Wie berechnet der Steuer-Rentner-Rechner die Steuerreserve?
ƒRentensteuer mit festem Rentenfreibetrag
S=ESt(R−F−W−A+E)+SolZ+KiSt−V
Variablen
S
offene Steuerreserve-Geschätzte Jahressteuer nach Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer und bereits gezahlter Steuer.
R
Jahresbruttorente-Gesetzliche Bruttorente im betrachteten Steuerjahr.
F
Rentenfreibetrag-Persönlicher steuerfreier Eurobetrag aus dem Jahr nach Rentenbeginn.
W
Werbungskostenpauschale-Pauschaler Abzug für Renteneinkünfte im Modell.
A
abziehbare Ausgaben-KV/PV-Beiträge, Sonderausgaben und weitere im Modell eingetragene Abzüge.
E
weitere Einkünfte-Steuerpflichtige Jahreseinkünfte außerhalb der gesetzlichen Rente.
V
Vorauszahlungen-Bereits gezahlte Einkommensteuer oder einbehaltene Steuer.
Beispielrechnungen für Rentnersteuer
Die Beispiele zeigen, warum Jahresrente, Rentenbeginn und weitere Einkünfte zusammen betrachtet werden müssen.
Fall
Jahresrente
Beginn
Freibetrag
zvE
Jahressteuer
Monatsreserve
Einordnung
Voreinstellung
24.000,00 €
2026
3.840,00 €
17.258,00 €
907,00 €
75,58 €
aktuelle Rente ohne weitere Einkünfte
Niedrige Jahresrente
16.000,00 €
2026
2.560,00 €
10.538,00 €
0,00 €
0,00 €
trotz steuerpflichtigem Anteil oft noch ohne Steuer
Bestandsrente plus Miete
30.000,00 €
2015
5.400,00 €
26.898,00 €
3.661,31 €
305,11 €
fester Rentenfreibetrag, weitere Einkünfte und Kirchensteuer
Zusammenveranlagung
36.000,00 €
2026
4.800,00 €
37.898,00 €
2.833,92 €
69,49 €
Splittingtarif mit bereits gezahlter Steuer
Modellwerte auf Basis des aktuellen Einkommensteuertarifs. Der Steuerbescheid kann durch weitere Abzüge, Kapitalerträge, außergewöhnliche Belastungen und Vorauszahlungen abweichen.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
Der Rentenbeginn bestimmt den steuerpflichtigen Anteil. Der steuerfreie Teil wird als Eurobetrag festgeschrieben.
Rentenbeginn
Steuerpflichtig
Steuerfrei
Einordnung
2005
50 %
50 %
Startjahr der nachgelagerten Besteuerung
2010
60 %
40 %
ältere Bestandsrente mit höherem Freibetrag
2020
80 %
20 %
letzter Bereich vor verlangsamtem Anstieg
2026
84 %
16 %
aktueller Neurentner-Jahrgang
2058
100 %
0 %
nach aktueller Staffel volle Besteuerung
Die Quellenbasis bilden Hinweise der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenbesteuerung und § 22 EStG. Der Rechner nutzt die bestehende Rentenreferenzfunktion.
Rechengrößen im Tarifjahr 2026
Diese Werte erklären, warum eine steuerpflichtige Rente nicht automatisch zu einer Steuerzahlung führt.
Wert
Betrag
Einordnung
Grundfreibetrag
12.348,00 €
Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen entsteht bei Einzelveranlagung keine tarifliche Einkommensteuer.
Besteuerungsanteil für aktuelle Neurentner
84 %
Dieser Anteil der gesetzlichen Rente geht in die steuerliche Ausgangsrechnung ein.
Werbungskostenpauschale
102,00 €
Pauschaler Abzug für Renteneinkünfte, sofern keine höheren Werbungskosten eingetragen werden.
Sonderausgaben-Pauschbetrag
36,00 € oder 72,00 €
Mindestwert für Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung.
Voreingestellte offene Steuerreserve
907,00 €
Monatlich wären das im Standardfall rund 75,58 €.
Die Quellenbasis bilden Hinweise der Deutschen Rentenversicherung zum Besteuerungsanteil und Daten des Bundesministeriums der Finanzen zum Einkommensteuertarif.
Häufig gestellte Fragen zum Steuer-Rentner-Rechner
Was berechnet der Steuer-Rentner-Rechner?
Der Rechner schätzt, ob aus gesetzlicher Rente, weiteren Einkünften und abziehbaren Ausgaben eine Einkommensteuer entsteht. Er zeigt steuerpflichtige Rente, persönlichen Rentenfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen, Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer und die offene Steuerreserve nach Vorauszahlungen.
Warum braucht der Rechner das Jahr des Rentenbeginns?
Das Jahr des Rentenbeginns bestimmt den Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente. Aus dem steuerfreien Anteil der ersten vollen Jahresbruttorente entsteht ein persönlicher Freibetrag in Euro. Dieser Eurobetrag bleibt bei Bestandsrenten grundsätzlich bestehen, auch wenn die Rente später steigt.
Warum ist die erste volle Jahresbruttorente eine eigene Eingabe?
Bei Bestandsrenten reicht die aktuelle Jahresrente nicht aus, weil spätere Rentenerhöhungen den ursprünglichen Freibetrag nicht proportional erhöhen. Die erste volle Jahresbruttorente ist die Basis, aus der der steuerfreie Eurobetrag abgeleitet wird. Ohne diesen Wert wird die Steuerreserve schnell zu grob.
Was gilt für Neurentner im Jahr 2026?
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 liegt der Besteuerungsanteil nach der Deutschen Rentenversicherung bei 84 %. Der übrige Anteil der ersten vollen Jahresbruttorente bleibt als persönlicher Rentenfreibetrag steuerfrei. Entscheidend ist trotzdem das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Warum kann eine steuerpflichtige Rente trotzdem steuerfrei bleiben?
Steuerpflichtig bedeutet zuerst nur, dass ein Teil der Rente in die Einkommensteuerrechnung eingeht. Danach wirken Rentenfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Sonderausgaben und der Grundfreibetrag. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen oberhalb des steuerfreien Bereichs liegt, entsteht Einkommensteuer.
Welche weiteren Einkünfte sollte ich eintragen?
Trage steuerpflichtige Jahreswerte ein, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente in die Einkommensteuer gehören. Dazu können Mieteinnahmen, Arbeitslohn, Nebenjob, Betriebsrente, private Renten oder andere laufende Einkünfte gehören. Kapitalerträge können Sonderregeln haben und sollten nicht ungeprüft pauschal übernommen werden.
Wie werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt?
Der Rechner zieht den eingetragenen abziehbaren Jahresbetrag als Sonderausgaben ab. Er berechnet die Beiträge nicht selbst, weil KVdR, freiwillige gesetzliche Versicherung, private Krankenversicherung und Zuschüsse unterschiedlich funktionieren. Für die Netto-Rente ist der Rente-Brutto-Netto-Rechner die passendere Ergänzung.
Was bedeutet die monatliche Steuerreserve?
Die monatliche Steuerreserve verteilt die geschätzte offene Jahressteuer gleichmäßig auf zwölf Monate. Dieser Wert ist keine echte Vorauszahlung, sondern eine Liquiditätsplanung. Wenn bereits Vorauszahlungen oder einbehaltene Steuern eingetragen sind, zieht der Rechner diese von der geschätzten Jahressteuer ab.
Kann ich Ehepaare mit dem Rechner prüfen?
Ja, die Zusammenveranlagung nutzt den Splittingtarif. Wichtig ist dann, dass die Rente, weitere Einkünfte, Abzüge und Vorauszahlungen als gemeinsame Jahreswerte eingetragen werden. Der Rechner trennt die Partner nicht einzeln auf und ersetzt keinen Vergleich einzelner Rentenbescheide.
Welche Unterlagen brauche ich für eine brauchbare Schätzung?
Am hilfreichsten sind Rentenbezugsmitteilung, Rentenanpassungsmitteilung, letzter Einkommensteuerbescheid, Nachweise zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Unterlagen zu weiteren Einkünften und Vorauszahlungsbescheide. Bei älteren Renten ist der Wert aus dem ersten vollen Rentenjahr besonders wichtig.
Warum weicht der Rechner vom Steuerbescheid ab?
Der Steuerbescheid kann Kapitalerträge, ausländische Renten, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kirchensteuererstattungen, Rentennachzahlungen und weitere Sonderfälle enthalten. Der Rechner macht die Hauptmechanik sichtbar, aber nicht jeden Bescheidbaustein.
Wann sollte ich den Steuerbescheid prüfen lassen?
Eine Prüfung lohnt sich bei mehreren Renten, Mieteinnahmen, Nebenjob, Auslandssachverhalten, hohen Krankheitskosten, Kirchensteuer, Vorauszahlungen, älteren Bestandsrenten oder einer Aufforderung vom Finanzamt. In solchen Fällen können kleine Eingabeunterschiede zu spürbar anderen Steuerwerten führen.