Berechne den Soli auf die Kapitalertragsteuer aus deinem Kapitalertrag und den Abzugssätzen. Inklusive Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer und Nettoertrag.
Kapitalertrag und Soli
Berechne den Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer mit Sparer-Pauschbetrag und optionaler Kirchensteuer.
Soli-Ergebnis
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Nettoertrag
Gib Kapitalertrag, Freibetrag und Kirchensteuer an.
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Wie berechnet der Kapitalertragsteuer-Soli-Rechner den Soli?
ƒSoli auf Kapitalertragsteuer
S=max(0,K−P)×T×0,055
Variablen
K
Kapitalertrag-Zinsen, Dividenden oder realisierte Gewinne vor Steuerabzug.
P
freier Sparer-Pauschbetrag-Noch verfügbarer Freibetrag nach bereits genutzten Freistellungen.
T
Kapitalertragsteuersatz-Steuersatz auf den Betrag nach Sparer-Pauschbetrag.
S
Solidaritätszuschlag-5,5 % der Kapitalertragsteuer.
Kernwerte im Soli-Rechner
Diese Werte bestimmen, ob und in welcher Höhe Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer anfällt.
Wert
Betrag
Wirkung im Rechner
Kapitalertragsteuer
25 %
Bemessungsbasis für den Solidaritätszuschlag.
Solidaritätszuschlag
5,5 % der Kapitalertragsteuer
Erzeugt ohne Kirchensteuer 1,375 % Zusatzabzug auf steuerpflichtige Kapitalerträge.
Sparer-Pauschbetrag Einzelveranlagung
1.000,00 €
Mindert zuerst den steuerpflichtigen Kapitalertrag.
Datenjahr
2026
Pauschbetrag und unterstütztes Steuerjahr kommen aus dem zentralen Datenmodell.
Der Rechner betrachtet nur den Soli auf Kapitalertragsteuer. Einkommensteuer-Soli folgt anderen Regeln.
Beispiele für Kapitalertragsteuer und Soli
Die Beispiele zeigen, wie Pauschbetrag und Kirchensteuer den Soli-Betrag verändern.
Fall
Kapitalertrag
Pauschbetrag
steuerpflichtig
KapESt
Soli
Netto
Einordnung
freier Pauschbetrag
10.000,00 €
1.000,00 €
9.000,00 €
2.250,00 €
123,75 €
7.626,25 €
ein Teil bleibt steuerfrei, Soli fällt nur auf den Rest an
Pauschbetrag verbraucht
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 €
2.500,00 €
137,50 €
7.362,50 €
der gesamte Kapitalertrag ist steuerpflichtig
kleiner Zinsertrag
800,00 €
800,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
800,00 €
kein Soli, weil der Pauschbetrag ausreicht
mit Kirchensteuer Bayern
10.000,00 €
0,00 €
10.000,00 €
2.450,98 €
134,80 €
7.218,14 €
Kirchensteuer erhöht den Gesamtabzug, der Soli selbst sinkt leicht
Standardfall im Rechner: 10.000,00 € Kapitalertrag und 1.000,00 € genutzter Pauschbetrag.
Abzugssätze nach Kirchensteuer
Kirchensteuer verändert die Kapitalertragsteuer-Formel und damit auch den Soli auf Kapitalertragsteuer.
Kirchensteuer
KapESt
Soli
KiSt
Gesamt
Einordnung
keine
25 %
1,375 %
0 %
26,375 %
Soli entspricht 1,375 % des steuerpflichtigen Kapitalertrags
Bayern oder Baden-Württemberg
24,51 %
1,348 %
1,961 %
27,819 %
reduzierte KapESt senkt den Soli leicht
übrige Bundesländer
24,45 %
1,345 %
2,2 %
27,995 %
9 % Kirchensteuer erzeugen den höchsten Gesamtabzug im Modell
Die Sätze beziehen sich auf steuerpflichtige Kapitalerträge nach Sparer-Pauschbetrag.
Wie groß ist der Soli-Anteil?
Der Soli ist 5,5 % der Kapitalertragsteuer, wirkt bezogen auf den Brutto-Kapitalertrag aber deutlich kleiner.
Kapitalertrag
Kirchensteuer
Soli
von KapESt
von Gesamtsteuer
vom Brutto
2.500,00 €
Keine Kirchensteuer
34,37 €
5,5 %
5,21 %
1,37 %
10.000,00 €
Keine Kirchensteuer
123,75 €
5,5 %
5,21 %
1,24 %
10.000,00 €
Keine Kirchensteuer
137,50 €
5,5 %
5,21 %
1,38 %
10.000,00 €
Bayern (8 %)
134,80 €
5,5 %
4,85 %
1,35 %
10.000,00 €
Nordrhein-Westfalen (9 %)
134,47 €
5,5 %
4,8 %
1,34 %
Im Standardfall bleiben nach allen Abzügen 7.626,25 € Netto-Kapitalertrag.
Häufig gestellte Fragen zum Kapitalertragsteuer-Soli-Rechner
Was berechnet der Kapitalertragsteuer-Soli-Rechner?
Der Rechner isoliert den Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer. Er startet beim Kapitalertrag, berücksichtigt den noch freien Sparer-Pauschbetrag und zeigt danach Kapitalertragsteuer, Soli, optionale Kirchensteuer, Gesamtabzug und Netto-Kapitalertrag. Damit siehst du nicht nur den Gesamtsteuerabzug, sondern auch den kleinen Soli-Anteil darin.
Warum sind 5,5 % Soli nicht 5,5 % vom Kapitalertrag?
Die 5,5 % beziehen sich auf die Kapitalertragsteuer, nicht auf den gesamten Kapitalertrag. Ohne Kirchensteuer liegt die Kapitalertragsteuer bei 25 % des steuerpflichtigen Kapitalertrags. 5,5 % davon ergeben 1,375 % des steuerpflichtigen Kapitalertrags. Wenn noch Sparer-Pauschbetrag frei ist, sinkt der Soli bezogen auf den Brutto-Kapitalertrag weiter.
Fällt auf Kapitalerträge weiterhin Solidaritätszuschlag an?
Ja, bei Kapitalerträgen kann weiterhin Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer anfallen. Die Entlastung beim Soli auf Einkommensteuer funktioniert nicht automatisch genauso für den Steuerabzug auf Zinsen, Dividenden oder realisierte Gewinne. Sobald nach Sparer-Pauschbetrag steuerpflichtige Kapitalerträge übrig bleiben, kann der Soli in der Abrechnung auftauchen.
Wie wirkt der Sparer-Pauschbetrag im Soli-Rechner?
Der Sparer-Pauschbetrag wird zuerst vom Kapitalertrag abgezogen. Nur der verbleibende steuerpflichtige Kapitalertrag löst Kapitalertragsteuer aus, und nur auf diese Kapitalertragsteuer wird Solidaritätszuschlag berechnet. Deshalb kann ein kleiner Zinsertrag trotz sichtbarer Kapitalerträge 0 € Soli auslösen, wenn der freie Pauschbetrag noch ausreicht.
Warum fragt der Rechner nach bereits genutztem Pauschbetrag?
Viele Anleger haben ihren Freistellungsauftrag nicht nur bei einer Bank oder haben im selben Jahr bereits Zinsen, Dividenden oder Gewinne erhalten. Der bereits genutzte Pauschbetrag entscheidet, wie viel Freibetrag für diese konkrete Rechnung noch übrig ist. Ohne diese Eingabe wäre der Soli oft zu niedrig, weil der Rechner fälschlich einen vollständig freien Pauschbetrag unterstellen würde.
Warum verändert Kirchensteuer den Soli-Betrag?
Bei Kirchensteuer wird die Kapitalertragsteuer im Steuerabzugsverfahren mit einer besonderen Formel reduziert, weil die Kirchensteuer steuerlich berücksichtigt wird. Der Soli wird anschließend auf diese reduzierte Kapitalertragsteuer berechnet. Dadurch kann der Soli selbst etwas niedriger ausfallen, obwohl der gesamte Steuerabzug durch die zusätzliche Kirchensteuer höher ist.
Kann ich mit dem Rechner eine Depotabrechnung exakt nachbauen?
Der Rechner bildet den Kern aus Kapitalertrag, Sparer-Pauschbetrag, Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer ab. Eine Depotabrechnung kann zusätzlich Verlusttöpfe, ausländische Quellensteuer, Teilfreistellungen bei Fonds, Vorabpauschalen, Stückzinsen oder mehrere Freistellungsaufträge enthalten. Für solche Fälle ist der Rechner eine Kontrollrechnung, keine vollständige Bankabrechnung.
Gilt der Soli-Rechner für Aktien, ETF, Dividenden und Tagesgeld?
Das Soli-Prinzip ist für steuerpflichtige Kapitalerträge gleich. Für einfache Zinsen und Dividenden passt der eingegebene Kapitalertrag oft direkt. Bei Aktien- und ETF-Verkäufen musst du vorher bestimmen, welcher Gewinn wirklich steuerpflichtig ist. Bei ETF können Teilfreistellung und Vorabpauschale wichtig sein, die dieser Soli-Rechner bewusst nicht selbst ermittelt.
Warum zeigt der Rechner den Soli-Anteil an der Gesamtsteuer?
Der reine Soli-Betrag wirkt ohne Kontext schnell größer oder kleiner, als er tatsächlich ist. Die Anteilswerte zeigen, wie viel vom Steuerabzug auf den Solidaritätszuschlag entfällt und wie klein der Effekt bezogen auf den Brutto-Kapitalertrag ist. Das hilft besonders, wenn du eine Bankabrechnung oder eine Steuerbescheinigung nachvollziehen willst.
Kann der Soli über die Steuererklärung zurückkommen?
Das hängt vom Gesamtfall ab. Der Bankabzug ist zunächst eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Über die Steuererklärung können eine Günstigerprüfung, nicht ausgeschöpfte Freistellungsaufträge, Verlustverrechnung oder ausländische Quellensteuer relevant werden. Der Rechner zeigt den rechnerischen Standardabzug und ersetzt keine Prüfung der späteren Veranlagung.