.000 € verdient.
Wie wirkt sich Kurzarbeitergeld auf meine Steuerlast aus?
Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Bei längerer Kurzarbeit kann die Nachzahlung erheblich sein. Bei 6 Monaten Kurzarbeit mit 60/67 % des Nettolohns können 500-1.500 € Nachzahlung entstehen. Während der Corona-Pandemie erhielten viele Arbeitnehmer hohe Nachzahlungsbescheide. Bilde Rücklagen von etwa 10 % des Kurzarbeitergeldes.
Gilt der Progressionsvorbehalt auch bei Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)?
Nein, Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da es eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung ist. Nur Arbeitslosengeld I fällt unter den Progressionsvorbehalt. Auch Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG und Sozialhilfe sind vom Progressionsvorbehalt ausgenommen.
Wie kann ich mich auf die Nachzahlung vorbereiten?
Praktische Tipps: 1) Berechne die erwartete Nachzahlung mit diesem Rechner. 2) Lege monatlich 10-15 % der Lohnersatzleistung zurück. 3) Beantrage ggf. eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt. 4) Sammele alle Belege für absetzbare Kosten. 5) Erstelle die Steuererklärung frühzeitig, um die genaue Nachzahlung zu kennen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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