Ertrag nach Sparer-Pauschbetrag-Kapitalerträge abzüglich verfügbarem Freibetrag
0,25
Abgeltungsteuer-25 % pauschaler Steuersatz
SolZ
Solidaritätszuschlag-5,5 % auf die Abgeltungsteuer
KiSt
Kirchensteuer-Optional nach Bundesland
Kapitalertragsteuer 2026
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Bestandteil
Satz
Anwendung
Abgeltungsteuer ohne Kirchensteuer
25,00 %
Auf steuerpflichtige Kapitalerträge
Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer
1,375 %
5,5 % der Abgeltungsteuer
Gesamt (ohne Kirche)
26,375 %
Effektiver Steuersatz
Abgeltungsteuer mit Kirche 8 %
24,51 %
Reduzierter Satz wegen Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer
Kirchensteuer 8 % effektiv
1,96 %
Bayern, Baden-Württemberg
Gesamt (mit Kirche 8 %)
27,82 %
Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer zusammen
Abgeltungsteuer mit Kirche 9 %
24,45 %
Reduzierter Satz wegen Sonderausgabenwirkung der Kirchensteuer
Kirchensteuer 9 % effektiv
2,20 %
Übrige Bundesländer
Gesamt (mit Kirche 9 %)
27,99 %
Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer zusammen
Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € (Single) / 2.000 € (Verheiratet). Bei Kirchensteuerpflicht ist der Kapitalertragsteuer-Satz effektiv reduziert.
Einkommensteuer-Tarif 2026
Steuersätze nach zu versteuerndem Einkommen
Zone
Von
Bis
Grenzsteuersatz
Grundfreibetrag
0 €
12.348
0 %
Progressionszone 1
12.349
17.799
14 - 24 %
Progressionszone 2
17.800
69.878
24 - 42 %
Proportionalzone
69.879
277.825
42 %
Reichensteuer
277.826
∞
45 %
Tarif 2026 nach § 32a EStG
Häufig gestellte Fragen zum Kapitalertragsteuer-Rechner
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % davon) = 26,375 %. Bei Kirchenmitgliedschaft kommen 8-9 % Kirchensteuer hinzu.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Um ihn zu nutzen, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen.
Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?
Mit dem Freistellungsauftrag teilst du der Bank mit, bis zu welchem Betrag keine Steuer einbehalten werden soll. Du kannst den Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten.
Wird die Kirchensteuer automatisch abgezogen?
Ja, seit 2015 erfolgt der automatische Kirchensteuereinbehalt. Banken fragen jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit ab. Du kannst dem widersprechen (Sperrvermerk), musst dann aber selbst in der Steuererklärung angeben.
Kann ich die Kapitalertragsteuer umgehen?
Legal nicht umgehen, aber optimieren: Sparerpauschbetrag nutzen, Verluste verrechnen, thesaurierende Fonds (Steueraufschub), Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen, Nichtveranlagungsbescheinigung bei sehr geringem Einkommen. Steuervermeidungsstrategien sind erlaubt, Hinterziehung nicht.
Was ist die Günstigerprüfung?
Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Dann werden Kapitalerträge zum niedrigeren Satz versteuert. Sinnvoll bei Einkommen unter ca. 17.000 € (Single) oder 34.000 € (verheiratet).
Wie werden Verluste bei Kapitalanlagen behandelt?
Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen (Verlusttopf). Andere Verluste (Fonds, Zinsen) können mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich nein, da die Abgeltungsteuer final ist. Aber sinnvoll bei: Nutzung der Günstigerprüfung, Verlustverrechnung über mehrere Banken, ausländischen Erträgen, versäumtem Freistellungsauftrag (Erstattung möglich).
Wie werden ausländische Dividenden besteuert?
Ausländische Dividenden unterliegen oft doppelter Besteuerung: Quellensteuer im Ausland + deutsche Kapitalertragsteuer. Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen die Quellensteuer (meist 15 %). Die anrechenbare ausländische Steuer wird in Deutschland berücksichtigt.
Was ändert sich bei der Steuer auf Kryptowährungen?
Kryptowährungen sind steuerlich Privatveräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG), keine Kapitalerträge. Gewinne sind nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei. Unter 1 Jahr: persönlicher Steuersatz, Freigrenze 1.000 €/Jahr. Verluste können mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Welche Eingaben braucht der Kapitalertragsteuer-Rechner?
Wichtig sind Kapitalertrag, Art des Ertrags, realisierte Gewinne und Verluste, genutzter Freistellungsauftrag, Kirchensteuer, ausländische Quellensteuer und Teilfreistellung bei Fonds. Bei mehreren Banken muss geprüft werden, ob Verluste und Freistellungsaufträge bereits korrekt verrechnet wurden.
Warum ist der Sparer-Pauschbetrag für die Berechnung so wichtig?
Der Sparer-Pauschbetrag reduziert die steuerpflichtigen Kapitalerträge. Ist er bei der Bank hinterlegt und noch nicht ausgeschöpft, fällt auf diesen Teil keine Abgeltungsteuer an. Ohne Freistellungsauftrag wird oft zu viel Steuer einbehalten, die du erst über die Steuererklärung zurückholen kannst.