Berechne die Schenkungsteuer in Bayern aus dem Wert, Freibetrag und Verwandtschaft. Inklusive früherer Vorerwerbe, ErbStG-Tarif und Finanzamtszuordnung.
Schenkung, Verwandtschaft und Bayern-Zuständigkeit
Berechne die Schenkungsteuer mit ErbStG-Freibeträgen, Vorerwerben und bayerischer Finanzamtszuordnung.
Schenkungsteuer und Freibetragswirkung
Zeigt Steuer, Tarifbasis, Vorerwerbsanrechnung und die bayerische Finanzamtszuordnung.
Gib Schenkungswert, Beziehung, Vorerwerbe und Bayern-Zuordnung ein, um die Steuer zu berechnen.
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Schenkungsteuer auf die aktuelle Schenkung-Steuerbetrag nach Vorerwerbsanrechnung und Mindestprüfung für den letzten Erwerb.
W
steuerlicher Wert der aktuellen Schenkung-Schenkungswert nach abziehbaren Schulden, Kosten und steuerbefreiten Teilwerten.
V
Vorerwerbe-Frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren nach § 14 ErbStG.
B
persönlicher Freibetrag-Freibetrag nach § 16 ErbStG, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
T
Tariffunktion-Steuertarif nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich.
Beispiele für Schenkungen in Bayern
Die Beispiele zeigen, warum der Bayern-Rechner keinen Landessteuersatz braucht. Entscheidend sind Schenkungswert, Verwandtschaft, Vorerwerbe und die ErbStG-Tarifbasis.
Fall
Schenkung
Abzüge
Freibetrag
Tarifbasis
Steuer
Einordnung
Eltern schenken einem Kind Geld
450.000,00 €
15.000,00 €
400.000,00 €
35.000,00 €
2.450,00 €
Nach 15.000 € abziehbaren Kosten liegt nur der Betrag über 400.000 € im Tarif.
Ehepartner erhält steuerbefreites Familienheim
700.000,00 €
700.000,00 €
500.000,00 €
0,00 €
0,00 €
Der Rechner setzt steuerbefreite Teilwerte nur an, wenn du sie ausdrücklich einträgst.
Schenkung an ein Geschwisterkind
120.000,00 €
0,00 €
20.000,00 €
100.000,00 €
20.000,00 €
Der Freibetrag ist niedrig und Steuerklasse II greift schneller.
Kind mit hohen Vorerwerben
250.000,00 €
0,00 €
400.000,00 €
150.000,00 €
16.500,00 €
Vorerwerbe verbrauchen Freibetrag und beeinflussen die Tarifbasis.
Schenkung an nicht verwandte Person
100.000,00 €
0,00 €
20.000,00 €
80.000,00 €
24.000,00 €
Steuerklasse III führt schon bei mittleren Schenkungen zu hoher Belastung.
Der Tarif folgt §§ 14, 16 und 19 ErbStG. Aktuelle Gesetzesänderungen müssen im Einzelfall zusätzlich geprüft werden.
Freibeträge und Steuerklassen
Die Freibeträge gelten bundesweit. Bayern hat keine eigenen Freibeträge für die Schenkungsteuer.
Verhältnis
Freibetrag
Steuerklasse
Hinweis
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
500.000,00 €
I
Freibetrag für Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
Kind, Stiefkind, Adoptivkind oder Kind eines verstorbenen Kindes
400.000,00 €
I
Freibetrag für Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
Enkel, wenn das verbindende Kind noch lebt
200.000,00 €
I
Freibetrag für Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
Enkel, wenn das verbindende Elternteil verstorben ist
400.000,00 €
I
Freibetrag für Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
Urenkel und weitere Abkömmlinge der Kinder
100.000,00 €
I
Freibetrag für Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
Eltern oder Großeltern bei Schenkung
20.000,00 €
II
Bei Schenkungen gilt für Eltern und Großeltern nicht der Erbschaftsfreibetrag.
Geschwister, Nichten oder Neffen
20.000,00 €
II
Freibetrag für Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
Steuerklasse II, zum Beispiel Schwiegerkinder oder geschiedene Ehepartner
20.000,00 €
II
Freibetrag für Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
Alle übrigen Personen
20.000,00 €
III
Freibetrag für Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren.
Bei mehreren Schenkungen von derselben Person wird der Freibetrag innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums nicht neu verbraucht.
Steuersätze nach § 19 ErbStG
Der Steuersatz richtet sich nach der steuerpflichtigen Bereicherung nach Freibetrag und nach der Steuerklasse.
Steuerpflichtiger Erwerb
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Hinweis
über 0,00 € bis 75.000,00 €
7,0 %
15,0 %
30,0 %
erste Tarifstufe nach Abzug des Freibetrags
über 75.000,00 € bis 300.000,00 €
11,0 %
20,0 %
30,0 %
Tarif nach § 19 ErbStG
über 300.000,00 € bis 600.000,00 €
15,0 %
25,0 %
30,0 %
Tarif nach § 19 ErbStG
über 600.000,00 € bis 6.000.000,00 €
19,0 %
30,0 %
30,0 %
Tarif nach § 19 ErbStG
über 6.000.000,00 € bis 13.000.000,00 €
23,0 %
35,0 %
50,0 %
Tarif nach § 19 ErbStG
über 13.000.000,00 € bis 26.000.000,00 €
27,0 %
40,0 %
50,0 %
Tarif nach § 19 ErbStG
über 26.000.000,00 €
30,0 %
43,0 %
50,0 %
Tarif nach § 19 ErbStG
Der Härteausgleich an den Tarifgrenzen ist im Rechenmodell berücksichtigt.
Bayerische Schenkungsteuer-Finanzämter
In Bayern bearbeiten spezialisierte Finanzämter Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle. Die Auswahl im Rechner ist eine Einordnung, keine verbindliche Zuständigkeitsentscheidung.
Finanzamt
Einordnung
Bedeutung im Rechner
Finanzamt Amberg
nördliche Oberpfalz und Teile Mittelfrankens
für die Anzeige oder Erklärung kann trotzdem die Einzelfallzuständigkeit maßgeblich sein
Finanzamt Eggenfelden
Niederbayern und südöstliche Bayern-Fälle
für die Anzeige oder Erklärung kann trotzdem die Einzelfallzuständigkeit maßgeblich sein
Finanzamt Hof
Oberfranken und nördliche Bayern-Fälle
für die Anzeige oder Erklärung kann trotzdem die Einzelfallzuständigkeit maßgeblich sein
Finanzamt Kaufbeuren
München, südliches Oberbayern und Allgäu-Fälle
im Rechner voreingestellt, weil viele Suchfälle München und Oberbayern betreffen
Finanzamt Lohr am Main
Unterfranken und westliche Bayern-Fälle
für die Anzeige oder Erklärung kann trotzdem die Einzelfallzuständigkeit maßgeblich sein
Finanzamt Nördlingen
Schwaben, Augsburg, Ingolstadt und angrenzende Bayern-Fälle
für die Anzeige oder Erklärung kann trotzdem die Einzelfallzuständigkeit maßgeblich sein
Quelle für die Zuständigkeitslogik ist die bayerische Finanzverwaltung. Prüfe Sonderfälle mit dem zuständigen Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen zum Schenkungssteuer-Bayern-Rechner
Hat Bayern eigene Schenkungsteuersätze?
Nein. Die Schenkungsteuer ist in Deutschland bundesgesetzlich geregelt. Für Bayern gelten dieselben Freibeträge und Steuersätze wie in anderen Bundesländern. Der bayerische Unterschied liegt vor allem bei der Zuständigkeit der Finanzämter und der praktischen Bearbeitung.
Warum heißt der Rechner trotzdem Schenkungssteuer Bayern?
Viele suchen nach Bayern, weil Schenker oder beschenkte Person dort wohnen oder weil ein Grundstück in Bayern übertragen wird. Der Rechner trennt deshalb die Steuerlogik von der bayerischen Finanzamtszuordnung und zeigt beide Punkte getrennt an.
Welche Werte muss ich für eine Immobilienschenkung eintragen?
Trage den steuerlichen Wert der übertragenen Immobilie ein. Abziehbare Schulden, übernommene Kosten oder steuerbefreite Teilwerte erfasst du separat. Der Rechner ersetzt keine Wertermittlung nach Bewertungsgesetz und keine Prüfung von Nießbrauch, Wohnrecht oder Familienheimregelungen.
Wie wirken frühere Schenkungen im 10-Jahres-Zeitraum?
Frühere Erwerbe von derselben Person werden nach § 14 ErbStG mit der aktuellen Schenkung zusammengerechnet. Der Rechner berechnet deshalb zunächst die Steuer auf die Summe und zieht eine rechnerische Steuer auf die Vorerwerbe ab.
Warum kann eine kleine neue Schenkung trotzdem Steuer auslösen?
Wenn frühere Schenkungen den Freibetrag bereits verbraucht haben, bleibt für den neuen Erwerb weniger oder gar kein Freibetrag übrig. Außerdem kann die Zusammenrechnung dazu führen, dass der Steuersatz aus einer höheren Tarifstufe angewendet wird.
Was zählt als steuerbefreiter Teilwert?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein typisches Beispiel kann die Übertragung eines Familienheims zwischen Ehepartnern sein. Trage solche Beträge nur ein, wenn die Befreiung tatsächlich greift, weil der Rechner die rechtlichen Voraussetzungen nicht selbst feststellen kann.
Muss ich eine steuerfreie Schenkung in Bayern anzeigen?
Eine Steuer von 0 € bedeutet nicht automatisch, dass keine Anzeige nötig ist. § 30 ErbStG enthält eine Anzeigepflicht für Erwerbe, wobei es Ausnahmen geben kann, wenn ein Notar oder Gericht den Vorgang meldet. Im Zweifel sollte die Anzeige geprüft werden.
Welches Finanzamt ist in Bayern zuständig?
Bayern bündelt Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle bei spezialisierten Finanzämtern wie Amberg, Eggenfelden, Hof, Kaufbeuren, Lohr am Main und Nördlingen. Die genaue Zuständigkeit hängt vom Fall ab und sollte bei der Finanzverwaltung geprüft werden.
Sind Eltern bei Schenkungen genauso begünstigt wie bei Erbschaften?
Nein. Eltern und Großeltern haben bei Erbschaften andere Regeln als bei Schenkungen. Bei einer Schenkung ordnet der Rechner Eltern und Großeltern der Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag zu. Das ist ein häufiger Fehler in einfachen Rechnern.
Warum wird ein Härteausgleich berücksichtigt?
An den Tarifgrenzen soll der Wechsel in die nächste Stufe nicht zu einer unverhältnismäßigen Mehrsteuer führen. Der Rechner nutzt deshalb die Härteausgleichslogik des § 19 ErbStG und zeigt den Entlastungsbetrag an, wenn er tatsächlich greift.
Kann ich mehrere Beschenkte gleichzeitig berechnen?
Nein. Der Rechner bewertet immer eine Schenkung von einer schenkenden Person an eine beschenkte Person. Bei mehreren Kindern, Ehepartnern oder weiteren Personen musst du jeden Erwerb separat rechnen, weil Freibetrag und Steuerklasse personenbezogen sind.
Welche Grenzen hat der Rechner?
Der Rechner ist eine fachliche Rechenhilfe für typische Bayern-Fälle, aber kein Steuerbescheid. Er prüft keine Bewertungsgutachten, Betriebsvermögensbegünstigungen, komplexen Nießbrauch, Auslandsbezug, Güterstand, Familienheimvoraussetzungen oder Gestaltungen mit mehreren Erwerbern.