Schätze Reisekosten aus Entfernung, Tagen und Pauschalen.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Bemessungsbetrag, Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil, Steuersatz und Zuschlag oder Nebenabgabe ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Steuerdaten
Prüfe besonders Bemessungsbetrag und Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil. Diese Werte fließen direkt in Voraussichtlicher Steuerbetrag ein.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine vereinfachte Orientierung. Prüfe verbindliche Werte, rechtliche Folgen, technische Machbarkeit und individuelle Voraussetzungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Reisekosten
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Restbetrag
9.500,00 €
Zuschlag
0,00 €
Berechnungsbasis
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Freibetrag
-0,00 €
Steuersatz
19 %
Anrechnung
-0,00 €
Einordnung
Der Rechner nutzt ein lineares Steuermodell. Progressive Tarife, Bundeslandregeln, Sonderfälle und aktuelle Bescheide müssen separat geprüft werden.
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Anrechnung-Bereits gezahlte oder angerechnete Beträge.
Reisekosten-Rechner: Beispielrechnungen
Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Einordnung
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
50.000,00 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Voraussichtlicher Steuerbetrag.
Bemessungsbetrag niedriger
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
37.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Bemessungsbetrag höher
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
62.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %; Zuschlag oder Nebenabgabe: 0 %; 1 weitere Werte unverändert
49.500,00 €
Zeigt, wie sich ein anderer Betrag, Satz oder Zeitraum auf die Steuerberechnung auswirkt.
Beispielwerte für Reisekosten. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Reisekosten-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
50.000,00 €
Ausgangswerte
Bemessungsbetrag niedriger
37.500,00 €
37.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Bemessungsbetrag höher
62.500,00 €
62.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil angepasst
500,00 €
49.500,00 €
Ausgangswerte: 50.000,00 €
Vergleiche im Reisekosten-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Voraussichtlicher Steuerbetrag sauber einschätzen möchtest.
Reisekosten-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Steuerpflichtige Basis
50.000,00 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Restbetrag
9.500,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Zuschlag
0,00 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Bemessungsbetrag
50.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Freibetrag
-0,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Steuersatz
19 %
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Reisekosten-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Reisekosten-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Voraussichtlicher Steuerbetrag
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 37.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
37.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 500,00 €; Steuersatz: 19 %
49.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Mittleres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 50.000,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
50.000,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Höheres Ergebnis
Bemessungsbetrag: 62.500,00 €; Freibetrag oder nicht steuerbarer Anteil: 0,00 €; Steuersatz: 19 %
62.500,00 €
Zum Vergleichen verschiedener Bemessungsbeträge oder Steuersätze.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Reisekosten und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Reisekosten-Rechner
Was berechnet der Reisekosten-Rechner?
Der Rechner schätzt berufliche Reisekosten aus Kilometern und Pauschalen. Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Reisenebenkosten und Erstattungen müssen getrennt betrachtet werden.
Wann liegen steuerliche Reisekosten vor?
Reisekosten entstehen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte. Der normale Weg zur Arbeit fällt dagegen meist unter Entfernungspauschale.
Welche Fahrtkosten kann ich ansetzen?
Bei eigenem Auto wird häufig mit Kilometerpauschalen gerechnet. Bei Bahn, Flug, Taxi oder Mietwagen zählen die tatsächlichen Kosten nach Beleg, soweit die Reise beruflich veranlasst ist.
Welche Verpflegungspauschalen gelten in Deutschland?
Für Deutschland werden bei beruflichen Auswärtstätigkeiten regelmäßig 14,00 € für An- und Abreisetage oder mehr als 8 Stunden sowie 28,00 € für volle Kalendertage angesetzt.
Warum sind Mahlzeitenkürzungen wichtig?
Stellt der Arbeitgeber Frühstück, Mittagessen oder Abendessen, werden Verpflegungspauschalen gekürzt. Ohne diese Kürzung wäre der steuerfreie oder abziehbare Betrag zu hoch.
Wie werden Übernachtungskosten behandelt?
Übernachtungskosten werden im Inland regelmäßig mit tatsächlichen Kosten nach Beleg berücksichtigt. Private Zusatzleistungen, Minibar oder Begleitpersonen gehören nicht automatisch zu den beruflichen Reisekosten.
Was gilt bei Auslandsreisen?
Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen und teilweise besondere Regeln für An- und Abreisetage. Deshalb sollten Zielort und Reisedatum mit den aktuellen BMF-Tabellen abgeglichen werden.
Wie wirken Arbeitgebererstattungen?
Steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers mindern den Betrag, den du noch als Werbungskosten ansetzen kannst. Doppelt abziehen geht nicht.
Welche Belege sollte ich sammeln?
Sammle Tickets, Hotelrechnungen, Taxiquittungen, Parkbelege, Mautbelege, Reiseanlass, Termine, Teilnehmer und Erstattungsabrechnungen. Bei Fahrt mit eigenem Auto hilft ein Fahrtennachweis.
Warum ersetzt der Rechner keine Reisekostenabrechnung?
Eine echte Abrechnung prüft Reisezweck, erste Tätigkeitsstätte, Belege, Kürzungen, Auslandspauschalen, Arbeitgebererstattung und steuerliche Obergrenzen. Der Rechner liefert nur eine geordnete Vorabschätzung.