Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer-Rückrechnung?
ƒBruttoertrag aus gewünschtem Nettoertrag
Brutto=F+1−sgesamtNettoziel−F
Variablen
F
freier Sparer-Pauschbetrag-Der noch nicht genutzte Teil des Sparer-Pauschbetrags, höchstens bis zum Nettoziel.
sgesamt
Gesamtabzugssatz-Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als Anteil des steuerpflichtigen Kapitalertrags.
Brutto
benötigter Kapitalertrag vor Steuer-Kapitalertrag, der nach Steuerabzug rechnerisch das eingegebene Nettoziel ergibt.
Abzugssätze für die Rückrechnung
Die Tabelle zeigt, welcher Nettofaktor für steuerpflichtige Kapitalerträge im Rechner verwendet wird.
Kirchensteuer
KapESt
Soli
KiSt
Gesamtabzug
Nettofaktor
Einordnung
keine
25 %
1,375 %
0 %
26,375 %
73,625 %
klassischer Abzug mit 25 % Kapitalertragsteuer und Soli
Bayern oder Baden-Württemberg
24,51 %
1,348 %
1,961 %
27,819 %
72,181 %
8 % Kirchensteuer mit reduzierter Kapitalertragsteuer
übrige Bundesländer
24,45 %
1,345 %
2,2 %
27,995 %
72,005 %
9 % Kirchensteuer mit reduzierter Kapitalertragsteuer
Modell nach EStG, SolzG und BMF-Abgeltungsteuer-Schreiben. Das Datenjahr des Rechners ist 2026.
Beispiele vom Nettoziel zum Bruttoertrag
Die Beispiele zeigen, wie stark der freie Sparer-Pauschbetrag die nötige Bruttosumme senkt.
Fall
Nettoziel
genutzter Freibetrag
benötigter Bruttoertrag
Steuerabzug
Bruttoaufschlag
Einordnung
Single mit freiem Pauschbetrag
5.000,00 €
1.000,00 €
6.432,94 €
1.432,94 €
1.432,94 €
1.000 € des Nettoziels laufen steuerfrei durch den Pauschbetrag
Single ohne freien Pauschbetrag
5.000,00 €
0,00 €
6.791,17 €
1.791,17 €
1.791,17 €
das gesamte Nettoziel muss aus steuerpflichtigem Bruttoertrag kommen
Zusammenveranlagung
5.000,00 €
2.000,00 €
6.074,70 €
1.074,70 €
1.074,70 €
2.000 € gemeinsamer Pauschbetrag senken den nötigen Bruttoaufschlag deutlich
mit Kirchensteuer in Bayern
5.000,00 €
1.000,00 €
6.541,60 €
1.541,60 €
1.541,60 €
Kirchensteuer erhöht den Gesamtabzug, aber die Kapitalertragsteuer wird dafür reduziert
Alle Beispiele sind Modellwerte. Verlusttöpfe, Quellensteuer, Teilfreistellung und Günstigerprüfung können das tatsächliche Depot-Ergebnis ändern.
Formelweg bei ausgeschöpftem Sparer-Pauschbetrag
Wenn kein Pauschbetrag mehr frei ist, wird das Nettoziel direkt durch den verbleibenden Nettofaktor geteilt.
Kirchensteuer
Nettoziel
steuerpflichtiges Netto
Nettofaktor
steuerpflichtiges Brutto
Gesamtbrutto
Keine Kirchensteuer
3.000,00 €
3.000,00 €
73,625 %
4.074,70 €
4.074,70 €
Bayern (8 %)
3.000,00 €
3.000,00 €
72,181 %
4.156,20 €
4.156,20 €
Nordrhein-Westfalen (9 %)
3.000,00 €
3.000,00 €
72,005 %
4.166,38 €
4.166,38 €
Der Rechner rundet Geldbeträge auf Cent. Einzelne Banken können bei Sammelabrechnungen anders runden.
Häufig gestellte Fragen zum Kapitalertragsteuer rückwärts berechnen
Was berechnet der Kapitalertragsteuer-Rückwärts-Rechner?
Der Rechner beantwortet die Frage, wie hoch ein Kapitalertrag vor Steuern ungefähr sein muss, damit nach Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, optionaler Kirchensteuer und freiem Sparer-Pauschbetrag ein bestimmter Nettobetrag übrig bleibt.
Warum ist die Rückrechnung nicht einfach Netto geteilt durch 0,75?
Auf steuerpflichtige Kapitalerträge fällt nicht nur Kapitalertragsteuer an. Der Solidaritätszuschlag kommt hinzu, und bei Kirchensteuer wird die Kapitalertragsteuer nach der besonderen Kapitalertragsformel reduziert. Außerdem kann ein noch freier Sparer-Pauschbetrag einen Teil des Nettoziels steuerfrei abdecken.
Wie wirkt der Sparer-Pauschbetrag in der Rückrechnung?
Der freie Pauschbetrag wird zuerst vom Nettoziel abgedeckt. Wenn du 5.000 € netto möchtest und noch 1.000 € Pauschbetrag frei sind, muss nur der verbleibende Teil von 4.000 € aus steuerpflichtigem Bruttoertrag zurückgerechnet werden.
Was trage ich bei bereits genutztem Sparer-Pauschbetrag ein?
Trage den Teil ein, der im laufenden Steuerjahr schon durch Zinsen, Dividenden, Fondsabrechnungen oder andere Kapitalerträge verbraucht wurde. Bei Einzelveranlagung liegt die Grenze im Rechner bei 1.000 €, bei Zusammenveranlagung bei 2.000 €.
Warum unterscheidet der Rechner Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer?
Bayern und Baden-Württemberg erheben im Modell 8 % Kirchensteuer, die übrigen Bundesländer 9 %. Bei Kapitalerträgen verändert das nicht nur die Kirchensteuer, sondern auch die reduzierte Kapitalertragsteuerbasis.
Ist die Kirchensteuer hier genauso gerechnet wie bei Lohnsteuer?
Nein. Bei Lohnsteuer ist Kirchensteuer meist ein prozentualer Zuschlag auf die Lohnsteuer. Bei Kapitalerträgen wird die Kapitalertragsteuer wegen des pauschalen Sonderausgabeneffekts der Kirchensteuer reduziert. Deshalb nutzt der Rechner eine eigene Formel für Kapitalerträge.
Berücksichtigt der Rechner Verlusttöpfe oder Quellensteuer?
Nein. Verlusttöpfe, anrechenbare ausländische Quellensteuer, Teilfreistellungen bei Fonds und Depotüberträge können die echte Bankabrechnung verändern. Der Rechner zeigt die Rückrechnung für einen steuerpflichtigen Kapitalertrag nach freiem Pauschbetrag.
Passt der Rechner für ETF-Verkäufe?
Nur, wenn der steuerpflichtige Anteil bereits feststeht. Bei Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds kann eine Teilfreistellung greifen. Dann solltest du erst den steuerpflichtigen Ertrag nach Teilfreistellung bestimmen und diesen Wert als Ziel für die Rückrechnung einordnen.
Was bedeutet Bruttoaufschlag im Ergebnis?
Der Bruttoaufschlag ist die Differenz zwischen gewünschtem Netto und nötigem Kapitalertrag vor Steuer. In diesem Modell entspricht er dem Steuerabzug, weil der freie Sparer-Pauschbetrag steuerfrei in das Nettoziel einfließt und nur der restliche Betrag zurückgerechnet wird.
Warum kann das Bank-Ergebnis um wenige Cent abweichen?
Banken rechnen pro Abrechnung, Wertpapier, Steuerart oder Sammelposten mit eigenen Rundungsschritten. Der Rechner rundet Geldbeträge auf Cent und ist als Planungsrechnung gedacht, nicht als Ersatz für eine Steuerbescheinigung.
Wann ist die Günstigerprüfung relevant?
Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt, kann die Günstigerprüfung in der Steuererklärung vorteilhaft sein. Diese Rückrechnung bildet den typischen Kapitalertragsteuerabzug ab und ersetzt keine Vergleichsrechnung im Einkommensteuerbescheid.