Berechne deine Grundsicherung bei zusätzlicher Witwenrente aus Bedarf und Einkommen. Inklusive Regelbedarf, Unterkunft und Anrechnung bis zum Restanspruch.
Witwenrente und Grundsicherung prüfen
Berechne eine Grundsicherungs-Vorprüfung mit Witwenrente, Regelbedarf, Unterkunft und Einkommensanrechnung.
Vorläufiger Restanspruch
Bedarf, anrechenbare Witwenrente, weitere Einkommen und Warnhinweise
Gib Witwenrente, Bedarfsgemeinschaft und Unterkunft ein.
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Wie berechnet der Rechner Grundsicherung mit Witwenrente?
ƒBedarfssaldo nach Rentenanrechnung
A=R+K+H+M−max(0,W−P)−E
Variablen
R
Regelbedarf-Regelbedarfsstufen für Erwachsene und Kinder in der Bedarfsgemeinschaft.
K
Unterkunft-Anerkannte Unterkunftskosten ohne Heizkosten.
H
Heizung-Anerkannte Heizkosten im Monat.
M
Mehrbedarfe-Mehrbedarf für Alleinerziehende plus manuell eingetragene Mehrbedarfe.
W
Witwenrente-Monatlicher Zahlbetrag der Witwenrente nach Rentenversicherung und KV/PV.
P
Pauschale-30 Euro Versicherungspauschale, wenn sie im Modell angesetzt wird.
E
weiteres Einkommen-Weitere Einnahmen, die bereits als anrechenbarer Monatsbetrag eingetragen werden.
Regelbedarf in der Grundsicherung 2026
Die Witwenrente wird nicht isoliert betrachtet. Zuerst wird der Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft aufgebaut.
Person
Regelbedarf
Nutzung im Rechner
alleinstehend oder alleinerziehend
563,00 €
Basiswert für die verwitwete Person ohne Partner
volljährige Partner
je 506,00 €
Paarhaushalt mit zwei Erwachsenen
Kinder 14-17 Jahre
471,00 €
pro eingetragenem Kind dieser Altersgruppe
Kinder 6-13 Jahre
390,00 €
pro eingetragenem Kind dieser Altersgruppe
Kinder 0-5 Jahre
357,00 €
pro eingetragenem Kind dieser Altersgruppe
Quellen. BMAS zu Leistungen und Bedarfen der Grundsicherung ab 01.01.2026 sowie zentrale Regelbedarfsdaten im Projekt.
Wie die Witwenrente im Modell angerechnet wird
Renten gehören in der Grundsicherung grundsätzlich zum Einkommen. Der Rechner arbeitet deshalb mit dem Rentenzahlbetrag und einer auswählbaren Pauschale.
Schritt
Modellannahme
Rechtsgrundlage
Witwenrente netto
Zahlbetrag aus dem Rentenbescheid als Ausgangswert
§ 11 SGB II
Versicherungspauschale
30 Euro Abzug, wenn im Modell ausgewählt
§ 11b SGB II und § 6 Bürgergeld-V
Weiteres Einkommen
als bereits anrechenbarer Monatsbetrag eintragen
§ 11 SGB II
Nachzahlung der Rente
nicht modelliert, weil Zuflussmonat und Bescheidlage entscheidend sind
Einzelfallprüfung
Der Rechner berechnet eine Vorprüfung. Er entscheidet nicht, welche Absetzung im konkreten Jobcenter-Bescheid anerkannt wird.
Beispiele für Grundsicherung mit Witwenrente
Die Beispiele zeigen, warum dieselbe Witwenrente je nach Miete, Heizung, Kindern und Pauschale sehr unterschiedliche Restansprüche auslösen kann.
Fall
Bedarf
Anrechenbares Einkommen
Restanspruch
Alleinstehend mit 650 Euro Witwenrente
1.333,00 €
620,00 €
713,00 €
Alleinstehend mit höherer Witwenrente
1.213,00 €
1.470,00 €
0,00 €
Alleinerziehend mit einem kleinen Kind
2.072,68 €
670,00 €
1.402,68 €
In echten Fällen können Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, Vermögen und lokale KdU-Grenzen das Ergebnis ändern.
Häufig gestellte Fragen zum Grundsicherung und Witwenrente Rechner
Was berechnet dieser Hartz-4-und-Witwenrente-Rechner?
Der Rechner prüft, ob nach einer Witwenrente rechnerisch noch ein Restanspruch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übrig bleibt. Er addiert Regelbedarf, Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe und zieht die anrechenbare Witwenrente sowie weiteres Einkommen ab. Die alten Begriffe Hartz 4 und Bürgergeld werden dabei nur als Suchbegriffe aufgegriffen. Rechtlich geht es um Grundsicherung nach dem SGB II.
Wird Witwenrente in der Grundsicherung als Einkommen angerechnet?
Ja, eine Witwenrente gehört grundsätzlich zu den Einnahmen in Geld und wird in der Grundsicherung in die Einkommensprüfung einbezogen. Entscheidend ist nicht die Rentenart allein, sondern der anrechenbare Zahlbetrag nach möglichen Absetzungen. Deshalb fragt der Rechner nach der monatlichen Netto-Witwenrente und trennt sie vom weiteren Einkommen.
Warum nutzt der Rechner die Netto-Witwenrente?
Für die Grundsicherungs-Vorprüfung ist der tatsächliche Zahlbetrag näher am Bescheid als eine Bruttorente. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können bereits im Rentenzahlbetrag verarbeitet sein. Wenn du nur einen Bruttowert hast, sollte zuerst der Rentenbescheid geprüft werden, damit die Anrechnung nicht zu hoch oder zu niedrig ausfällt.
Was bedeutet die 30-Euro-Pauschale im Rechner?
Der Rechner kann eine pauschale Absetzung von 30 Euro auf die Witwenrente berücksichtigen. Diese Absetzung soll eine typische Versicherungspauschale im Grundsicherungsrecht abbilden. Ob sie im Einzelfall genauso anerkannt wird, hängt vom Bescheid und von der konkreten Einkommensart ab. Deshalb lässt der Rechner die Pauschale bewusst auswählbar.
Kann trotz Witwenrente noch Grundsicherung gezahlt werden?
Ja, wenn der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft höher ist als die anrechenbare Witwenrente und weiteres Einkommen. Das passiert vor allem bei hohen anerkannten Wohnkosten, Heizkosten, Kindern oder Mehrbedarfen. Der Rechner zeigt dann die rechnerische Lücke, die das Jobcenter mit Nachweisen verbindlich prüfen muss.
Warum fragt der Rechner nach Unterkunft und Heizung?
Unterkunft und Heizung sind in der Grundsicherung oft der größte Bedarfsteil. Eine Witwenrente kann bei niedriger Miete reichen, bei höherer anerkannter Miete aber trotzdem nicht. Der Rechner nimmt die eingegebenen Kosten vollständig in den Bedarf auf, prüft aber nicht die örtliche Angemessenheit. Genau dort können Bescheide später abweichen.
Was ist mit Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss?
Diese Zahlungen können zusätzlich als Einkommen berücksichtigt werden. Der Rechner hat dafür ein Feld für weiteres anrechenbares Einkommen. Wichtig ist, dass du Beträge nicht doppelt einträgst. Wenn ein Kind eigenes Einkommen hat, kann die Verteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft komplizierter werden, als dieser Rechner sie modelliert.
Wie werden Rentennachzahlungen behandelt?
Rentennachzahlungen sind ein häufiger Sonderfall, weil Zuflussmonat, Bewilligungszeitraum und mögliche Erstattungsansprüche zusammenkommen. Der Rechner bildet laufende Monatszahlungen ab und nicht die Nachberechnung einer Nachzahlung. Bei einer neuen Witwenrente oder rückwirkenden Zahlung sollten Jobcenter-Schreiben und Rentenbescheid getrennt geprüft werden.
Kann Vermögen den rechnerischen Anspruch ausschließen?
Ja. Der Rechner zeigt den monatlichen Bedarfssaldo, zieht Vermögen aber nicht wie Einkommen ab. Verwertbares Vermögen wird in der Grundsicherung zuerst rechtlich geprüft. Die frühere einjährige Vermögens-Karenzzeit gilt seit 01.07.2026 nicht mehr. Je nach Schonvermögen, Verwertbarkeit und Art des Vermögens kann ein rechnerischer Restanspruch nicht ausgezahlt werden. Deshalb gibt es im Rechner einen eigenen Vermögenshinweis.
Welche Unterlagen brauche ich für eine verlässliche Prüfung?
Nützlich sind Witwenrentenbescheid, Kontoauszug mit Zahlungseingang, Mietvertrag, Nebenkosten, Heizkostenabschlag, Nachweise zu Kindergeld, Unterhalt, weiterem Einkommen und Vermögen. Wenn der Bescheid anders ausfällt als die Rechnung, helfen genau diese Unterlagen dabei, den Unterschied zu finden und gezielt nachzufragen.