Reduzierter Satz wegen Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer
Kirchensteuer 8 % effektiv
1,96 %
Bayern, Baden-Württemberg
Gesamt (mit Kirche 8 %)
27,82 %
Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer zusammen
Abgeltungsteuer mit Kirche 9 %
24,45 %
Reduzierter Satz wegen Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer
Kirchensteuer 9 % effektiv
2,20 %
Übrige Bundesländer
Gesamt (mit Kirche 9 %)
27,99 %
Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer zusammen
Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € (Single) / 2.000 € (Verheiratet). Bei Kirchensteuerpflicht ist der Kapitalertragsteuer-Satz effektiv reduziert.
Häufig gestellte Fragen zum Vorabpauschale-Rechner
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf Investmentfonds und ETFs seit 2018. Besteuert wird ein fiktiver Mindestgewinn (Basisertrag), auch wenn keine Ausschüttung erfolgt. Bei Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale angerechnet.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Vorabpauschale = (Fondswert Jahresanfang × Basiszins × 0,7) - Ausschüttungen. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt. Bei Verlusten fällt keine Vorabpauschale an. Dann werden die Teilfreistellung und der Sparerpauschbetrag abgezogen.
Warum ist der Basiszins für die Vorabpauschale wichtig?
Der Basiszins wird jährlich festgelegt und ist die Grundlage für den Basisertrag. Der Rechner sollte den im jeweiligen Steuerjahr gültigen Basiszins verwenden. Ändert sich der Basiszins, ändert sich auch die mögliche Vorabpauschale, selbst wenn sich Fondsbestand und Ausschüttungen nicht ändern.
Was ist die Teilfreistellung?
Die Teilfreistellung reduziert die steuerpflichtige Vorabpauschale: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60-80 %, Rentenfonds 0 %. Ein Aktienfonds-ETF mit 100 € Vorabpauschale: Nur 70 € sind steuerpflichtig.
Wie wird die Vorabpauschale eingezogen?
Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch und bucht sie Anfang des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab. Bei fehlendem Guthaben werden Anteile verkauft oder Soll-Zinsen berechnet. Wichtig: Ausreichend Deckung sicherstellen.
Schützt der Sparerpauschbetrag vor der Vorabpauschale?
Ja, der Sparerpauschbetrag (1.000 €/2.000 € bei Zusammenveranlagung) wird von der Depotbank automatisch berücksichtigt, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Erst darüber hinaus fällt Abgeltungsteuer (26,375 %) an.
Was passiert bei negativer Wertentwicklung?
Bei Verlusten fällt keine Vorabpauschale an. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt. Hat der Fonds 5 % Verlust gemacht, beträgt die Vorabpauschale null, auch bei positivem Basisertrag.
Wie wirkt sich die Vorabpauschale auf den Verkauf aus?
Beim Verkauf werden alle gezahlten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Es findet keine Doppelbesteuerung statt. Effektiv wird die Steuerzahlung nur vorgezogen, nicht erhöht.
Gilt die Vorabpauschale auch für ausländische Depots?
Bei ausländischen Depots wird die Vorabpauschale nicht automatisch eingezogen. Du musst die Steuer selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben und zahlen. Die Berechnung ist identisch.
Wie unterscheiden sich thesaurierende und ausschüttende Fonds?
Bei ausschüttenden Fonds werden Dividenden von der Vorabpauschale abgezogen, oft bleibt dann keine Vorabpauschale übrig. Thesaurierende Fonds zahlen die volle Vorabpauschale. Langfristig ergibt sich durch die Anrechnung beim Verkauf kein Nachteil.
Welche Eingaben braucht der Vorabpauschale-Rechner?
Wichtig sind Fondsart, Jahresanfangswert, Jahresendwert, Ausschüttungen, Basiszins, Teilfreistellung, genutzter Freistellungsauftrag und Kirchensteuer. Bei Käufen während des Jahres muss der Zeitraum anteilig berücksichtigt werden. Ohne diese Angaben lässt sich die steuerpflichtige Vorabpauschale nicht sauber schätzen.
Warum wird die Vorabpauschale später beim Verkauf angerechnet?
Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung thesaurierender Fonds. Damit derselbe Wertzuwachs nicht doppelt besteuert wird, werden bereits versteuerte Vorabpauschalen beim späteren Verkauf berücksichtigt. Der Rechner sollte deshalb nicht nur die aktuelle Steuer zeigen, sondern auch erklären, dass sie den späteren steuerpflichtigen Gewinn mindert.