Häufig gestellte Fragen zum Kapitalertragsteuer-Rechner
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 % davon) = 26,375 %. Bei Kirchenmitgliedschaft kommen 8-9 % Kirchensteuer hinzu.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Um ihn zu nutzen, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen.
Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?
Mit dem Freistellungsauftrag teile der Bank mit, bis zu welchem Betrag keine Steuer einbehalten werden soll. Du kannst den Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten.
Wird die Kirchensteuer automatisch abgezogen?
Ja, seit 2015 erfolgt der automatische Kirchensteuereinbehalt. Banken fragen jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit ab. Du kannst dem widersprechen (Sperrvermerk), musst dann aber selbst in der Steuererklärung angeben.
Kann ich die Kapitalertragsteuer umgehen?
Legal nicht umgehen, aber optimieren: Sparerpauschbetrag nutzen, Verluste verrechnen, thesaurierende Fonds (Steueraufschub), Günstigerprüfung bei niedrigem Einkommen, Nichtveranlagungsbescheinigung bei sehr geringem Einkommen. Steuervermeidungsstrategien sind erlaubt, Hinterziehung nicht.
Was ist die Günstigerprüfung?
Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Dann werden Kapitalerträge zum niedrigeren Satz versteuert. Sinnvoll bei Einkommen unter ca. 17.000 € (Single) oder 34.000 € (verheiratet).
Wie werden Verluste bei Kapitalanlagen behandelt?
Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen (Verlusttopf). Andere Verluste (Fonds, Zinsen) können mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich nein, da die Abgeltungsteuer final ist. Aber sinnvoll bei: Nutzung der Günstigerprüfung, Verlustverrechnung über mehrere Banken, ausländischen Erträgen, versäumtem Freistellungsauftrag (Erstattung möglich).
Wie werden ausländische Dividenden besteuert?
Ausländische Dividenden unterliegen oft doppelter Besteuerung: Quellensteuer im Ausland + deutsche Kapitalertragsteuer. Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen die Quellensteuer (meist 15 %). Die anrechenbare ausländische Steuer wird in Deutschland berücksichtigt.
Was ändert sich bei der Steuer auf Kryptowährungen?
Kryptowährungen sind steuerlich Privatveräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG), keine Kapitalerträge. Gewinne sind nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei. Unter 1 Jahr: persönlicher Steuersatz, Freigrenze 1.000 €/Jahr. Verluste können mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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