Kilometersatz-0,38 €/km ab dem ersten vollen Entfernungskilometer
Entfernungspauschale 2026
Steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten
Entfernung
Pauschale pro km
Bei 220 Arbeitstagen
1-20 km
0,38 €
1.672 € (20 km)
21+ km (Fernpendler)
0,38 €
+ 836 € (weitere 10 km)
Gesamt 30 km
Einheitlich
2.508 € Jahresabzug
Für 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem 1. Kilometer. Nur die einfache Strecke zählt.
Beispielrechnung Steuerersparnis
Bei 40 km einfacher Entfernung, 220 Arbeitstagen
Position
Berechnung
Betrag
Gesamte Strecke
40 km × 0,38 € × 220 Tage
3.344 €
Gesamt absetzbarer Betrag
Summe Pendlerpauschale
3.344 €
Über Arbeitnehmer-Pauschbetrag
3.344 € - 1.230 €
2.114 €
Zusätzliche Steuerersparnis (30 %)
2.114 € × 0,30
634,20 € / Jahr
Zusätzliche Steuerersparnis (42 %)
2.114 € × 0,42
887,88 € / Jahr
Vereinfachte Schätzung für 2026 ohne weitere Werbungskosten. Die tatsächliche Ersparnis hängt von den gesamten Werbungskosten und dem persönlichen Grenzsteuersatz ab.
Pendlerpauschale nach Verkehrsmittel
Was kann steuerlich geltend gemacht werden?
Verkehrsmittel
Steuerlicher Ansatz
Besonderheit
Eigener oder überlassener PKW
Entfernungspauschale
Kein Höchstbetrag
Fahrgemeinschaft (Fahrer)
Entfernungspauschale
Kein Höchstbetrag für die Fahrtage als Fahrer
Fahrgemeinschaft (Mitfahrer)
Entfernungspauschale
Grundsätzlich höchstens 4.500 € pro Jahr
ÖPNV
Entfernungspauschale ODER Ticketkosten
Höherer Wert gilt
Fahrrad / E-Bike
Entfernungspauschale
Grundsätzlich höchstens 4.500 € pro Jahr
Motorrad / Moped
Entfernungspauschale
Grundsätzlich höchstens 4.500 € pro Jahr
Zu Fuß
Entfernungspauschale
Grundsätzlich höchstens 4.500 € pro Jahr
Bei Benutzung mehrerer Verkehrsmittel wird die Gesamtstrecke aufgeteilt.
Höchstbeträge und Grenzen
Wichtige Limits bei der Entfernungspauschale
Regelung
Betrag / Grenze
Hinweis
Höchstbetrag (ohne Nachweis)
4.500 € / Jahr
Gilt nicht bei eigenem PKW
Bei eigenem PKW
Unbegrenzt
Volle Pauschale absetzbar
Behindertenpauschale (GdB ≥ 70)
0,30 € × 2
Hin- UND Rückweg zählt
Werbungskostenpauschale
1.230 €
Wird automatisch angesetzt
Mindestentfernung
Keine
Auch 1 km zählt
Fahrtkosten werden nur für Tage mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeit anerkannt.
Häufig gestellte Fragen zum Pendlerpauschale-Rechner 2026
Was ist die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)?
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzug für den Arbeitsweg. Der Betrag liegt 2026 bei 0,38 € pro km ab dem 1. Kilometer. Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg.
Gilt die Pendlerpauschale für alle Verkehrsmittel?
Ja! Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Motorrad, Fahrrad, Bus, Bahn, zu Fuß. Ausnahme: Bei Flugzeug nur tatsächliche Kosten. Das Verkehrsmittel muss nicht nachgewiesen werden.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Maximal die tatsächlichen Arbeitstage. Richtwerte: 5-Tage-Woche: ca. 220-230 Tage, 6-Tage-Woche: ca. 260-280 Tage. Abzüge: Urlaub, Krankheit, Feiertage, Home-Office. Das Finanzamt akzeptiert 230 Tage meist ohne Nachweis.
Was ist mit Home-Office-Tagen?
An Home-Office-Tagen gibt es keine Pendlerpauschale, dafür die Home-Office-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr). Beides zusammen ist möglich. Für Bürotage zählt die Pendlerpauschale, für Home-Office-Tage die Home-Office-Pauschale.
Gibt es eine Höchstgrenze?
Ja, bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Mitfahrern: Max. 4.500 € pro Jahr. Mit eigenem PKW: Keine Obergrenze. Die 4.500 €-Grenze gilt nicht, wenn du nachweist, dass du mit dem eigenen Auto gefahren bist.
Lohnt sich die Pendlerpauschale bei kurzem Arbeitsweg?
Die Pauschale zählt als Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) wird automatisch angerechnet. Erst wenn deine Werbungskosten (inkl. Pendlerpauschale) darüber liegen, sparst du zusätzlich Steuern.
Wie hoch ist meine Steuerersparnis?
Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten. Eine zusätzliche Steuerersparnis entsteht erst, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Wenn außer der Pendlerpauschale keine weiteren Werbungskosten vorliegen, ergeben 2.500 € Pauschale abzüglich 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei 35 % Grenzsteuersatz rund 444,50 € zusätzliche Steuerersparnis pro Jahr.
Welche Entfernung zählt, die kürzeste oder schnellste Strecke?
Es gilt die kürzeste Straßenverbindung, nicht die schnellste. Ausnahme: Wenn eine längere Strecke offensichtlich verkehrsgünstiger ist (z. B. Autobahn statt Landstraße), kann diese angesetzt werden. Im Zweifel: Routenplaner-Ausdruck aufbewahren.
Kann ich die Pendlerpauschale auch bei Teilzeit nutzen?
Ja, die Pendlerpauschale gilt pro Arbeitstag, unabhängig von der Arbeitszeit. Ob du 4 oder 8 Stunden arbeitest, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass du an dem Tag zur Arbeit gefahren bist.
Welche Eingaben braucht der Pendlerpauschale-Rechner?
Du brauchst die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, die gesamten Arbeitstage, die reinen Homeoffice-Tage ohne Fahrt, das Verkehrsmittel und deinen Grenzsteuersatz. Der Rechner verwendet volle Entfernungskilometer. Eine längere, offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke und tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel musst du gegebenenfalls außerhalb des Rechners prüfen.
Warum zählt bei der Pendlerpauschale nur die einfache Entfernung?
Die Entfernungspauschale wird gesetzlich pro Arbeitstag und Entfernungskilometer berechnet. Hin- und Rückfahrt werden nicht getrennt angesetzt. Deshalb ist die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte der Ausgangswert.