Berechne deine Kirchensteuer-Ersparnis aus Einkommensteuer und deinem Bundesland. Inklusive Sonderausgabeneffekt, Austrittskosten und echter Nettoersparnis.
Steuerbasis, Bundesland und Nettoeffekt
Berechne, wie viel Kirchensteuer nach Sonderausgabeneffekt, Austrittskosten und Teiljahr wirklich übrig bleibt.
Nettoersparnis und Aufteilung
Das Ergebnis trennt Brutto-Kirchensteuer, Sonderausgabeneffekt, Kosten und Folgejahreseffekt.
Gib Steuerbasis, Bundesland und Abzüge ein.
Warum Brutto und Netto getrennt sind
Die vermiedene Kirchensteuer ist nur der erste Schritt. Weil Kirchensteuer steuerlich als Sonderausgabe wirken kann, ist die wirtschaftliche Ersparnis meist kleiner als der reine Kirchensteuerbetrag.
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Wie berechnet der Kirchensteuer-Ersparnis-Rechner den Nettoeffekt?
ƒNettoersparnis aus vermiedener Kirchensteuer, Steuereffekt und Kosten
Enetto=max(0,ESt×a×s×12m×(1−r)−(K+N))
Variablen
Enetto
Nettoersparnis im ersten Jahr-Modellierter Betrag nach Steuereffekt, Austrittskosten und nicht erstatteter Kirchensteuer.
ESt
Einkommensteuer oder Lohnsteuer-Die eingegebene Steuerbasis. Bruttolohn oder zu versteuerndes Einkommen gehören nicht direkt in dieses Feld.
a
kirchensteuerpflichtiger Anteil-Anteil der Steuerbasis, der der kirchensteuerpflichtigen Person zugeordnet wird.
s
Kirchensteuersatz-8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern.
m
Monate ohne Kirchensteuer-Teiljahresfaktor für das Austrittsjahr oder ein anderes unterjähriges Szenario.
r
angenommener Sonderausgabeneffekt-Schätzung, wie stark der Wegfall des Kirchensteuerabzugs die Einkommensteuer wieder erhöht.
K+N
Kosten und nicht erstattete Beträge-Einmalige Austrittskosten plus bereits einbehaltene Kirchensteuer, die im Modell nicht zurückkommt.
Beispielrechnungen zur Kirchensteuer-Ersparnis
Die Beispiele zeigen, warum die Brutto-Kirchensteuer nicht automatisch die tatsächliche Nettoersparnis ist.
Fall
Bundesland
Satz
Vermieden
Sonderausgabe
Kosten
Netto
Einordnung
Standardfall Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
9 %
1.080,00 €
324,00 €
35,00 €
721,00 €
12 Monate ohne Kirchensteuer und 30 % angenommener Steuereffekt
Bayern
Bayern
8 %
960,00 €
288,00 €
35,00 €
637,00 €
8 % Kirchensteuer senken Bruttoersparnis und Nettoeffekt
Halbes Jahr
Nordrhein-Westfalen
9 %
540,00 €
162,00 €
35,00 €
343,00 €
Teiljahr, wenn der Wegfall nicht für alle 12 Monate wirkt
Höherer Steuereffekt
Nordrhein-Westfalen
9 %
1.080,00 €
453,60 €
35,00 €
591,40 €
höherer Grenzsteuersatz mindert die Nettoersparnis stärker
Modellrechnung mit 12.000 € Einkommensteuer und 35 € Austrittskosten. Geprüft am 31.05.2026.
Bundesländer im Vergleich
Der Bundesland-Satz ist der wichtigste Unterschied, bevor Sonderausgabenabzug und Kosten berücksichtigt werden.
Bundesland
Satz
Brutto pro Jahr
Netto pro Folgejahr
Einordnung
Baden-Württemberg
8 %
960,00 €
672,00 €
niedrigerer Kirchensteuersatz
Bayern
8 %
960,00 €
672,00 €
niedrigerer Kirchensteuersatz
Nordrhein-Westfalen
9 %
1.080,00 €
756,00 €
Regelsatz in den meisten Bundesländern
Hessen
9 %
1.080,00 €
756,00 €
Regelsatz in den meisten Bundesländern
Sachsen
9 %
1.080,00 €
756,00 €
Regelsatz in den meisten Bundesländern
Schleswig-Holstein
9 %
1.080,00 €
756,00 €
Regelsatz in den meisten Bundesländern
Quellen: Kirchensteuerhebesätze der Bundesländer und § 10 EStG zum Sonderausgabenabzug.
Sonderausgabeneffekt auf die Nettoersparnis
Gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe wirken. Wer keine Kirchensteuer zahlt, verliert diesen steuerlichen Entlastungseffekt.
Angenommener Effekt
Vermiedene Kirchensteuer
Wegfall Steuerentlastung
Netto ohne Kosten
Einordnung
0 %
1.080,00 €
0,00 €
1.080,00 €
vereinfachte Brutto-Sicht ohne Steuerwirkung
25 %
1.080,00 €
270,00 €
810,00 €
niedrigerer angenommener Grenzsteuersatz
30 %
1.080,00 €
324,00 €
756,00 €
voreingestellter vorsichtiger Modellwert
42 %
1.080,00 €
453,60 €
626,40 €
hoher Grenzsteuersatz
45 %
1.080,00 €
486,00 €
594,00 €
Spitzensteuersatz-Szenario
Der Rechner ersetzt keine Einkommensteuerveranlagung. Er trennt nur den wichtigsten Nettoeffekt transparent auf.
Häufig gestellte Fragen zum Kirchensteuer-Ersparnis-Rechner
Was berechnet der Kirchensteuer-Ersparnis-Rechner genau?
Der Rechner modelliert, wie viel Kirchensteuer du im betrachteten Jahr vermeidest und welcher Nettoeffekt nach Sonderausgabeneffekt, Austrittskosten und nicht erstatteten Beträgen übrig bleibt. Er arbeitet mit der eingegebenen Einkommensteuer oder Lohnsteuer, nicht mit dem Bruttoeinkommen. Dadurch ist die Rechnung näher an der tatsächlichen Kirchensteuerlogik als eine reine Prozentrechnung vom Gehalt.
Warum ist die Nettoersparnis kleiner als die vermiedene Kirchensteuer?
Gezahlte Kirchensteuer kann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Wenn keine Kirchensteuer mehr gezahlt wird, fällt dieser Entlastungseffekt weg. Der Rechner zieht deshalb einen geschätzten Steuereffekt von der vermiedenen Kirchensteuer ab. Zusätzlich können Austrittskosten oder nicht erstattete Beträge die Ersparnis im ersten Jahr mindern.
Welche Steuerbasis soll ich eintragen?
Trage die Einkommensteuer oder Lohnsteuer ein, auf die sonst Kirchensteuer erhoben würde. Das kann aus dem letzten Steuerbescheid, aus der Lohnsteuerbescheinigung oder aus einer seriösen Steuerplanung kommen. Bruttogehalt, Nettogehalt und zu versteuerndes Einkommen sind keine passende direkte Eingabe, weil daraus erst Einkommensteuer berechnet werden müsste.
Warum gibt es Bayern und Baden-Württemberg mit 8 %?
Der allgemeine Kirchensteuersatz liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 % der Einkommensteuer oder Lohnsteuer. In den übrigen Bundesländern wird im Rechner mit 9 % gerechnet. Deshalb ist die Bruttoersparnis bei gleicher Steuerbasis in Bayern und Baden-Württemberg niedriger als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Sachsen.
Wie wähle ich die Monate ohne Kirchensteuer?
Für eine volle Jahresbetrachtung nutzt du 12 Monate. Bei einem unterjährigen Austritt oder einer Szenariorechnung trägst du nur die Monate ein, in denen keine Kirchensteuer mehr anfällt. Der Rechner bewertet damit das erste Jahr separat. Für spätere volle Jahre ist der ausgewiesene jährliche Nettoeffekt der sinnvollere Vergleichswert.
Was bedeutet Sonderausgabeneffekt im Rechner?
Der Sonderausgabeneffekt ist eine Schätzung dafür, wie stark der Wegfall des Kirchensteuerabzugs deine Einkommensteuer wieder erhöht. Wer einen höheren Grenzsteuersatz hat, verliert tendenziell mehr Steuerentlastung. Der voreingestellte Wert von 30 % ist ein Modellwert und sollte durch deine eigene Steuerplanung ersetzt werden, wenn du einen besseren Wert hast.
Muss ich bereits einbehaltene Kirchensteuer eintragen?
Nur wenn du sie in der betrachteten Rechnung als nicht erstattet behandeln willst. Viele Überzahlungen werden über Lohnabrechnung oder Steuerbescheid wieder korrigiert. Wenn du aber bewusst ein erstes Jahr modellierst, in dem ein Betrag hängen bleibt, kannst du ihn eintragen. Der Rechner zieht ihn dann direkt von der Erstjahresersparnis ab.
Kann ich mit dem Rechner Kapitalerträge berechnen?
Dieser Rechner ist auf Einkommensteuer oder Lohnsteuer ausgelegt. Kapitalerträge folgen einer eigenen Logik, weil die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer mit einer reduzierten Kapitalertragsteuerformel zusammenhängt. Für Kapitalerträge ist der allgemeine Kirchensteuer-Rechner passender, weil er diesen Sonderfall getrennt berechnet.
Was passiert bei Ehepaaren oder anteiliger Kirchensteuerpflicht?
Dann ist die Aufteilung der Steuerbasis entscheidend. Der Anteil im Rechner darf nur reduziert werden, wenn du die Einkommensteuer oder Lohnsteuer vorher sauber der kirchensteuerpflichtigen Person zuordnen kannst. Bei gemischter Religionszugehörigkeit, besonderem Kirchgeld oder gemeinsamer Veranlagung reicht eine einfache Prozentaufteilung oft nicht aus.
Sind Austrittskosten überall gleich?
Nein. Die Kosten hängen vom Bundesland und von der zuständigen Stelle ab. Der Rechner setzt deshalb keinen festen amtlichen Wert, sondern lässt das Feld offen. Die voreingestellten 35 € sind nur ein praktischer Beispielwert für die Modellrechnung und sollten durch die Gebühr ersetzt werden, die bei deiner zuständigen Behörde tatsächlich anfällt.
Ist der Rechner eine Empfehlung zum Kirchenaustritt?
Nein. Der Rechner bewertet nur einen steuerlichen Geldbetrag. Mitgliedschaft, Austritt, Kirchenbindung, soziale Leistungen, persönliche Gründe und rechtliche Wirkungen sind keine Rechengrößen dieses Tools. Das Ergebnis ist deshalb eine finanzielle Modellrechnung und keine persönliche, rechtliche oder steuerliche Empfehlung.
Warum kann das Ergebnis im Steuerbescheid abweichen?
Der Steuerbescheid kann Sonderfälle enthalten, die der Rechner nicht kennt. Dazu gehören Vorauszahlungen, Erstattungen aus Vorjahren, Kappung, besonderes Kirchgeld, Umzug, unterjährige Kirchensteuerpflicht, Ehegattenaufteilung und Kirchenlohnsteuerkorrekturen. Nutze das Ergebnis deshalb als Plausibilitätsrechnung und prüfe den Bescheid getrennt.