Stand: 2026. Bei Mahlzeitengestellung durch Arbeitgeber Kürzung: Frühstück 20 %, Mittag/Abend je 40 %.
Auslandspauschalen 2026 (Beispiele)
Land
Voller Tag (24 h)
An-/Abreisetag
Übernachtung
Österreich
50 €
33 €
135 €
Schweiz
64 €
43 €
195 €
Frankreich (Paris)
58 €
39 €
169 €
USA (New York)
66 €
44 €
252 €
Niederlande
47 €
32 €
125 €
Auslandspauschalen werden jährlich vom BMF veröffentlicht. Stand: 2026.
Häufig gestellte Fragen zum Verpflegungsmehraufwand-Rechner
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand (auch Verpflegungspauschale oder Spesen) ist eine steuerfreie Erstattung für Mehrkosten bei Auswärtstätigkeiten. Er kompensiert die höheren Verpflegungskosten, die entstehen, wenn man sich nicht zu Hause versorgen kann.
Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen 2026 in Deutschland?
Die aktuellen Inlandspauschalen betragen: Bei Abwesenheit über 8 Stunden: 14 €, bei 24-stündiger Abwesenheit: 28 €, für An- und Abreisetage bei mehrtägigen Reisen: jeweils 14 €. Diese Beträge sind steuerfrei.
Wann bekomme ich den An- und Abreisetag berechnet?
Der An- und Abreisetag (je 14 €) wird bei mehrtägigen Dienstreisen mit Übernachtung gewährt, unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer an diesen Tagen. Bei eintägigen Reisen gibt es nur die 8-Stunden-Pauschale.
Muss mein Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand zahlen?
Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Pauschalen zu erstatten. Wenn er es nicht tut, kannst du die Beträge jedoch als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen und so Steuern sparen.
Was passiert bei gestellten Mahlzeiten?
Bei gestellten Mahlzeiten (z. B. im Hotel oder bei Geschäftsessen) wird die Pauschale gekürzt: Frühstück 20 % (5,60 €), Mittag- oder Abendessen je 40 % (11,20 €) des 28-€-Tagessatzes. Die Kürzung erfolgt nur bei kostenloser Mahlzeit.
Gilt die Pauschale auch für Auslandsreisen?
Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die meist höher sind als die Inlandssätze. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich eine Liste mit den Sätzen für alle Länder. Beispiel: USA 77/52 €, Schweiz 70/47 €.
Kann ich die Pauschalen auch als Selbstständiger nutzen?
Ja, Selbstständige können die Verpflegungspauschalen als Betriebsausgaben geltend machen, wenn sie auswärts tätig sind. Es gelten die gleichen Pauschalen und Regeln wie für Arbeitnehmer. Nachweis der Reise ist erforderlich.
Wie dokumentiere ich die Dienstreise?
Führe ein Reisekostenabrechnung mit: Anlass und Ziel der Reise, Datum und Uhrzeit von Abreise/Rückkehr, ggf. Übernachtungsnachweis, Angabe gestellter Mahlzeiten. Bei Fahrten mit dem eigenen PKW auch Kilometerangaben.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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