Berechne die Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte aus Kauf- und Verkaufspreis. Inklusive Haltedauer, Freigrenze und passendem Steuersatz im Überblick.
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Wie berechnet der Rechner private Veräußerungsgeschäfte?
ƒSteuer auf private Veräußerungsgeschäfte
St=Gstpfl⋅spers
Variablen
V
Verkaufspreis-Erlös aus dem Verkauf des Wirtschaftsguts.
A
Anschaffungskosten-Kaufpreis plus Anschaffungsnebenkosten.
K
Verkaufskosten-Unmittelbare Kosten des Verkaufs, zum Beispiel Gebühren oder Provisionen.
G
Veräußerungsgewinn-Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Verkaufskosten.
F
Frist und Freigrenze-1 Jahr bei vielen Wirtschaftsgütern, 10 Jahre bei Immobilien, dazu die jährliche 1.000,00 €-Freigrenze bei sonstigen privaten Veräußerungen.
spers
Persönlicher Steuersatz-Modellierter Einkommensteuersatz für den steuerpflichtigen Gewinn.
Fristen und Freigrenzen nach Wirtschaftsgut
Die Steuerpflicht hängt zuerst davon ab, welches Wirtschaftsgut verkauft wird und wie lange es gehalten wurde.
Wirtschaftsgut
Spekulationsfrist
Freigrenze
Einordnung
Immobilie, Haus, Wohnung oder Grundstück
regelmäßig 10 Jahre
1.000,00 € pro Jahr
Die Freigrenze gilt für den gesamten Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Eigennutzung, Erbe und Schenkung können die Fristprüfung verändern.
Gold, Schmuck, Kunst, Oldtimer oder Sammlungen
regelmäßig 1 Jahr
1.000,00 € pro Jahr
Wird die Freigrenze erreicht oder überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Kryptowerte ohne laufende Erträge
regelmäßig 1 Jahr
1.000,00 € pro Jahr
Tauschvorgänge und Teilverkäufe müssen einzeln dokumentiert werden.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs
meist nicht steuerbar
nicht relevant
Typische private Gebrauchsgegenstände stehen nicht im Fokus des Rechners.
Stand Juni 2026. Maßgeblich ist § 23 EStG. Die Tabelle ersetzt keine steuerliche Einzelfallprüfung.
Beispiele für steuerpflichtige und steuerfreie Verkäufe
Die Beispiele zeigen, wie Frist, Gewinnhöhe, Kosten und andere Jahresgewinne zusammenspielen.
Fall
Haltedauer
Gewinn
Freigrenze
Modellsteuer
Einordnung
Goldverkauf nach 5 Monaten
0,41 Jahre
1.750,00 €
erreicht oder überschritten
437,50 €
als sonstige Einkünfte prüfen
Kunstverkauf nach mehr als 1 Jahr
1,06 Jahre
2.500,00 €
nicht relevant
0,00 €
regelmäßig steuerfrei
Sammlung mit kleinem Gewinn
0,67 Jahre
530,00 €
nicht erreicht
0,00 €
regelmäßig steuerfrei
Die 1.000,00 €-Grenze ist eine Freigrenze. Schon ein Euro darüber kann den gesamten Gewinn steuerpflichtig machen.
Häufig gestellte Fragen zum Private-Veräußerungsgeschäfte-Steuer-Rechner
Was zählt als privates Veräußerungsgeschäft?
Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn du ein Wirtschaftsgut privat kaufst und innerhalb der steuerlichen Spekulationsfrist wieder verkaufst. Typische Fälle sind Immobilien, Gold, Kunst, Schmuck, Oldtimer, Sammlungen oder Kryptowerte. Entscheidend ist nicht nur der Gewinn, sondern auch die Haltedauer und die Frage, ob das Wirtschaftsgut überhaupt steuerlich erfasst wird.
Warum unterscheidet der Rechner Immobilien und andere Anlagen?
Immobilien haben regelmäßig eine 10-Jahres-Frist und eigene Befreiungen, vor allem bei Eigennutzung. Andere Wirtschaftsgüter werden meist nach einer 1-Jahres-Frist betrachtet und können unter die jährliche 1.000,00 €-Freigrenze fallen. Deshalb zeigt der Rechner getrennte Eingaben für beide Gruppen, statt alles mit einer Pauschalformel zu vermischen.
Wie wirkt die 1.000,00 €-Freigrenze?
Die Grenze ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Bleiben die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres unter 1.000,00 €, fällt in diesem Modell keine Steuer an. Wird die Grenze erreicht oder überschritten, ist der Gewinn grundsätzlich in voller Höhe zu prüfen. Deshalb fragt der Rechner auch nach anderen Gewinnen desselben Jahres.
Welche Kosten mindern den Gewinn?
Direkt zuordenbare Anschaffungsnebenkosten und Verkaufskosten können den Gewinn mindern. Bei Immobilien gehören häufig Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Makler und bestimmte wertsteigernde Maßnahmen zur Prüfung. Bei anderen Wirtschaftsgütern sind Kaufgebühren, Plattformgebühren, Gutachten oder Verkaufsprovisionen typische Beispiele. Die Kosten müssen belegbar sein.
Wie wird die Steuer im Rechner geschätzt?
Der Rechner ermittelt zuerst Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und Kosten. Danach prüft er Haltedauer, Freigrenze und steuerpflichtigen Gewinn. Die Modellsteuer entsteht aus dem steuerpflichtigen Gewinn und dem eingetragenen persönlichen Steuersatz. Das ist eine Planungsrechnung, weil die endgültige Einkommensteuer vom gesamten zu versteuernden Einkommen abhängt.
Sind Verluste aus privaten Verkäufen nutzbar?
Verluste können steuerlich relevant sein, aber nicht beliebig mit Arbeitslohn oder anderen Einkünften verrechnet werden. Sie gehören grundsätzlich in den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte. Eine saubere Dokumentation ist wichtig, weil spätere Gewinne eventuell verrechnet werden können. Der Rechner zeigt Verluste deshalb nicht als Steuererstattung.
Was gilt bei geerbten oder geschenkten Gegenständen?
Bei unentgeltlicher Übertragung kann die Anschaffungsposition der vorherigen Person wichtig werden. Bei Immobilien wird oft die Haltedauer des Erblassers oder Schenkers mitgedacht. Der neue Verkehrswert ist nicht automatisch ein neuer steuerlicher Kaufpreis für die Spekulationssteuer. Solche Fälle sollten vor einem Verkauf gesondert geprüft werden.
Warum fragt der Rechner nach dem persönlichen Steuersatz?
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer gerechnet, sondern können dem persönlichen Einkommensteuertarif unterliegen. Der eingetragene Satz ist daher ein Näherungswert. Für eine bessere Planung kannst du mit mehreren Steuersätzen vergleichen, wenn der Gewinn dein Jahreseinkommen deutlich verändert.
Wann ist ein Verkauf trotz Gewinn steuerfrei?
Nach Ablauf der einschlägigen Spekulationsfrist fällt für den Verkauf regelmäßig keine Steuer nach § 23 EStG an. Bei Immobilien kann zusätzlich Eigennutzung eine Rolle spielen. Bei anderen Wirtschaftsgütern kann ein kleiner Jahresgewinn unterhalb der Freigrenze steuerfrei bleiben. Die Details hängen aber stark vom konkreten Sachverhalt ab.
Welche Belege sollte ich aufbewahren?
Sinnvoll sind Kaufvertrag, Zahlungsnachweise, Gebührenrechnungen, Verkaufsbelege, Nachweise zu Wertsteigerungen und bei Immobilien Unterlagen zu Nutzung, Erbe oder Schenkung. Gerade bei mehreren Teilverkäufen brauchst du eine nachvollziehbare Reihenfolge. Ohne Belege kann ein rechnerisch plausibles Ergebnis in der Steuererklärung trotzdem angreifbar sein.