Steuerklassenwechsel jederzeit möglich (Formular bei Finanzamt)
Einkommensteuer-Tarif 2026
Steuersätze nach zu versteuerndem Einkommen
Zone
Von
Bis
Grenzsteuersatz
Grundfreibetrag
0 €
12.348
0 %
Progressionszone 1
12.349
17.799
14 - 24 %
Progressionszone 2
17.800
69.878
24 - 42 %
Proportionalzone
69.879
277.825
42 %
Reichensteuer
277.826
∞
45 %
Tarif 2026 nach § 32a EStG
Häufig gestellte Fragen zum Ehegattensplitting-Rechner
Was ist das Ehegattensplitting?
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen beider Ehepartner halbiert, die Steuer darauf berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Das führt besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen zu einer niedrigeren Steuerlast als bei Einzelveranlagung.
Wann lohnt sich das Ehegattensplitting am meisten?
Der Vorteil ist am größten, wenn ein Partner viel und der andere wenig oder gar nicht verdient (Alleinverdiener-Ehe). Bei etwa gleichen Einkommen bringt das Splitting kaum Vorteile. Die maximale Ersparnis liegt bei ca. 18.000 € pro Jahr.
Gilt das Splitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja, seit 2013 können auch eingetragene Lebenspartner und seit 2017 gleichgeschlechtliche Ehepaare das Ehegattensplitting nutzen. Die Regelung wurde rückwirkend angewendet.
Was ist der Unterschied zu Steuerklasse 3/5?
Steuerklassen 3/5 sind nur Vorauszahlungen. Die endgültige Steuerlast wird bei der Steuererklärung mit Splitting berechnet. Klasse 3/5 kann zu Nachzahlungen führen, wenn der Klasse-5-Partner mehr verdient als erwartet.
Können wir uns auch einzeln veranlagen lassen?
Ja, Ehepaare können jedes Jahr neu wählen zwischen Zusammenveranlagung (Splitting) und Einzelveranlagung. Einzelveranlagung kann günstiger sein, wenn z. B. ein Partner hohe Verluste oder Abfindungen hatte.
Wirkt sich das Splitting auf Sozialleistungen aus?
Ja, bei Elterngeld, Arbeitslosengeld und anderen Lohnersatzleistungen wird das Netto des betroffenen Partners berechnet. Steuerklasse 5 kann zu niedrigeren Leistungen führen. Deshalb lohnt sich bei geplanten Lohnersatzleistungen oft ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Im Trennungsjahr kann noch gemeinsam veranlagt werden. Ab dem Folgejahr müssen beide Partner einzeln veranlagen. Die Steuervorteile des Splittings entfallen dann vollständig.
Kann ich das Splitting auch rückwirkend beantragen?
Ja, bei der Steuererklärung kannst du für das entsprechende Jahr die Zusammenveranlagung wählen. Die Frist ist 4 Jahre (bei Abgabepflicht 7 Jahre). Änderung eines Bescheids ist per Einspruch möglich.
Welche Eingaben braucht der Ehegattensplitting-Rechner?
Wichtig sind die zu versteuernden Einkommen beider Partner, Veranlagungsart, Steuerjahr, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Lohnersatzleistungen, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Für einen sauberen Vergleich sollten Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung mit denselben Abzügen gerechnet werden.
Warum kann Einzelveranlagung trotz Splittingvorteil günstiger sein?
Einzelveranlagung kann sich lohnen, wenn ein Partner hohe außergewöhnliche Belastungen, Verluste, Abfindungen, Lohnersatzleistungen oder besondere Steuerermäßigungen hat. Der Rechner sollte deshalb nicht nur den Splittingtarif zeigen, sondern auch typische Gründe für eine getrennte Veranlagung sichtbar machen.