2,4 % kinderlos, 1,8 % mit 1 Kind, 1,55 %/1,3 %/1,05 %/0,8 % bei 2/3/4/5+ Kindern; Sachsen: AG 1,3 %, AN jeweils 0,5 Prozentpunkte höher
5.812,50 €
ca. 139,50 €
BBG = Beitragsbemessungsgrenze. Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil 2026: 2,4 % kinderlos, 1,8 % mit 1 Kind, 1,55 %/1,3 %/1,05 %/0,8 % bei 2/3/4/5+ Kindern; Sachsen: AG 1,3 %, AN jeweils 0,5 Prozentpunkte höher.
Häufig gestellte Fragen zum Einkommensrechner
Wie berechnet sich das Nettoeinkommen?
Netto = Brutto minus Lohnsteuer minus Solidaritätszuschlag minus ggf. Kirchensteuer minus Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung). Die Höhe hängt von Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchenzugehörigkeit und Bundesland ab.
Was bedeuten die Steuerklassen?
Steuerklasse I: Ledig, geschieden, verwitwet. II: Alleinerziehend (Entlastungsbetrag). III: Verheiratet (höheres Einkommen), Partner hat V. IV: Verheiratet (ähnliches Einkommen). V: Verheiratet (geringeres Einkommen), Partner hat III. VI: Zweitjob.
Welche Kombination von Steuerklassen ist optimal?
III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Verhältnis 60:40 oder mehr). IV/IV bei ähnlichem Einkommen. IV/IV mit Faktor ist die genaueste Variante und verhindert Nachzahlungen. Die Wahl beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung, nicht die Jahressteuerlast.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge?
Arbeitnehmeranteile 2026 sind Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,45 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 % und Pflegeversicherung je nach Kinderzahl und Sachsen-Regel. Beitragsbemessungsgrenzen beachten.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Obergrenze für Sozialversicherungsbeiträge. 2026: Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr, bundeseinheitlich). Einkommen darüber wird im jeweiligen Versicherungszweig nicht mehr verbeitragt.
Lohnt sich Kirchensteuer-Austritt finanziell?
Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern/Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer. Bei 4.000 € Brutto (Stkl. I) spart der Austritt ca. 30-50 €/Monat. Bedenke aber: Kirchliche Dienste (Taufe, Hochzeit, Beerdigung) entfallen.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer beziehungsweise Einkommensteuer. Seit 2021 fällt er für viele Steuerzahler weg. 2026 liegt die Freigrenze bei 20.350 € Einkommensteuer pro Jahr für Einzelveranlagte und 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Bei höheren Einkommen wird er teilweise oder voll erhoben.
Nutze die Eingaben, die der jeweilige Rechner abfragt. Prüfe Beträge, Daten und Annahmen getrennt, damit das Ergebnis nachvollziehbar bleibt.
Warum sollte ich die Eingaben beim Einkommensrechner prüfen?
Kleine Eingabefehler können das Ergebnis stark verändern. Prüfe deshalb die wichtigsten Werte und rechne bei unsicheren Annahmen mit realistischen Alternativen.