Steuerersparnis-Gesparte Steuern durch Spendenabzug
zvE
Zu versteuerndes Einkommen-Einkünfte nach Abzügen
S
Spende-Abzugsfähiger Betrag (max. 20 % des Einkommens)
Steuerersparnis durch Spenden (Beispiele)
Geschätzte Ersparnis nach zu versteuerndem Einkommen
Einkommen
Grenzsteuersatz
Ersparnis 1.000 €
Ersparnis 5.000 €
20.000 €
ca. 27 %
ca. 270 €
ca. 1.350 €
40.000 €
ca. 36 %
ca. 360 €
ca. 1.800 €
60.000 €
ca. 42 %
ca. 420 €
ca. 2.100 €
100.000 €
42 %
ca. 420 €
ca. 2.100 €
300.000 €
45 %
ca. 450 €
ca. 2.250 €
Werte inkl. Soli (5,5 %). Kirchensteuer erhöht die Ersparnis um weitere ca. 8-9 %. Höchstbetrag: 20 % des Einkommens.
Häufig gestellte Fragen zum Spendenrechner
Wie viel kann ich als Spende von der Steuer absetzen?
Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10b EStG). Übersteigt die Spende den Höchstbetrag, kann der Rest in das nächste Jahr vorgetragen werden (Spendenvortrag).
Brauche ich eine Spendenquittung?
Für Spenden bis 300 € reicht als Nachweis ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung oder ein Einzahlungsbeleg. Ab 300 € benötigst du eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) nach amtlichem Muster. Diese erhältst du vom Spendenempfänger.
Wie hoch ist meine Steuerersparnis durch Spenden?
Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % sparst du pro 100 € Spende ca. 42 € Einkommensteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Bei niedrigerem Einkommen und Steuersatz ist die Ersparnis geringer.
Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?
Absetzbar sind Spenden an: gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, politische Parteien (besondere Regelung), wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen, Katastrophenhilfe. Nicht absetzbar: Spenden an Privatpersonen, Freundschaftsdienste oder Mitgliedsbeiträge für Freizeitvereine.
Wie werden Parteispenden steuerlich behandelt?
Parteispenden haben eine Doppelbegünstigung: 50 % der Spende (max. 825 € pro Person, 1.650 € bei Zusammenveranlagung) werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus können bis zu 1.650 € (3.300 € bei Zusammenveranlagung) als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Kann ich Sachspenden absetzen?
Ja, Sachspenden sind ebenfalls absetzbar. Der Wert bemisst sich nach dem Verkehrswert (Zeitwert) des gespendeten Gegenstands. Bei neuen Gegenständen gilt der Einkaufspreis, bei gebrauchten ein geschätzter Marktwert. Eine Zuwendungsbestätigung mit Wertangabe ist erforderlich.
Was ist der Spendenvortrag?
Übersteigt die Spende den Höchstbetrag von 20 % des Einkommens, wird der übersteigende Betrag automatisch in das nächste Steuerjahr vorgetragen. Der Vortrag kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Er wird in der Steuererklärung des Folgejahres berücksichtigt.
Kann ich an ausländische Organisationen spenden und absetzen?
Spenden an Organisationen in der EU/EWR können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Die Organisation muss die deutschen Gemeinnützigkeitskriterien erfüllen. In der Praxis ist der Nachweis oft schwierig. Spenden an Organisationen außerhalb der EU/EWR sind nicht absetzbar.
Welche Eingaben braucht der Spendenrechner?
Du brauchst Einkommen, Spendenbetrag, Empfängerart, Parteispenden, mögliche Sachspenden, Spendenvortrag und Veranlagungsart. Für die Steuererklärung zählt außerdem, ob ein vereinfachter Nachweis reicht oder eine Zuwendungsbestätigung benötigt wird.
Warum zählt die Art der Spende steuerlich so stark?
Normale Spenden, Parteispenden, Mitgliedsbeiträge und Sachspenden werden unterschiedlich behandelt. Parteispenden können teilweise direkt die Steuerschuld mindern, während klassische Spenden als Sonderausgaben wirken. Der Rechner muss diese Gruppen deshalb getrennt behandeln.