Vergleiche die Steuerklassen für Ehepaare beim Monatsnetto, etwa IV/IV gegen III/V. Inklusive Faktorverfahren, Jahressteuer und dem Nachzahlungsrisiko.
Steuerklassenwahl vergleichen
Vergleiche Monatsnetto, Steuerabzug und Jahresausgleich für Ehepaare.
Monatsnetto und Jahresausgleich
Vergleich von IV/IV, III/V, V/III und Faktorverfahren
Gib die beiden Monatsbruttos ein und starte den Vergleich.
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Einbehaltene Lohnsteuer-Monatlicher Modellabzug aus der gewählten Steuerklassenkombination.
EST
Gemeinsame Einkommensteuer-Geschätzte Jahressteuer nach Zusammenveranlagung und Splittingtarif.
Steuerklassenwahl 2026: Beispielvergleich
Das Beispiel nutzt 5.000 € und 2.500 € Monatsbrutto ohne Kirchensteuer. Es zeigt, warum Monatsnetto und Jahresausgleich zusammen betrachtet werden müssen.
Kombination
Monatsnetto
Steuerabzug/Jahr
Ausgleich
Risiko
IV/IV
4.965,58 €
11.378,00 €
voraussichtliche Erstattung: 484,00 €
mittel
III/V
5.057,25 €
10.278,00 €
voraussichtliche Nachzahlung: 616,00 €
mittel
V/III
4.777,83 €
13.631,00 €
voraussichtliche Erstattung: 2.737,00 €
hoch
IV/IV mit Faktor
5.006,35 €
10.888,75 €
voraussichtliche Nachzahlung: 5,25 €
niedrig
Sozialversicherung wird im Modell mit den zentralen Jahreswerten gerechnet. Die endgültige Steuer hängt von der Steuererklärung ab.
Häufig gestellte Fragen zum Steuerklassenwahl-Rechner
Was berechnet der Steuerklassenwahl-Rechner?
Der Rechner vergleicht IV/IV, III/V, V/III und IV/IV mit Faktor für zwei Arbeitslöhne. Er zeigt nicht nur das gemeinsame Monatsnetto, sondern auch, ob der laufende Steuerabzug eher zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung führen kann.
Spare ich durch III/V wirklich Steuern?
Nein. III/V kann das laufende Monatsnetto verschieben, ändert aber nicht automatisch die endgültige Einkommensteuer. Bei der Steuererklärung wird die gemeinsame Jahressteuer berechnet. Wenn unterjährig zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, entsteht eine Nachzahlung.
Wann ist IV/IV sinnvoll?
IV/IV ist häufig passend, wenn beide Einkommen ähnlich hoch sind. Der laufende Abzug verteilt sich gleichmäßiger und die Abweichung zur gemeinsamen Jahressteuer bleibt im Modell oft kleiner. Einfacher ist IV/IV auch, wenn du keine große Verschiebung beim Monatsnetto brauchst.
Wann kann III/V sinnvoll sein?
III/V kann sinnvoll wirken, wenn eine Person deutlich mehr verdient und mehr laufendes Monatsnetto gebraucht wird. Genau dann steigt aber oft auch das Nachzahlungsrisiko. Der Rechner zeigt deshalb Monatsnetto und Jahresausgleich nebeneinander.
Was ist das Faktorverfahren?
Beim Faktorverfahren bleiben beide Personen in Steuerklasse IV, aber der Lohnsteuerabzug wird mit einem Faktor angepasst. Ziel ist, den laufenden Abzug näher an die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer zu bringen. Dadurch fällt das Monatsnetto oft niedriger aus als bei III/V, aber der Jahresausgleich wird planbarer.
Warum kann V/III besser sein als III/V?
V/III ist die gespiegelte Variante. Sie ist nur dann logisch, wenn Person B das höhere Einkommen hat oder wenn bewusst dort mehr Netto entstehen soll. Der Rechner zeigt beide Richtungen, damit die Rollen nicht stillschweigend festgelegt werden.
Warum weicht meine echte Lohnabrechnung ab?
Die echte Abrechnung kennt ELStAM-Daten, Freibeträge, Kinderfreibeträge, Krankenkasse, Zusatzbeitrag, Kirchensteuermerkmal, Bundesland, Einmalzahlungen und weitere Details. Der Rechner nutzt zentrale Jahreswerte und ist eine Planungsrechnung.
Ist Kirchensteuer berücksichtigt?
Ja, wenn du eine Kirchensteuer-Option auswählst. Baden-Württemberg und Bayern werden mit 8 % modelliert, die übrigen Bundesländer mit 9 %. Ohne Kirchensteuer bleibt der Kirchensteuerbetrag im Vergleich bei 0 €.
Was bedeutet eine negative Ausgleichszahl?
Eine negative Ausgleichszahl bedeutet im Modell, dass im Laufe des Jahres weniger Steuer einbehalten wird als die geschätzte gemeinsame Jahressteuer. Das ist kein Fehler, sondern ein Hinweis auf eine mögliche Nachzahlung.
Wann sollte ich zusätzlich beraten lassen?
Sobald Ersatzleistungen, Selbstständigkeit, Mieteinnahmen, hohe Freibeträge, Steuerklassenwechsel kurz vor Geburt oder größere Einmalzahlungen im Spiel sind, reicht ein Standardrechner nicht mehr. Dann solltest du die Entscheidung mit den konkreten Bescheiden und Fristen prüfen.