Wie berechnet der Rentensteuer-Rechner die Jahressteuer?
ƒRentensteuer mit Rentenfreibetrag und Einkommensteuertarif
S=ESt(R−F−W−A+E)+SolZ+KiSt
Variablen
S
Jahressteuer-Geschätzte Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
R
Jahresbruttorente-Gesetzliche Bruttorente im betrachteten Steuerjahr.
F
Rentenfreibetrag-Persönlicher steuerfreier Eurobetrag aus erster voller Jahresbruttorente und steuerfreiem Anteil.
W
Werbungskostenpauschale-Pauschaler Abzug für Renteneinkünfte im Modell.
A
Abziehbare Ausgaben-KV/PV-Beiträge und weitere abziehbare Ausgaben im Modell.
E
Weitere Einkünfte-Weitere steuerpflichtige Jahreseinkünfte außerhalb der gesetzlichen Rente.
Rentensteuer-Beispiele im aktuellen Tarif
Die Beispiele rechnen mit Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer, mit 2.800 € abziehbaren KV/PV-Beiträgen und ohne Vorauszahlungen.
Jahresbruttorente
Rentenbeginn
Rentenfreibetrag
Steuerpflichtige Rente
Zu versteuerndes Einkommen
Jahressteuer
12.000,00 €
2026
1.920,00 €
10.080,00 €
7.178,00 €
0,00 €
24.000,00 €
2026
3.840,00 €
20.160,00 €
17.258,00 €
907,00 €
36.000,00 €
2026
5.760,00 €
30.240,00 €
27.338,00 €
3.478,00 €
24.000,00 €
2026
3.840,00 €
20.160,00 €
29.258,00 €
4.008,00 €
30.000,00 €
2010
8.800,00 €
21.200,00 €
18.298,00 €
1.154,00 €
Die Tabelle zeigt Modellwerte. Der echte Steuerbescheid kann durch weitere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Vorauszahlungen abweichen.
Wichtige Rechengrößen 2026
Diese Werte erklären, warum die steuerpflichtige Rente nicht automatisch die tatsächliche Einkommensteuer ist.
Wert
Betrag
Einordnung
Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026
84 %
Dieser Anteil der gesetzlichen Rente geht für Neurentner in die Steuerrechnung ein.
Steuerfreier Anteil bei Rentenbeginn 2026
16 %
Aus diesem Anteil der ersten vollen Jahresbruttorente entsteht der persönliche Freibetrag.
Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif
12.348,00 €
Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt bei Einzelveranlagung keine tarifliche Einkommensteuer an.
Werbungskostenpauschale für Renteneinkünfte
102,00 €
Pauschaler Abzug im Modell, wenn keine höheren Werbungskosten angesetzt werden.
Sonderausgaben-Pauschbetrag
36,00 € oder 72,00 €
Mindestwert für Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung, falls keine höheren abziehbaren Ausgaben eingetragen sind.
Quellenbasis: Deutsche Rentenversicherung zum Besteuerungsanteil 2026 und Bundesministerium der Finanzen zum Einkommensteuertarif 2026.
Häufig gestellte Fragen zum Rentensteuer-Rechner
Was berechnet der Rentensteuer-Rechner?
Der Rechner schätzt die Einkommensteuer auf gesetzliche Renteneinkünfte im aktuellen Einkommensteuertarif. Er berücksichtigt Jahresbruttorente, Rentenbeginnjahr, erste volle Jahresbruttorente, weitere steuerpflichtige Einkünfte, abziehbare KV/PV-Beiträge, weitere Abzüge, Veranlagung, Kirchensteuer und bereits gezahlte Steuer.
Warum ist der Besteuerungsanteil nicht die Steuer?
Der Besteuerungsanteil sagt nur, welcher Anteil der gesetzlichen Rente grundsätzlich steuerpflichtig ist. Daraus entsteht noch keine Einkommensteuer. Erst nach Rentenfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben, weiteren Einkünften und Grundfreibetrag ergibt sich das zu versteuernde Einkommen und daraus die Steuer.
Warum fragt der Rechner nach der ersten vollen Jahresbruttorente?
Der steuerfreie Rentenbetrag wird aus dem steuerfreien Anteil der ersten vollen Jahresbruttorente abgeleitet und bleibt bei Bestandsrenten als Eurobetrag bestehen. Wenn die Rente später durch Anpassungen steigt, wächst der Freibetrag nicht im gleichen Verhältnis mit. Deshalb ist dieser Bescheidwert wichtig.
Was gilt für Neurentner im Jahr 2026?
Für Rentenbeginn im Jahr 2026 liegt der Besteuerungsanteil nach der Deutschen Rentenversicherung bei 84 %. Die übrigen 16 % der ersten vollen Jahresbruttorente bilden den steuerfreien Anteil. Der Rechner nutzt diese Staffel über die vorhandene Rentenreferenzfunktion.
Warum kann trotz steuerpflichtiger Rente keine Einkommensteuer entstehen?
Eine steuerpflichtige Rente ist noch nicht automatisch steuerpflichtiges Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben senken das zu versteuernde Einkommen. Liegt es danach unter dem Grundfreibetrag, entsteht im Modell keine tarifliche Einkommensteuer.
Wie werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge behandelt?
Der Rechner zieht die eingetragenen abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ab. Er berechnet diese Beiträge nicht selbst. Für eine kombinierte Netto-Sicht ist der Rente-Brutto-Netto-Rechner besser, weil er KVdR, freiwillige GKV, PKV-Zuschuss und Pflegeversicherung gesondert modelliert.
Was bedeutet die offene Steuerreserve?
Die offene Steuerreserve ist die geschätzte Jahressteuer abzüglich bereits gezahlter Steuer oder Vorauszahlungen. Wenn keine Vorauszahlungen eingetragen sind, ist sie der Betrag, den du für den Steuerbescheid zurücklegen solltest. Der Monatswert verteilt diese Reserve gleichmäßig auf zwölf Monate.
Kann ich damit die Steuer für Ehepaare berechnen?
Ja, die Zusammenveranlagung nutzt das Splittingverfahren im Einkommensteuertarif. Wichtig ist aber, dass die weiteren steuerpflichtigen Jahreseinkünfte dann als gemeinsamer Wert eingetragen werden. Der Rechner modelliert keinen getrennten Partnervergleich, sondern eine gemeinsame Steuerrechnung.
Welche Unterlagen verbessern das Ergebnis?
Nutze den Rentenbescheid, die Rentenanpassungsmitteilung, den letzten Steuerbescheid, Nachweise zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Vorauszahlungsbescheide und Unterlagen zu weiteren Einkünften. Bei Bestandsrenten ist die erste volle Jahresbruttorente besonders wichtig.
Was bildet der Rechner nicht vollständig ab?
Nicht vollständig abgebildet sind Kapitalerträge, ausländische Renten, Doppelbesteuerungsfragen, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbeträge, Altersentlastungsbetrag, haushaltsnahe Dienstleistungen, getrennte Ehepartnerdaten und viele Bescheidsonderfälle. Diese Punkte können die Steuer deutlich verändern.
Wann sollte ich den Steuerbescheid prüfen lassen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn du mehrere Renten, hohe weitere Einkünfte, Auslandssachverhalte, Kirchensteuer, Vorauszahlungen, Kapitalerträge, Pflegekosten, außergewöhnliche Belastungen oder ältere Bestandsrenten hast. Dann kann eine kleine Eingabeabweichung im Modell spürbar andere Steuerwerte ergeben.